Hallo Wissende,
ich möchte, um zwei gesunde Zähne vor dem Schicksal des
Brückenpfeilers zu retten, im Backenbereich ein Implantat
setzen lassen. Nun habe ich folgende Fragen:
- Frage des Neugierigen
Wer hat dieses ebenfalls gemacht und kann mir Erfahrungen
berichten?
Ich habe mehrere Implantate im Kiefer, manche seit über 10 Jahren. Die Operation ist erstaunlich wenig unangenehm - im Oberkiefer hört sich die (langsam laufende, gekühlte) Knochenfräse, die das Loch für das Implantat schafft, unheimlich an. Die Nachbehandlung (Nahtentfernung) ist ein Klacks, die Abdrücke etc. für die Implantatkrone auch kein Problem.
- Frage des Diplom-Pessimisten
Für den seltenen Fall (ich bin Nichtraucher, kein Diabetiker,
daher nicht unbedingt zur Risikogruppe gehörend), dass das
Implantat nicht einwächst: Wie ist die Haftung bei Zahnärzten?
Wird, im Sinne eines Werkvertrages, ein Behandlungserfolg
geschuldet? Zahlt also in diesem Falle die dann erforderliche
Brücke der Zahnarzt oder ich?
Alle medizinischen Behandlungen erfolgen unter Dienstvertragsrecht. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Nachbesserungsrecht ist Vertragsbestandteil.
- Frage des Taschenigel-Besitzers
Kosten: Mein Kostenvoranschlag
nachdem es sich nicht um einen Werkvertrag handelt, ist es ein Heil- und Kostenplan
lautet ca. 1900,- incl. einem
(evtl. gar nicht erforderlichen) Sinus-Lift. Nach MSN/Focus
(http://focus.msn.de/gesundheit/zaehne/therapie/zahne…)
ist dieses die Untergrenze, wobei andere Seiten diese bei 750
€ sehen. Wer kann mir sagen, ob der Preis im Rahmen
liegt.
Da müßte man dann schon wissen, ob damit allein die Implantation bezahlt ist (inklusive Materialkosten?), oder auch die Krone. Generell: im HKPl stehen die Gebühren mit dem Steigerungsfaktor drin, außerdem die absehbaren Material-, und Laborkosten. Ohne eine (von Dir) unterschriebene Abdingung der GOZ darf Dein Zahnarzt nicht über den 3,5fachen Steigerungsfaktor hinaus liquidieren. Den ‚Sinuslift‘ der ja möglicherweise nicht vorgenommen wird, müßtest Du aus dem HKPl herausrechnen können. Auf die Materialkosten für das Implantat (Nachweispflicht) darf der Zahnarzt evtl. einen maßvollen Aufschlag für Lagerhaltung vornehmen. Variieren kann der Zahnarzt mit dem Honorar innerhalb der GOZ Grenzen, und bei den Laborkosten, die er nachweisen muß.Bei genauem Hinsehen also eine transparente Angelegenheit. Schwierig wird’s beim Sinuslift, weil der ‚analog abgerechnet‘ also praktisch frei kalkuliert wird.
Kann man handeln? Wahrscheinlich schon - ich habe Patienten, die mich 'runterhandeln wollten, zur Konkurrenz geschickt.
Ich vertraue meinem Zahnarzt, würde also für 150
€ keine Experimente eingehen und möchte keine Produkte
aus dem Ausland. Aber beim halben Preis für dieselbe (???)
Leistung würde ich schon nachdenken.
Es kommt nicht auf die ‚Produkte‘ aus dem Ausland an, sondern auf eventuelle Dienstleistungen IM Ausland. Das heißt: Du könntest die Implantation z. B. in Ungarn vornehmen lassen - no risk, no fun! Das willst Du aber wahrscheinlich nicht - mit Recht. Wenn Dein Zahnarzt die Krone in z.B.Singapur machen läßt, ist es seine Sache - das Labor (ob Praxislabor, deutscher- oder ausländischer Zahntechniker) ist nur sein Erfüllungsgehilfe. Du selbst hast keine Vertragsbeziehungen mit dem Labor. Die Laborrechnung muß Dir, als Eigen- oder Fremdlaborrechnung allerdings vorgelegt werden. Es wäre allerdings Schwindel zu sagen, daß in den Laborkosten nicht ‚kalkulatorische Luft‘ wäre, wenn ein Zahnarzt es darauf anlegt. Wenn Dein Zahnarzt seine Technikaufträge nur einem Labor geben will, mit dem er gute Erfahrungen hat, wirst Du ihn wahrscheinlich nicht zwingen wollen, die Technik auf den Philippinen machen zu lassen, ‚halber Preis‘ hin und her.
Vielen Dank für Eure Zeit und noch einen schönen Sonntag
Ted