Hallo Ihr Lieben,
ich werde, so fürchte ich, die nächsten ein bis zwei Monate ohne KK auskommen müssen.
Wenn ich nun schlimm krank werde hab ich Pech gehabt, aber ich brauche mal einen Einblick, was bei mittleren Beschwerden auf mich zu kommt.
Kann mir mal jemand, der privat versichert ist erzählen, was sich so auf einer Rechnung sammelt?
Zum Beispiel Zahnweh: Termin machen, bohren, Füllung (mittelgroß), Spritze zur Betäubung und gut.
Oder: Zum Hausarzt, Magenbeschwerden, mit Rezept ausstellen für ein Medikament.
Ich hab mir die Gebührenordnung schon runtergeladen, aber damit weiß ich noch nicht, was üblicherweise auf einer Arztrechnung steht, was da noch an Nebengeräuschen auftaucht.
Lieben Dank für eure Hilfe
Susanne
Hallo,
bei einem normalen Hausarzttermin kommt man mit unter 30 Euro aus,Gebühr fürs Guten Tag sagen - fürs untersuchen - fürs Rezept. Beim Zahnarzt wirds sicher etwas teurer, schätze für eine Füllung bis zu 100 Euro. Teuer wirds beim Arzt erst, wenn Geräte gebraucht werden (Röntgen, MRT), wenn man zum Spezialisten muss, oder wenn man sich im Krankenhaus einmietet.
Sicher richtig ist (wie bei jedem Handwerker), vorher zu fragen. Darauf hinzuweisen, dass man Selbstzahler ist. Als Privat-Versicherter bekommt man automatisch den 2,3-fachen Satz einer normalen Gebühr in Rechnung gestellt, man kann aber sicher auch vereinbaren, dass nur die Kosten, wie für einen gesetzl. Versicherten berechnet werden (glaube, das ist dann der 1,1-fache Satz). Die Behandlung ist dann die gleiche, wahrscheinlich sitzt man nur länger im Wartezimmer…
Also, alles ganz entspannt auf sich zukommen lassen. Man muss nicht immer mit dem schlimmsten rechnen.
Fällt mir noch ein: sollte man einen Unfall haben, an dem man nicht Schuld ist, also Auto, oder jemand fährt einen mit Inlinern um etc., dann zahlt alle Kosten (auch den Arzt) der andere.
VG T.
Zum Beispiel Zahnweh: Termin machen, bohren, Füllung
(mittelgroß), Spritze zur Betäubung und gut.
Ich habe ca. 25 Euro bezahlt, allerdings für ein provisor. Zementfüllung.
Oder: Zum Hausarzt, Magenbeschwerden, mit Rezept ausstellen
für ein Medikament.
Wegen solchen Kleinigkeiten wirst Du eher nicht zum Arzt gehen, sondern in eine Apotheke.
Bei ernsteren Sachen kann es durch die Diagnostik teuer werden.
Z. B. Großes Blutbild ca. 170 Euro und mehr.
Ich hab mir die Gebührenordnung schon runtergeladen, aber
damit weiß ich noch nicht, was üblicherweise auf einer
Arztrechnung steht, was da noch an Nebengeräuschen auftaucht.
Es ist auch abhängig davon zu welchem Satz der Arzt abrechnet, was die Diagnostik, Labor, Röntgen etc. verlangen.
Meist bezahlst Du privat mehr als versichert. Möglicherweise sind Laborleistungen beim Heilpraktiker günstiger, weil dieser nicht nach GOÄ abrechnet.
Ärzte können auch die Behandlung verweigern, wenn Du nicht versichert bist, es sei denn Du bringst das Geld gleich mit.
Die zwei Monate wirst Du doch schaffen.
Gruß Kerstin
Hallo Susanne,
das wichtigste ist, dass Du jeden Arzt/Zahnarzt (bzw. in der Praxis bei der Anmeldung) deutlich darauf aufmerksam machst, dass Du nicht krankenversichert bist. Frag sogleich nach, welche Sätze der GOÄ Dir in Rechnung gestellt werden. Die GOÄ weist den 1,0fachen Satz aus. Normal ist, dass der 2,3fache Satz zu berechnet wird, es gibt aber Ärzte, die verlangen bis zum 3,5fachen Satz.
