Recht auf röntgenbild?

hallo liebe mediziniwssenden,

ich bin etwas unschlüssig, ob ich mit meinem anliegen im rechtsbrett nicht besser aufgehoben gewesen wäre…:

ich (privatvers.) war in der notfallambulanz eines krankenhauses wo zwei röntgenbilder meines fusses gemacht wurden. bisher konnte ich immer solche aufnahmen zu meinen akten tun (gerade röntgenaufnahmen sammle ich :wink:.

nicht so hier: bevor ich die bilders für einen evtl. weiterbehandelnden arzt mitnehmen konnte musste ich unterschreiben, dass ich diese wieder zurückgeben werde (‚fürs archiv‘ - so die auskunft).

rein formal bezahle ich die dinger und möchte sie auch behalten, wenn, dann soll sich meinetwegen das kkh einen abzug machen, ich verzichte fürs archiv gerne auf mein recht des eigenen (fuss-)bildes.

da ich schon weiss, wie ich die sache sehe, dass ich die meinung habe, dass ich meine bilders gerne behalten möchte interssieren mich meinungen eher weniger als eure erfahrungen bzw. rechts-sachdienliche hinweise.

vielen dank schon mal dafür!

stefan

Hallo,

Du wirst hier unterschiedliches zu hören bekommen…rechtlich sieht es so aus:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15073&f=nachri…

Meine Ärzte geben mir meine Bilder immer mit, weil sie keine Lust und keinen Platz haben sie zu horten, ich bekomme die Bilder auch schon mal dann mit, wenn ich sie gar nicht will…wie der jeweilige Arzt eben damit umgeht.

Gruß
Maja

hallo maja,

vielen dank für den link, wunder wunder…
es ist doch eine dienstleistung, als ginge ich zum fotografen und bekäme keinen film sondern höchstens abzüge…

naja, *hmpf* würde obelix sagen…

danke trotzdem,

stefan

Hallo Stefan
Ich würde dem link da nicht so ganz uneingeschränkt vertrauen/zustimmen.
Richtig ist, dass dem Arzt seine Aufzeichnungen gehören. Niemand hat Anspruch auf meine Patientenakten, da schreibe ich rein, was ich will, genau wie in meine Tagebücher oder Zettel zum Einkaufen. :wink:
ABER: Mit dem Rötgenbild des PRIVATPatienten verhält es sich meiner Meinung nach anders - er hat das Ding selber bezahlt (Der Arzt und die Krankenversicherung des Privaten haben wenig miteinander zu schaffen, ganz im Gegensatz zum gesetzlich Versicherten, dem gehört das Rö-Bild nicht!).
Gruß,
Branden

Hä?

miteinander zu schaffen, ganz im Gegensatz zum gesetzlich
Versicherten, dem gehört das Rö-Bild nicht!).

Das glaub ich nicht!? Auch als gesetzlich Versicherter zahlt man - hohe - Kassenbeiträge. Warum soll einem dann das Bild nicht gehören??

Matilda

Hi!

Ein Röntgenbild ist was anderes als ein Lichtbild.

Mal ein kleines Zitat aus der Röntgenverordnung:
http://www.sidiblume.de/info-rom/anl_gsi/roevo.htm

(3) Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.

Das heißt: Röntgenpraxen, die Bilder zum Verbleib beim Patienten mitgeben archivieren in der Regel ihre Bilder digital. Ein Original wird meist nur gegen Rückgabe mitgegeben.
Allerdings machen die meisten modernen Praxen heutzutage Papierabzüge, die die Patienten auch mitbekommen.

Gruß
Peter

ganz einfach, wers anfertigt, dem gehörts! (Natürlich nicht der Rö-Assistentin).
Du kannst einfach um eine Kopie bitten, die Du dann aber selbst bezahlen musst (keine Kassenleistung! auch nicht bei privat Versicherten).
Ansonsten: was nutzt das Sammeln?
meint synapse

oh, synapsoplasmatisches reticulum…das:

Ansonsten: was nutzt das Sammeln?

kann ich dir sagen…weisst du welch morbider charme mein badezimmer durchweht seit ich meine div. rö-bilder (am liebsten habe ich meine lunge…mit kleinen tuberkulinösen einsprenkseln) ans badezimmerfenster (milchglas, ich finde das ist weitaus passender als klarsichtiges) gehängt habe. schon beim zähneputzen ein memento mori (oder wie das heisst, bin ja weder lateiner noch mediziner :wink:.

alles klar?!?!

stefan

ganz einfach, wers anfertigt, dem gehörts!

…und wer dein Auto anfertigt, dem gehört das Auto??
Den Unterschied zwischen Kasse und privat versteh ich immer noch nicht (außer dass wir zwei-Klassen-Medizin haben, was leider eh klar ist).

Du kannst einfach um eine Kopie bitten, die Du dann aber
selbst bezahlen musst (keine Kassenleistung! auch nicht bei
privat Versicherten).

Seh ich nicht ein. Ich zahle meinen hohen Kassenbeitrag, da hab ich auch ein Recht auf die Bilder. Übrigens: Hab sie bisher auch immer bekommen. Aber vielleicht hat sich ja was geändert?

Ansonsten: was nutzt das Sammeln?

