Ist ein Aufbissbehelf Zahnersatz ?

Hallo zusammen,

ich war beim Zahnarzt wegen lokalen Zahnschmerzen. Es wurde festgestellt, dass der Grund mein nächtliches Zähneknirschen ist. Deshalb sollte ich einen Aufbissbehelf bekommen (350 Euro), diesen sollte ich nachts benutzen.

Meine private Krankversicherung sagt, dies sei Zahnersatz, in den Versicherungsbedingungen steht, als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen.

Aber bei diesem Aufbissbehelf handelt es sich meiner Meinung nach nicht um eine prothetische Leistung. Ich halte das für ein Hilfsmittel.
Wenn es doch so sein sollte hätte ich mich gefreut, wenn ich von meinem Zahnarzt darauf hingewiesen worden wäre, dass es sich hierbei um Zahnersatz handelt. Zumal ich extra gesagt hatte, dass ich nur Leistung im Zusammenhang mit einer konservierenden Zahnbehandlung in Anspruch nehmen möchte, weil diese erstattet werden.

Ist ein solcher Aufbissbehelf tatsächlich Zahnersatz ?

Als Definition von Prothese habe ich bei Wikipedia folgendes gefunden, werde aber noch weiter suchen:

Eine Prothese (griech. „Vorsatz“) bezeichnet in der Medizin den Ersatz von Gliedmassen, Organen oder Organteilen durch künstlich geschaffene, funktionell ähnliche Produkte. Befindet sich die Prothese außerhalb des Körpers, spricht man von einer Exoprothese (wie z.B. bei künstlichen Gliedmassen), andernfalls von einer Endoprothese oder einem Implantat. Künstliche Hüftgelenke sind z.B. klassische Endoprothesen.

Vielen Dank für Tips,
thb

Hallo zusammen,

ich war beim Zahnarzt wegen lokalen Zahnschmerzen. Es wurde
festgestellt, dass der Grund mein nächtliches Zähneknirschen
ist. Deshalb sollte ich einen Aufbissbehelf bekommen (350
Euro), diesen sollte ich nachts benutzen.

Meine private Krankversicherung sagt, dies sei Zahnersatz, in
den Versicherungsbedingungen steht, als Zahnersatz gelten
prothetische Leistungen.

Servus thb,
das lügt Deine Krankenversicherung! Es handelt sich entweder um die Position 700, oder 701 der Gebührenordnung für Zahnärzte. Google mal unter „GOZ“.
Die Aufbißbehelfe stehen schon in einem ganz anderen Abschnitt der GOZ als der Zahnersatz und SIND auch keiner.

Aber bei diesem Aufbissbehelf handelt es sich meiner Meinung
nach nicht um eine prothetische Leistung. Ich halte das für
ein Hilfsmittel.

Du hast recht!

Ist ein solcher Aufbissbehelf tatsächlich Zahnersatz ?

Never!

Wenn Du jung genug bist, um zu den guten Risiken zu zählen, schau Dich schon mal nach einer anderen Versicherung um (aus Prinzip, und weil man mit solchen Brüdern niemals froh wird). Diesen Fall würde ich aber, weil schon begonnen, ausfechten. Wenn Du alles richtig wiedergegeben hast, versucht Deine Versicherung, sich unrechtmäßig aus der Leistungspflicht zu stehlen. „Es gibt noch Richter in Berlin“, sagte der Müller von Sansouci - und mittlerweile schon eine ganze Menge von Anwälten, die sich auf Medizinrecht verstehen.
Forza!

Kai

Hallo Kai,

Vielen Dank für deine Antwort !
Ich habe auf der Rechnung nachgeschaut, es handelt sich in der Tat um die Leistung 701
(Eingliederung eines Aufbißbehelfs mit adjustierter Oberfläche)

und in der Gebührenordnung ist das tatsächlich unter Abschnitt H
H. Eingliederung von Aufbißbehelfen und Schienen

Prothetische Leistungen stehen in im Abschnitt F
F. Prothetische Leistungen

Eine Sache macht mir noch Sorgen:
In welche Kategorie der Versicherung fällt ein solcher Aufbissbehelf ?
Nicht dass ein Aufbissbehelf gar nicht erstattet wird…

Sind das tatsächlich Hilfsmittel ?
In den Versicherungsbedingungen steht:

Als Hilfsmittel gelten Hörgeräte, Sprechgeräte, Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stomaversorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.

