Habe gestern einen längeren Besuch bei meiner Tante (83) und Onkel (78) hinter mir. Mir wurde offenbart, dass beide eine Patientenverfügung abschließen wollen und mich als Vertrauensperson in ihren Verträgen einsetzten möchten, da sonst niemand anders in Frage kommen würde. Ich habe mich bis gestern mit diesem Thema nicht beschäftigt. Ich würde in dem Vertrag als Betreuer zur Verfüung stehen, um die eigenen Interessen meiner Familienangehörigen zu wahren oder eine Vorsorgevollmacht erhalten. Beide haben die Verträge noch nicht ausgefüllt. Habe mal das Internet durchforstet und mich schlau gemacht, was ein solcher Vertrag überhaupt beinhaltet. Für mich bedeutet das einen sehr schwerwiegenden Beschluss.
Meine Fragen: Sind hier wirklich alle Möglichkeiten aufgelistet, bzw. werden abgeklärt, wie in einem Fall der evt. späteren Nichtentscheidungskraft der Beiden zu handeln wäre? Was ist, wenn ich zum Einsatz komme und entscheiden muss? Was kommt als Vertrauensperson auf mich überhaupt zu?
Weiterhin zählt die Frage, wie soll ich in einem solchen Fall handeln. Wir haben nicht weiter über die Frage diskutiert, was passiert, wenn ein solcher Ernstfall eintrifft. Ich kenne die Interessen meiner Familie noch nicht und weiß auch nicht, wie sie in dieser Situation selbst entscheiden würden. Ich möchte möglichst richtig handeln und keine Fehler begehen.
Meine Fragen: Sind hier wirklich alle Möglichkeiten
aufgelistet, bzw. werden abgeklärt, wie in einem Fall der evt.
späteren Nichtentscheidungskraft der Beiden zu handeln wäre?
Was ist, wenn ich zum Einsatz komme und entscheiden muss? Was
kommt als Vertrauensperson auf mich überhaupt zu?
hier scheint einiges durcheinander zu gehen. Und zwar sollte man folgende Begrifflichkeiten trennen:
Patientenverfügung (gerne auch fälschlich als Patiententestament bezeichnet):
Es enthält Festlegungen für den Fall, dass ich selbst nicht mehr in der Lage bin, mich zu meiner weiteren Behandlung/Pflege zu äußern. Es geht hierbei insbesondere um Fragen lebenserhaltender Maßnahmen/passive/indirekte Sterbehilfe/palliative Maßnahmen … bis hin zu konkreten Anordnungen bzgl. der Gabe von Flüssigkeit und Nahrung wie z.B. der so genannten PEG-Magensonde. Die Patientenverfügung kann man ganz alleine für sich aufsetzen. Es braucht keinen Bevollmächtigten, … Es gibt keine Formvorschriften außer natürlich einer den Aussteller identifizierenden Unterschrift.
Ich halte übrigens nichts von Formularen, die irgendwelche weltanschaulichen Muster verkaufen wollen. Jeder sollte sich selbst im Gespräch mit seinem Arzt/Anwalt/Notar/Geistlichen darüber klar werden was er zu einzelnen Problempunkten festlegen will und dies dann auch tun. Von rein praktischer Relevanz ist zudem die Überzeugungsfähigkeit eines individuellen Schreibens, das insbesondere auch den Hintergrund erkennen lässt, der zu bestimmten Überzeugungen führt.
Betreuungsverfügung
Hiermit kann man für den Fall, dass später einmal ein Betreuungsverfahren eröffnet werden sollte, dem Vormundschaftsgericht einen dann zu bestimmenden Betreuer vorschlagen. Dies setzt aber dann voraus, dass es überhaupt erst einmal zu dem Verfahren kommt, und der Betreuer ist dann erst in der Lage zu agieren, nachdem er vom Gericht bestellt wurde. Was der Betreuer darf (aufgabenkreis) ergibt sich nach dem vom Gericht festgestellten Betreuungsbedarf. Auch hier besteht grundsätzlich Formfreiheit. Der potentielle Betreuer muss übrigens nicht gefragt werden (sollte man aber, da die Übernahme selbstverständlich auch abgelehnt werden kann).
Vorsorgevollmacht
Bessere Alternative zu 2. weil hier der Bevollmächtigte sofort bei Eintritt der in der Vollmacht genannten Bedingungen im Rahmen der definierten Aufgabenkreise agieren kann. Diese sind jeweils im konkreten Fall zu erarbeiten, weshalb man sich hierzu mit einem Anwalt/Notar unterhalten und keine fertigen Formulare akzeptieren sollte. Liegt eine ausreichende Bevollmächtigung vor, sperrt diese die Durchführung eines Betreuungsverfahrens. Selbstverständlich kann man aber als Vorsichtsmaßnahme eine Betreuungsverfügung als Satz mit in die Vollmacht aufnehmen. Die Vollmacht ist formfrei, soweit sie keine Grundstücksgeschäfte oder registerpflichtigen Geschäftstätigkeiten umfasst. Dann ist notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben.
D.h. was der Mensch braucht ist (neben einem Testament zur Regelung der finanziellen Ding) eine Vorsorgevollmacht (inkl. Betreuungsverfügung) und eine Patientenverfügung. Selbstverständlich kann es zwischen diesen Dokumenten Wechselwirkungen geben, weshalb der Gang zum Anwaltskollegen oder Notar dringend anzuraten ist, um eine lückenlose Gestaltung zu erreichen.
Was einem aber kein Anwalt/Notar/Arzt abnehmen kann ist im Falle des Falles Entscheidungen treffen zu müssen, die einem ggf. sehr schwer fallen. Nachdem man aber gemeinsam die ggf. anstehenden Fragen erörtert hat, weiß man woran man ist, und kann dann auch in der Überzeugung handeln, im Interesse des Vertretenen zu agieren. Da man untereinander die entsprechenden Fragen oft nicht zu stellen wagt oder an bestimmte Dinge gar nicht denkt, ist auch hier die Moderation durch den Fachman ideal.
Gruß vom Wiz, der solche Mandate momentan mindestens einmal pro Woche abwickelt
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