Hallo Forum,
der MDK schreibt jemanden nach der Untersuchung gesund, obwohl eigentlich weiter Arbeitsunfähigkeit besteht. Wie kann man sich dagegen wehren? Kann man gegen die Gesundschreibung Widerspruch einlegen und kann man sich von dem behandelnden Arzt neu krankschreiben lassen, oder muß man sofort wieder die Erwerbstätigkeit aufnehmen?
MfG
Guenter
Hallo Guenter,
Gesund ?
Eher Arbeitsfähig
Du solltest dir das SCHRIFTLICH nochmal bestättigen lassen 
Liegt die Erkrankung/Einschränkung weiter vor, solltest du mit dem
behandelden Arzt reden ob er das auch so sieht.
Mein Doc hat sich noch nie von dem MDK vorschreiben lassen wie lange er eine Arbeitsunfähigkeit für richtig hält oder nicht.
Immer gleich beim MDK darauf bestehen den eigenen DOC anzurufen und der MDK soll mit diesem darüber reden.
Gruss
Frank
Hallo,
der MDK ist eine Einrichtung, die den gesetzlichen Krankenkassen
als medizinische Beratungshilfe zur Verfügung stehen.
Der MDK entscheidet nicht sondern die Krankenkasse.
Natürlich muss man mit der Entscheidung der Kasse, die aufgrund der
MDK-Aussage getroffen wurde nicht einverstanden sein. Man hat die
Möglichkeit des Widerspruches. Allerdings ist in dem hier geschilderten Fall der Widerspruch des Patienten allein absolut wertlos und führt
zu keiner Änderung der Entscheidung.
Wenn die MDK-Aussage aufgrund der Aktenlage getätigt wurde ist folgendes
Vorgehen ratsam.
Der behandelnde Arzt teilt dem MDK oder Krankenkasse seine Befunderhebung
mit, aus der er die weitere Arbeitsunfähigkeit ableitet und fordert
die persönliche Kontaktaufnahme des MDK´s mit ihm.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsmassnahme -
hier sollte der sofortige Kontakt mit der Kasse gesucht werden sollte.
Es gibt zu dieser Problematik unterschiedliche Gerichtsentscheide, da
allesamt sich auf spsezielle Einzelfälle beziehen.
Erfahrungsgemäss ist allerdings zu sagen - wenn dem MDK „ordentliche“ Unterlagen seitens der Kassse/Ärzte zur Verfügung gestellt werden,
wird es auch aus medizinischer Sicht zu richtigen Ergebnissen kommen.
Gruss
Günter Czauderna
Die Funktion der Krankschreibung durch Kassenärzten ist eine Vertragsleistung und begründet die Krankengeldzahlung der Krankenkassen. Der MDK hat die frühere Funktion des „Vertrauensarztes“ und ist durchaus berechtigt, eine Krankschreibung aufzuheben und den Patienten zur Arbeit schicken! Da sollte man dan auch tunlichst erscheinen, sonst gibt es kein Geld. Wenn man allerdings nach ein - zwei Tagen wieder krank wird, ggfs auch mit anderer Erkrankung, ist die Kasse natürlich zunächst leistungspflichtig!
Einfach nicht zur Arbeit gehen, dürfte aber teuer werden.
Gruß R.
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Vielen Dank an alle für die Ifos (owT)
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