Ich weiss nicht, ob das eine abschließende Aufzählung ist.

Im Rahmen der Zahnärztlichen Heilbehandlung ist laut Versicherungsbedingungen folgendes vorgesehen, wo passt da der Aufbissbehelf rein, oder gar nicht ?

a) Zahnbehandlung
Als Zahnbehandlung gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende Leistungen mit Ausnahme von Kronen und Einlagefüllungen (Inlays), chirurgische Leistungen des Zahnarztes, Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums sowie in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel.

b) Zahnprophylaxe
gemäß Abschnitt B der GOZ

c) Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich Kronen…

d) Inlays

e) Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie)

f) Kieferorthopädische Leistungen
nur bis 21 (also für mich nicht mehr)

Vielen Dank für deine Unterstützung !!

thb

Hallo thb,
ohne mich in der Gebührenordung auszukennen, würde ich die Schiene hier einordnen:

e) Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
(Gnathologie)

Ich bin 25 und bekomme Schienen seit ich 14 bin, ich hab auch in den letzten 4 Jahren nie bezahlen müssen!

HDH, :smile:
Anja

Hi,
das klingt ja ganz nach meiner PKV. Wo bist´n du?
ich habe denen schon einen Kilometerlangen Brief geschrieben, dass Inlays Füllen sind und kein Ersatz. Die Schiene habe ich auch, bloss noch keine abschließende Rechnung. Na wenn wir bei der Gleichen sind kann´s ja heiter, besser gesagt wolkig werden.
gruss rico

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Hallo,

bin bei der Versicherung mit dem A am Anfang und dem Z am Ende.

Grüsse,
thb

Ergänzende Frage an Alle
Hallo,

ich häng mich mal hier rein, weil es ja mit dem Thema zu tun hat

Ich bekomm auch seit Jahren die „normale“ Beissschiene aus Kunststoff und hab auch noch nie etwas dafür bezahlt.
Leider hilft dieses Ding nun nicht so, wie es sollte, sprich, der Druck wird zwar gleichmässig verteilt, ist aber eben immer noch da und es gibt so gut wie keinen Morgen, an dem ich nicht mit Nacken- bzw. Kopfschmerzen wach werde.

Nun hat mein Zahnarzt mir (mit dem Hinweis, das würde aber von der Krankenkasse nicht übernommen) einen Kostenvoranschlag erstellt (700,- €) für so ein Superteil, bei dem dann (ich kann das jetzt nur laienhaft wiedergeben, sorry) wohl jeder Muskel einzeln ausgemessen wird und was bei Anwendung dazu führen soll, dass das Gehirn umprogrammiert wird und die Beisserei schließlich verschwindet.

Hat einer von Euch schon mal davon gehört?? und stimmt es, dass ich hier alles selber bezahlen muss?

Danke für Eure Hilfe
Grüssle
Suse

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Meine private Krankversicherung sagt, dies sei Zahnersatz

*brüll* Sprich bei deinem Versicherungsverteter (?) vor und sage ihm: „Essen sie mal ein Sandwich mit dem Gerät!“

Gruß
dataf0x

Hallo,
nee bei der bin ich nicht.
gruss rico

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Hallo Thb,

also mal abgesehen von so unqualifizierten Bemerkungen wie „Deine Versicherung lügt“ oder „Brüll“ folgendes:

Ausschlaggebend für die Erstattung ist Dein Versicherungsvertrag. Und wenn da zum Beispiel Inlays unter dem Abschnitt Zahnersatz geführt werden, bekommt auch nur Leistungen aus diesem Abschnitt, auch wenns natürlich medizinisch betrachtet kein Zahnersatz ist.

Also mal durchforsten:

So wie ich sehe, sind im Bereich Hilfsmittel (wenn da kein z.B. steht ist dieser Katalog abschließend) keine Leistungen hierfür vorgesehen. Das ist normal, denn diese Dinge fallen unter die zahnärztliche Behandlung.

Hier bekommst Du:

a) Zahnbehandlung
Als Zahnbehandlung gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen,

Das sind die GOZ-Ziffern 001-011 (falls nicht Heil- und Kostenpläne noch gesondert unter Zahnersatz aufgeführt sind)

konservierende Leistungen mit Ausnahme von Kronen und
Einlagefüllungen (Inlays)

GOZ 200-214, 233-244

chirurgische Leistungen des Zahnarztes,

GOZ 300-311

Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut
und des Parodontiums

GOZ 400-415

sowie in diesem Zusammenhang verordneten
Arzneimittel.

