Hallo!
Hab mal ne Frage. Ab wann zählt man als chronisch krank und muß man bei den Medikamenten dann noch zuzahlen?
Grüße Detlef
Hallo,
chronisch krank ist man immer dann, wenn der behandelnde Arzt dies
schriftlich bestätigt. Es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein,
die alle hier aufzuzählen würde doch etwas zu weit führen.
Unter anderem ist Bedingung, dass z.B. wegen einer Erkrankung
regelmäßiger Arzt-Patientenkontakt mindestens einmal im Qurtal
stattfindet und das bereits seit 12 Monaten usw. usw.
Normalerweise sieht der Gesetzgeber vor, dass 2% des Jahresbruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitgliedern
(Freibeträge werden dabei angesetzt) zumutbar sind, da heisst für Eigenanteile ausgegeben werden müssen. Bei chronisch Kranken sind das
nur 1%. Um festzustellen, wie hoch die Belastungsgrenze für jemand
ist, sollte er Info-Material dazu von seiner Krankenkasse anfordern,
da erhält er
- Einen Antrag auf Rückerstattung
- Eine Übersicht, welche Eigenanteile angerechnet werden können
- ggf. (auf Anforderung) ein Formular, dass der Arzt wegen der
chronischen Erkrankung ausfüllen muss.
Wenn im Laufe des Jahres der Kasse nun nachgewiesen wird (Belege müssen
entsprechend gesammelt werden), dass die Belastungsgrenze erreicht
wurde, dann zhalt die KAsse alles über die 2% (1%) zurück und
stellt für den Rest des Jahres eine generelle Befreiung aus (für
alle, nicht nur für den Antragsteller).
Steht bereits am Anfagn des Jahres fest, dass die Grenze auf jeden Fall überschritten wird, kann der Versicherte seinen Jahresanteil direkt an die Kasse zahlen und erhält dann für das gesamte Jahr die Befreiung.
Voraussetzung ist aber, das sich die Einnahmen im laufenden Jahr nicht
verändern - steigen sie, erfolgt eine Nachforderung durch die Kasse,
sinken sie - Pech gehabt.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo! Herr Czauderna
Mit einer solchen genauen und ausführlichen Antwort hätte ich nicht gerechnet. Sie haben mir damit sehr geholfen.
Vielen Dank!
D.Gurland
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