Hallo,
ich weiss nicht, ob dies eher hierhin ins Medizinforum oder doch ins Rechtsforum oder Versicherungsforum gehört…
Vielleicht könnt Ihr mir ja Eure Meinung dazu sagen, das würde mich sehr freuen:
Angenommen jemand ist privat krankenversichert. Dieser jemand lässt nun eine OP durchführen. Hierfür schließt der Arzt mit ihm eine Honorarvereinbarung ab, die kurz gesagt heisst: „GOÄ interessiert mich überhaupt nicht, der Patient hat kein Recht, eine Abrechnung zu bekommen, die auch nur irgendwie an die GOÄ angelehnt ist, ich mache meine Rechnungen komplett davon unabhängig“. Originalzitat: Die Erstellung einer GOÄ-Rechnung wäre ein reines Entgegenkommen.
Diese Information wurde dem Patienten 2 min vor der Narkose vorgelegt, er hat sie im Beisein seiner Frau unterzeichnet, nachdem der Arzt versichert hat, er würde selbstverständlich eine GOÄ-Rechnung für den Patienten erstellen, es habe noch nie Probleme mit den privaten KVen gegeben, nur die gesetzlichen Kassen würden seine Rechnungen nicht zahlen - und der Patient solle jetzt unterschreiben, weil sonst die OP nicht durchgeführt würde. (Zu dieser Klinik wurde gegangen, weil der Arzt von anderen niedergelassenen Ärzten als Spezialist für den vorliegenden Fall genannt und empfohlen wurde).
Der Arzt erstellt dann auch eine Rechnung nach GOÄ, aber es kommt, wie es wohl kommen musste: Die KV rechnet die Rechnung komplett um, sagt „diese Ziffer darf nicht neben jener Ziffer berechnet werden“ etc. und die zweistelligen Steigerungssätze streicht sie sowieso auf den 3,5-fachen. Der Arzt steht auf dem Standpunkt „Meine Rechnung ist ok, zahlen müssen Sie sowieso wegen der Vereinbarung, aber auch nach GOÄ sind alle Ziffern korrekt“.
Würde es hier etwas bringen, sich an die Gutachterstelle der Landesärztekammer zu wenden, um zu sehen, ob die Rechnung nach GOÄ (bis auf die Steigerungssätze) korrekt ist, ob also der Arzt oder die KV Recht hat?
Oder sind die Kammern eher als Interessenvertretung auf Seite des Arztes und man kann es sich schenken?
Kann die Kammer auch die Rechtmäßigkeit einer Honorarvereinbarung prüfen, denn der Patient hat arge Zweifel, dass die von ihm unterzeichnete so gültig ist (Verbraucherschutz, Verstoß gegen §2 Abs.2 GOÄ, Wucher etc.).
Der Arzt steht auf dem Standpunkt „Ich bin nunmal besser als andere Ärzte, darum berechne ich mindestens den 10-fachen Satz, mit weniger wären nichtmal die Fixkosten meiner Praxis zu decken - Sie haben unterschrieben, also zahlen Sie“.
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Gleich zum Anwalt will der Patient nicht - da evtl. nochmal nachoperiert werden muss, hat er Sorge, dann nicht mehr oder nicht mehr optimal behandelt zu werden. (Fachlich scheint der Arzt wirklich sehr gut zu sein).
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
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