(bischen seltsam, dass die hier aufgeführt werden, aber egal)

b) Zahnprophylaxe
gemäß Abschnitt B der GOZ

GOZ 100-102

c) Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich
Kronen…

GOZ 218-232, 500-534

d) Inlays

GOZ 215-217

e) Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
(Gnathologie)

GOZ 800-810

f) Kieferorthopädische Leistungen
nur bis 21 (also für mich nicht mehr)

GOZ 600-626

Nicht aufgeführt sind also die Ziffern
700-710 (Aufbissbehelfe und Schienen)
900-909 (Implantologische Leistungen)

Für die gibts also nichts. Sorry.

Woher die Auskunft jetzt kommt, das fällt unter Zahnersatz?
Bei der PKV trennt man traditionellerweise den Zahnbereich von der Erstattungshöhe in konservierende Behandlung (meist ohne Begrenzung) und den Rest (mit Begrenzungen und geringeren Erstattungssätzen). Der Rest wird gewöhnlich „Zahnersatz“ genannt (auch wenn da auch Gnathologie, KFO und anderes darunter fällt wie eben diese Aufbissschienen).

Bei Deinem Tarif handelt es sich anscheinend um ein sehr günstiges Produkt (sehr kleine Hilfsmittelkatalog, keine Implantologie und Ausbissbehelfe/Schienen). Da Aufbissschienen aber normalerweise Standard in den Verträgen sind (bei meiner Gesellschaft gibt es zum Beispiel keinen ohne), hat sich Deine Versicherung entweder entschlossen, hier abweichend vom Tarif auch Schienen zuerstatten und dann eben aus dem „Zahnersatzabschnitt“, also mit begrenzten Leistungen, oder der Sachbearbeiter hats einfach übersehen, dass der Tarif hierfür keine Leistungen vorsieht.

Wenn Du´s schriftlich hast, dann sei froh, ansonsten kanns Probleme geben, wenn Du´s einreichst.

Sorry, aber so schauts nach Deinen Angaben aus. Das Geld für den Anwalt und den Aufwand für Beschwerdeschreiben kannst Du Dir sparen.

Schöne Grüße trotzdem,
Bernhard

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Für die gibts also nichts. Sorry.

Woher die Auskunft jetzt kommt, das fällt unter Zahnersatz?
Bei der PKV trennt man traditionellerweise den Zahnbereich von
der Erstattungshöhe in konservierende Behandlung (meist ohne
Begrenzung) und den Rest (mit Begrenzungen und geringeren
Erstattungssätzen). Der Rest wird gewöhnlich „Zahnersatz“
genannt (auch wenn da auch Gnathologie, KFO und anderes
darunter fällt wie eben diese Aufbissschienen).

Servus Bernhard,
was man ‚traditionellerweise‘ wie trennt, mag bei der Bayerischen Versicherungskammer ein ander Ding sein. Was man gewöhnlich ‚Zahnersatz‘ nennt, ist allenfalls im Bereich der sogenannten 'veneers’nicht geklärt, bzw. nicht ausgestritten. Aber außer bei Dir, immerhin einem „Spezialist für Leistung in der PKV“ (Zitat aus Deiner www-Visitenkarte) bin ich noch bei keinem anderen auf die Behauptung gestoßen, daß z.B. Kieferorthopädie dem Zahnersatz zuzuschlagen sei. Was ich mir aber vorstellen kann, daß es Privatversicherungen geben mag, die eine Einteilung vornehmen in
a) Behandlungen um deren Bezahlungen wir nicht herumkommen und
b) Leistungen wo wir mal auf jeden Fall versuchen, uns um die Erstattung zu drücken, und
c) Leistungen, die wir explizit, deutlich und verständlich im Vertrag ausgeschlossen haben.

Aber egal - wenn eine Versicherung wahrheitswidrig einem Versicherten gegenüber (der ein KUNDE ist)behauptet, daß eine Aufbißschiene Zahnbersatz sei, dann lügt sie - basta! Im Zweifel wird sich halt der zuständige ‚Spezialist‘ der Versicherung die Mühe machen müssen, deutlich zu erklären, wieso eine Leistungsverpflichtung nicht besteht. Falsche Behauptungen, die die Arbeit leichter machen, sind halt trotzdem falsche Behauptungen. Daß Du das nicht merkst, läßt mich, nicht zum ersten Mal Mitgefühl mit den bayerischen Beamten empfinden.

