Reihenuntersuchung der Berufsgenossenschaft

Hallo allerseits!
Ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin:
Ich habe gehört, das in manchen Firmen die Mitarbeiter durch die Berufsgenossenschaft in einer Reihenuntersuchung oder Check-up untersucht werden.
Gibts die in jedem Betrieb und muß man daran teilnehmen?
Oder kann man auch den Test/Check-up beim Hausarzt machen lassen?
Welche Daten davon bekommt der Arbeitgeber?
Man weiss ja nie, wo die Daten anschließend hingelangen…
Im Hintergrund vom Genetischen Fingerabdruck (evtl. spätere Krankheiten und so) ist das Vertrauen zu einem Hausarzt doch höher als zu dem „vorgesetzten“ Dienst. OK, Seh- und Hörtest würde ich ja sicherlich noch durchgehen lassen, aber weitere Daten ?..

Wie seiht es rechtlich aus? Würde mich mal Interessieren…

Hallo Skooby,
diese betriebsärztlichen Untersuchungen gibt es meines Wissens nach nur in Unternehmen mit entsprechendem Gefährdungspotential und Betriebsgröße (medizinische Berufe, Baubranche etc.).
Ob Du Dich der Untersuchung entziehen kannst weiß ich nicht. Aber es wäre nicht klug. Denn es geht ja um gesundheitliche Schäden, die Du Dir in Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit zugezogen haben könntest, und um mögliche finanzielle Entschädigung im Falle einer Berufskrankheit. Und auch nur darauf bezieht sich die Untersuchung. So wird nicht nach einer Infektionskrankheit gesucht, wenn Du auf dem Bau arbeitest, sondern beispielsweise nach Schäden am Bewegungsapparat.
Der Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts von den Ergebnissen der Untersuchung. Er bekommt lediglich eine Mitteilung, daß Du die Untersuchung wahrgenommen hast und bei Bedarf „Anweisungen“, wenn er Deinen Arbeitsplatz wegen möglicher gesundheitlicher Schäden oder einer Gefährdung umgestalten muß. Der Betriebsarzt unterliegt genau solch einer Schweigepflicht, wie der Hausarzt.
Einige Untersuchungen wie Röntgen, Blutuntersuchungen etc. durch den Betriebsarzt kann man sich aber sparen, wenn dies erst kürzlich durch den Hausarzt geschehen ist. Sonst übernimmt ein Hausarzt solch routinemäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen nur ungern, weil er Probleme bekommt bei der Abrechnung mit der Krankenkasse. Die Standarduntersuchung durch den Betriebsarzt muß nämlich der Arbeitgeber bezahlen, nicht die Krankenkasse.
Übrigens, routinemäßige betriebsärztliche Untersuchungen müssen alle 3 bis 5 Jahre stattfinden, je nach Gefährdung. Sie sichern den Arbeitnehmer ab bei eventuellen Berufskrankheiten, für die die Berufsgenossenschaft dann Rente zahlen muß.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Bye Gabi