Hallo Thb,
also mal abgesehen von so unqualifizierten Bemerkungen wie „Deine Versicherung lügt“ oder „Brüll“ folgendes:
Ausschlaggebend für die Erstattung ist Dein Versicherungsvertrag. Und wenn da zum Beispiel Inlays unter dem Abschnitt Zahnersatz geführt werden, bekommt auch nur Leistungen aus diesem Abschnitt, auch wenns natürlich medizinisch betrachtet kein Zahnersatz ist.
Also mal durchforsten:
So wie ich sehe, sind im Bereich Hilfsmittel (wenn da kein z.B. steht ist dieser Katalog abschließend) keine Leistungen hierfür vorgesehen. Das ist normal, denn diese Dinge fallen unter die zahnärztliche Behandlung.
Hier bekommst Du:
a) Zahnbehandlung
Als Zahnbehandlung gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen,
Das sind die GOZ-Ziffern 001-011 (falls nicht Heil- und Kostenpläne noch gesondert unter Zahnersatz aufgeführt sind)
konservierende Leistungen mit Ausnahme von Kronen und
Einlagefüllungen (Inlays)
GOZ 200-214, 233-244
chirurgische Leistungen des Zahnarztes,
GOZ 300-311
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut
und des Parodontiums
GOZ 400-415
sowie in diesem Zusammenhang verordneten
Arzneimittel.
(bischen seltsam, dass die hier aufgeführt werden, aber egal)
b) Zahnprophylaxe
gemäß Abschnitt B der GOZ
GOZ 100-102
c) Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich
Kronen…
GOZ 218-232, 500-534
d) Inlays
GOZ 215-217
e) Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
(Gnathologie)
GOZ 800-810
f) Kieferorthopädische Leistungen
nur bis 21 (also für mich nicht mehr)
GOZ 600-626
Nicht aufgeführt sind also die Ziffern
700-710 (Aufbissbehelfe und Schienen)
900-909 (Implantologische Leistungen)
Für die gibts also nichts. Sorry.
Woher die Auskunft jetzt kommt, das fällt unter Zahnersatz?
Bei der PKV trennt man traditionellerweise den Zahnbereich von der Erstattungshöhe in konservierende Behandlung (meist ohne Begrenzung) und den Rest (mit Begrenzungen und geringeren Erstattungssätzen). Der Rest wird gewöhnlich „Zahnersatz“ genannt (auch wenn da auch Gnathologie, KFO und anderes darunter fällt wie eben diese Aufbissschienen).
Bei Deinem Tarif handelt es sich anscheinend um ein sehr günstiges Produkt (sehr kleine Hilfsmittelkatalog, keine Implantologie und Ausbissbehelfe/Schienen). Da Aufbissschienen aber normalerweise Standard in den Verträgen sind (bei meiner Gesellschaft gibt es zum Beispiel keinen ohne), hat sich Deine Versicherung entweder entschlossen, hier abweichend vom Tarif auch Schienen zuerstatten und dann eben aus dem „Zahnersatzabschnitt“, also mit begrenzten Leistungen, oder der Sachbearbeiter hats einfach übersehen, dass der Tarif hierfür keine Leistungen vorsieht.
Wenn Du´s schriftlich hast, dann sei froh, ansonsten kanns Probleme geben, wenn Du´s einreichst.
Sorry, aber so schauts nach Deinen Angaben aus. Das Geld für den Anwalt und den Aufwand für Beschwerdeschreiben kannst Du Dir sparen.
Schöne Grüße trotzdem,
Bernhard