Es mag ja sein, daß der Spartarif des Anfragers Aufbißschienen nicht einschließt, das macht sie aber trotzdem nicht zum Zahnersatz. Was ich für durchaus möglich halte (30 Jahre Zahnarzt in Bayern), ist eine Tradition, die das ‚Obenhin-Abfertigen‘ der Versicherten Geschäftspolitik bleiben läßt.

Kai

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Hallo,

ich häng mich mal hier rein, weil es ja mit dem Thema zu tun
hat

Ich bekomm auch seit Jahren die „normale“ Beissschiene aus
Kunststoff und hab auch noch nie etwas dafür bezahlt.
Leider hilft dieses Ding nun nicht so, wie es sollte, sprich,
der Druck wird zwar gleichmässig verteilt, ist aber eben immer
noch da und es gibt so gut wie keinen Morgen, an dem ich nicht
mit Nacken- bzw. Kopfschmerzen wach werde.

Nun hat mein Zahnarzt mir (mit dem Hinweis, das würde aber von
der Krankenkasse nicht übernommen) einen Kostenvoranschlag
erstellt (700,- €) für so ein Superteil, bei dem dann (ich
kann das jetzt nur laienhaft wiedergeben, sorry) wohl jeder
Muskel einzeln ausgemessen wird und was bei Anwendung dazu
führen soll, dass das Gehirn umprogrammiert wird und die
Beisserei schließlich verschwindet.

Hat einer von Euch schon mal davon gehört?? und stimmt es,
dass ich hier alles selber bezahlen muss?

Servus Suse,
der Heil- und Kostenplan muß ja Gebührenziffern mit den voraussichtlichen Kosten enthalten. Wenn man den sehen könnte (plus der Info, wie Du versichert bist), könnte man schon eher was dazu sagen. So kann ich nur spekulieren:
das ‚Ausmessen jedes einzelnen Muskels‘ kann von einer computergestützten Aufzeichnung der Unterkieferbewegungen bis zum einfachen ‚in zwei Streifen warmes Wachs beißen lassen‘ eine Menge sein. Wie das mit dem 'Umprogrammieren geht, würde mich schon auch interessieren. Ein Beipiel: wenn du einen scharfkantigen Stein im Schuh hast, wirst Du anders auftreten und gehen, als ohne ihn. Ist der komplexe geänderte Bewegungsablauf, der sich jetzt einstellt eine ‚Umprogrammierung‘? Ich sag mal so: für 750.- € muß schon auch soviel erklärt worden sein, daß eine Patientin sehr genau weiß, wofür sie das Geld ausgeben soll.
Wenn Du nicht alle Deine Beißprobleme hier ausbreiten willst, geht’s ja auch direkt.
Kai

Servus Kai,

zwischen medizinischen und versicherungstechnischen Definitionen besteht halt manchmal ein Unterschied.

Natürlich sind z.B. Inlays, Gnathologie, funktionsanalytische Leistungen und Aufbissbehelfe medizinisch betrachtet kein Zahnersatz.

Trotzdem wird man diese Behandlungen in den meisten Tarifwerken unter Zahnersatz finden, weshalb sie versicherungstechnisch als Zahnersatz behandelt werden.

Auch Zahnersatz-Zusatztarife heißen einfach nur Zahnersatz-Zusatztarife, auch wenn zusätzlich noch diese Leistungen oder KFO in Ihnen enthalten sind.

Wenn also jemand anruft und fragt, bekomme ich Aufbissbehelfe? Dann wird die Antwort sein (soweit es dafür etwas gibt): Ja, das wird aus dem Zahnersatz(-abschnitt) erstattet.

Und offensichtlich scheint das ja nicht nur bei meiner Firma so zu sein, denn Thb ist ja bei der großen Konkurrenz. Es gibt eben manchmal mehrere Wahrheiten, je nachdem von welcher Seite aus man es betrachtet.

Gerade deshalb hättest Du Dir das schon überlegen sollen, ohne die Umstände und das Tarifwerk zu kennen, gleich als erstes zu raten, sofort zum Anwalt zu laufen.

Hier ist es nämlich besser, sich nicht gleich an die Richter, sondern erst an den kostenlosen Obmann der PKV in Berlin zu wenden.