Hallo erstmal,
ich erlaube mir mal, hier auf diese Frage
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
zu verweisen, weil evtl. Mediziner genaueres wissen könnten…
Grüße
bernd
Hallo erstmal,
ich erlaube mir mal, hier auf diese Frage
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
zu verweisen, weil evtl. Mediziner genaueres wissen könnten…
Grüße
bernd
Hallo,
das ist wirklich absoluter Quatsch.
Wenn eine Entlassung aus einer stationären Reha ansteht muss
die Reha-Klinik die Arbeitsfähigkeit beurteilen. Steht der
Patient noch in Lohn und Brot bezieht sich das Urteil auf seine
vor Eintritt der Arbeitzsunfähigkeit ausgeübte Berufstätigkeit,
also war z.B. Maurer, dann muss beurteilt werden ob er als Maurer
wieder arbeitsfähig ist, und das in vollem Umfang, also für 38,5 Std. wöchentlich oder mehr. Ist das noch nicht der Fall, wird man immer
arbeitsunfähig entlassen und ggf. Wiedereingliederungsmassnahmen, also
zunächst vielleicht nur 3 Stzd. tgl. für notwendig halten.
Bei einem Arbeitslosen geht das natürlich nicht in dieser Form, hier
muss beurteilt werden ob bei Entlassung eine Arbeitsfähigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich vorliegt.
Ist dies nicht der Fall, wird der Patient arbeitsunfähig entlassen.
Noch Fragen ?? - gerne !!
Gruss
Günter Czauderna
hi, reha hat generell eine wiederherstellung der leistungsfähigkeit/arbeitskraft zum ziel. daß das so ist merkt man daran, dass oft für ältere kranke arbeitnehmer keine langen reha´s mehr gemacht werden, da sie die durch arbeitengehen nicht mehr selbst refinanzieren (über steuern). sie werden verrentet. in den 70ern gab es mal meinungen, die das nicht gut fanden, da „arbeit haben“ an sich einen wert darstellt und man besser alle kranken arbeitnehmer rehabilitieren sollte, auch wenn sie älter sind.
wie bitte soll aber eine allgemeine muss-bestimmung ermöglichen, dass kranke von allen leiden geheilt werden, damit sie wieder arbeiten können? eine wunderklinik!
Hallo Guenter,
so würde ich das allein vom „gesunden Menschverstand“ her auch sehen. Allerdings meine ich, dass eine günstige Prognose für die Heilung die Vorraussetzung für die Bewilligung der Reha war (sehr laienhaft formuliert)- Alphas erster Satz geht ja auch in diese Richtung.
Ansonsten hörte ich von anderen Betroffenen, dass diese „Argumentation“ in letzter Zeit anscheinend öfter auftaucht. Was mich vermuten lässt, dass evtl. die jüngsten SozialrechtsDeformen irgendeinen Paragraphen produziert haben könnten, der sich in diese Richtung dehnen lässt. Ein solcher würde mich dann mal interessieren.
Und grundsätzlich: Wie geht man eigentlich korrekter Weise vor, wenn man mit dem Reha-Abschlussbericht nicht einverstanden ist- sofort einen Anwalt einschalten?
Grüße
bernd
Hallo Bernd,
einen Anwalt halte ich hier vorerst für überflüssig.
Wenn der behandelnde Arzt am Tage nach Entlassung aus der Reha eine
Krankmeldung ausstellt (als Erstmeldung), dann gilt die zunächst mal.
Der Arzt muss sich ggf. fragen lassen, warum er der Auffassung der Reha-Klinik widerspricht, aber das ist nicht das Problem des Patienten.
Gruss
Günter