Arzt zur Mitteilung der Diagnose verpflichtet?

Liebe Experten,

mich interessiert folgende Frage:

Wie gehen heute Ärzte mit einer niederschmetternden Diagnose für den Patienten um? Wie sind da die gesetzlichen Vorschriften?

Rein hypothetisch mal angenommen, jemand kommt wegen einer Fußverletzung ins Krankenhaus, und die Ärzte stellen per Zufall fest, dass er noch eine weitere Erkrankung hat, die medikamentös so gut wie nicht behandelbar ist. Es kann also nur der Verlauf abgewartet werden.

Kann es in diesem Falle auch heute noch sein, dass dem Patienten die Diagnose verschwiegen wird?

Viele Grüße,

Annette

hi Annette,
pauschal kann man Deine Frage nicht beantworten, es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsatz: der Wille und das Wohl des/der Pat. ist oberstes Gebot. Üblicherweise wird der Arzt/Ärztin vorsichtig versuchen, ob der/die Pat. etwas ahnt von seinem/ihrem bisher versteckten Leiden und dann soweit aufklären, wie d. Pat. es wünscht bzw. verträgt, sicher auch nicht immer in einem einzigen Gespräch.(weniger nach dem Motto: lassen Sie sich Iht Weihnachtsgeschenk doch lieber schon im Herbst geben…)
Es muss schon sehr viel berücksichtigt werden z.B. das Alter des Pat., hat er noch etwas mitzuteilen, muss noch für jemanden gesorgt werden, wie lange ist die vermutliche Lebenserwartung und all so etwas.
Juristisch ist der Arzt verpflichtet, schlimme Erkrankungen mitzuteilen, aber nicht unbedingt in aller Offenheit und nicht sofort.
Geholfen?
gruß synapse

Danke!

Hallo Synapse,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. So ist es wahrscheinlich auch am besten. Besonders fatal wäre es ja, wenn ein Patient eine Diagnose gar nicht so genau wissen will und dann vorschnell damit konfrontiert wird. In diesem Falle gilt wohl: Besser zu wenig als zu viel.

Viele Grüße,

Annette

jau hast Du recht
synapse (danke fürs Sternchen…)

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