Wenn es dir egal ist, wie oft du geröngt wirst, brauchst du die Bilder wohl tatsächlich nicht. Ist mir aber nicht egal. Und wenn ich bei einem Arzt geröntgt werde, und nach zwei Jahren gehe ich zu einem anderen Arzt und der fragt mich „Ist das schon mal geröntgt worden?“ dann hasse ich es, wenn ich das gar nicht mehr weiß, nicht mehr weiß bei welchem Arzt die Bilder liegen, oder vielleicht in der Klinik, oder den Arzt gibt es gar nicht mehr und die Praxis auch nicht!!
Lieber hab ich die Bilder daheim in der Schublade, dann sind sie beim nächsten Arztbesuch, wo sie hilfreich sind, zur Hand.

Matilda

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Hi Matilda

Den Unterschied zwischen Kasse und privat versteh ich immer
noch nicht (außer dass wir zwei-Klassen-Medizin haben, was
leider eh klar ist).

Ein wesentlicher (juristisch relevanter) Unterschied ist folgender:
Beim Kassenpatienten rechnet der behandelnde Arzt (über die Kassenärztliche Verwaltung) mit der Kasse des Patienten ab. Der Patient ist gleichsam „außen vor“, was Vor- und Nachteile hat. Der Vorteil ist, dass er selbst nix mehr rummachen muss mit Bezahlen usw., er kann sich quasi wie ein Kind (oder ein Bürger des real existiert habenden Sozialismus) zurücklehnen und die alle machen lassen. Der Nachteil ist, dass er ein „Besitzloser“ in derlei Angelegenheiten ist :wink:.
Beim Privatpatienten rechnet hingegen der Arzt direkt mit dem Patienten ab (deshalb muss der Patient auch seine Rechnungen sofort bezahlen und darf -juristisch verbürgt! - nicht etwa warten, bis ihm sene Krankenversicherung nach 3 Monaten das Geld erstattet) und hat mit dessen Versicherung(en) nix zu schaffen. Es darf dem Arzt also egal sein, ob der Privatpatient überhaupt versichert ist oder nicht. Der Vertrag existiert zwischen Arzt und Privatpatient in dem Moement, wo sich ein Privatpatient in die Behandlung eines Arztes begibt.
Gruß,
Branden

Du kannst einfach um eine Kopie bitten, die Du dann aber
selbst bezahlen musst (keine Kassenleistung! auch nicht bei
privat Versicherten).

Seh ich nicht ein. Ich zahle meinen hohen Kassenbeitrag, da
hab ich auch ein Recht auf die Bilder. Übrigens: Hab sie
bisher auch immer bekommen. Aber vielleicht hat sich ja was
geändert?

Ansonsten: was nutzt das Sammeln?

Wenn es dir egal ist, wie oft du geröngt wirst, brauchst du
die Bilder wohl tatsächlich nicht. Ist mir aber nicht egal.
Und wenn ich bei einem Arzt geröntgt werde, und nach zwei
Jahren gehe ich zu einem anderen Arzt und der fragt mich „Ist
das schon mal geröntgt worden?“ dann hasse ich es, wenn ich
das gar nicht mehr weiß, nicht mehr weiß bei welchem Arzt die
Bilder liegen, oder vielleicht in der Klinik, oder den Arzt
gibt es gar nicht mehr und die Praxis auch nicht!!
Lieber hab ich die Bilder daheim in der Schublade, dann sind
sie beim nächsten Arztbesuch, wo sie hilfreich sind, zur Hand.

Matilda

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hallo
Matilda,

Dein Vergleich mit dem Auto… ganz nett, aber ein wenig off topic.
Bezüglich: wie oft wurde ich wann von wem geröngt: es gibt die Einrichtung eines Röntgenausweises, den jeder Arzt, der röngt, ausfüllen muss (soll) mit Körperteil, Datum etc.
EIn Röntgenarzt setzt sich in die Nesseln, wenn er zur Qualitätskontrolle die Rö-Bilder nicht vorweisen kann (nur bei Kassenpatienten). Da nützt auch nicht ein "oh eh, die hab ich gerade mal ausgeliehen an den/die Pat.
Der Hinweis, dass Du eh genug zahlst an Kassenbeiträgen greift auch nicht. Damit finanzierst Du die Paläste der Krankenkassen und die geringen Gehälter der Vorstände (entschuldige, Günter Cz!). Dir gehört ja auch nicht der Einkaufswagen, in den Du Deinen Euro reinsteckst…
meint synapse, der allen ein gesundes und friedfertiges(!) Weihnachten wünscht

oh, synapsoplasmatisches reticulum…das:

hi stefan,
morbid ist der richtige Ausdruck; geile Idee, es gibt auch so Lampen mit selbstgestalteten Schirmen, werd die Anregung mal aufnehmen.
Gesunde Weihnachten
wünscht reticulum (scharfer Name, danke)

Hallo!

Es wird nicht, wie hier angenommen, das Röntgenbild an sich bezahlt, also der Akt des Röntgen, sondern viel mehr die Diagnose des Arztes.
Um die Diagnose zu verifizieren muss der Arzt in der Lage sein sein Röntgenbild vorweisen zu können.

Du als Patient kannst, wie hier schon erwähnt, jederzeit die Aufzeichnungen des Arztes einsehen, bzw eine Kopie anfertigen lassen.
Liebe Weihnachtsgrüße
Wolf