mal eine Verständnisfrage: In den Berufsordnungen der Landesärztekammern findet sich jeweils der Passus
Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.
Nun sind ja die wenigsten Patienten Ärzte, aber viele Patienten möchten dem Arzt sehr wohl Weisungen geben, wie sie behandelt werden wollen und wie nicht - oftmals auch für den Fall, dass während einer OP eine Entscheidung zu treffen ist.
Diese Weisungen darf der Arzt nicht annehmen? (Nicht nur, er muss sie nicht annehmen, könnte aber - nein, er dürfte gar nicht?)
Wie ist denn das zu verstehen?
Sehr seltsam…
Viele Grüße
Frank
PS: Und wie sieht es aus mit Weisungen von Ärzten (z.B. Chefarzt), die der behandelnde Arzt für falsch hält. Die darf er annehmen - oder muss er sogar?
Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen
keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.
Nun sind ja die wenigsten Patienten Ärzte, aber viele
Patienten möchten dem Arzt sehr wohl Weisungen geben, wie sie
behandelt werden wollen und wie nicht - oftmals auch für den
Fall, dass während einer OP eine Entscheidung zu treffen ist.
Juristisch gibt es da wohl eine Stelle, an der sich die Entscheidungsgewalt des Arztes hinsichtlich seiner Aktivität in Anwendung seiner ärztlichen Kunst mit der Freiheit des Patienten nd der Entscheidungsgewalt über seinen egenen Körper begegnen.
Der obige Passus hat wohl eher die Intention, dass der Arzt sich nicht von Außenstehenden, also Dritten, in seine ärztliche Tätigkeit hineinreden lassen soll. Sein Patient hingegen ist natürlich sein Dialog-Partner, mit der es das Procedere absprechen sollte.
PS: Und wie sieht es aus mit Weisungen von Ärzten (z.B.
Chefarzt), die der behandelnde Arzt für falsch hält. Die darf
er annehmen - oder muss er sogar?
Das wiederum ist ein ganz anderes Thema. Hier gerät der Arzt zwischen sein eigenes Wisssen und seine eigene Verantwortung einerseits und den Anordnungen seines Chefarztes andererseits. Der gute Arzt wird im Zweifelsfall eher nach seinem Gewissen und seiner ärztlichen Einschätzung gehen als nach den Anordnungen.
Gruß,
Branden
Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen
keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.
Nun sind ja die wenigsten Patienten Ärzte, aber viele
Patienten möchten dem Arzt sehr wohl Weisungen geben, wie sie
behandelt werden wollen und wie nicht - oftmals auch für den
Fall, dass während einer OP eine Entscheidung zu treffen ist.
wenn es aber weiter heißt (z.B. §7 (1) Berufsordnung der BLÄK http://www.blaek.de/pdf_rechtliches/haupt/SD_Berufso…): Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.
wird klar, dass der Arzt unabhängig von einer evntuellen `Weisung durch den Patienten’ dessen Willen gehorchen muss.
Das klingt ja schon deutlich vernünftiger als der vom fraglichen Arzt zitierte Passus.
Mich wundert der Passus immer noch etwas, da man ja den hoch gebildeten Ärzten - wie anderen Berufsgruppen auch - eigentlich durchaus zutrauen könnte, selbst zu entscheiden, von wem sie sich etwas sagen lassen und von wem nicht…
Den werde ich weiterleiten, damit er dem fraglichen Arzt mal vorgelegt werden kann (bin nicht selbst Patient, habe das nur im Bekanntenkreis mitbekommen).
Der erwartet nämlich unter Hinweis auf den erstgenannten Passus völlige Compliance des Patienten ohne diesem wiederum selbst ausreichend darlegen zu wollen, was für Schritte seine Behandlung eigentlich umfassen soll und worin diese begründet liegen…
Mich wundert der Passus immer noch etwas, da man ja den hoch
gebildeten Ärzten - wie anderen Berufsgruppen auch -
eigentlich durchaus zutrauen könnte, selbst zu entscheiden,
von wem sie sich etwas sagen lassen und von wem nicht…
Da hast Du vollkommen recht, Frank.
Aber, Du weißt ja, In Deutschland gilt fast nur das, was irgendwo schriftlich (möglichst in Juristebndeutsch) fixiert ist.
Gruß,
Branden