Einzuschätzen, wie teuer ein Besuch wegen Magenschmerzen sein könnte ist schwierig, da nicht absehbar ist, was der Arzt hierbei alles für notwendig erachtet. Sollte er es bei einer Untersuchung und Beratung samt Rezept zum 2,3fachen Satz belassen, (Ziff. 3 + 7), wärest Du mit 78,98 € dabei. Hält er auch eine Blutuntersuchung für notwendig, so würde es teuerer werden, da außer der Ziff. 250 und/oder 251 noch die Laboruntersuchung (extra Rechnung) und ein zweiter Arztbesuch für das Ergebnis hinzukommt.
Wenn Du im Grunde recht gesund bist, wirst Du 2 Monate ohne KV finanziell dennoch überstehen können.
Nicht richtig ist, dass Ärzte für gesetzlich KV-Versicherte den 1,1fachen Satz der GOÄ bekommen. Für diese Patienten erhalten Ärzte von der KV einen Pauschalbetrag, der sich in keiner Weise nach der GOÄ richtet.
Nur eingeschränkt richtig ist, dass Du bei einem unverschuldeten Unfall vom Unfallgegner die Kosten erstattet bekommst. Hier musst zunächst Du selbst (bzw. Deine KV, so Du eine hättest) für die Behandlung bezahlen. Erst wenn rechtlich geklärt ist, wer schuld ist und welcher Verschuldensgrad vorliegt, werden Dir die Kosten - oder Teile davon erstattet. Und das kann dauern.
Viele Grüße - gute Gesundheit!
Mara
Wenn ich nun schlimm krank werde hab ich Pech gehabt,
Ja, hast Du. Für einen Blinddarm werden gleich ein paar Tausende von Euro fällig. Dabei ist der Blinddarm noch eines der günstigsten Sachen.
Kann mir mal jemand, der privat versichert ist erzählen, was
sich so auf einer Rechnung sammelt?
Eine Menge, insbesondere wenn man an Ärzte gerät, die sich an Dir gesundstoßen wollen.
Zum Beispiel Zahnweh: Termin machen, bohren, Füllung
(mittelgroß), Spritze zur Betäubung und gut.
Unterschiedlich. Eine einfache Durchsicht mit Parodontalstatus und Zahnsteinentfernung kommt auf etwa €60. Bohren, füllen und Nachbehandlung kann leicht über €100 kosten. Aber im Normalfall kann man dies ja auch zwei Monate hinziehen. Dann bist ja wieder versichert.
Oder: Zum Hausarzt, Magenbeschwerden, mit Rezept ausstellen
für ein Medikament.
Sofern Medikament rezeptfrei erhältlich ist, hole es Dir normal aus der Apotheke, ohne vorherigen Arztbesuch.
Ich hab mir die Gebührenordnung schon runtergeladen, aber
damit weiß ich noch nicht, was üblicherweise auf einer
Arztrechnung steht, was da noch an Nebengeräuschen auftaucht.
Grundgebühr ist immer um die €10 (Händeschütteln), jede einzelne Untersuchung kommt dann hinzu, Labor ist sehr teuer, Geräteeinsatz noch viel mehr. Dank unseres kaputten gesetzlichen Versicherungssystems wissen gesetzliche Versicherte ja heute überhaupt nicht, was ihr Arztbesuch eigentlich für Kosten verursacht.
Sei Dir bitte auch bewußt, daß der Arzt an Dir Privatpatient fast das Zweieinhalbfache gegenüber einem gesetlichen Patienten verdient. Für dieselbe Leistung natürlich. Wenn Du einen verständnisvollen Arzt hast, kann er auch auf Honararbasis abrechnen. Dafür mußt du aber gesondert unterschreiben. Normalerweise werden dabei höhere Gebühren als die gesetzlichen fällig, aber er kann natürlich auch nach unten abweiche und Dir „Sonderpreise“ machen. Vielleicht erreichst Du durch freundliches Fragen auch, daß der Arzt keinen 2,3fachen Hebesatz benutzt, sondern nur eienn 1,8fachen oder weniger. Alles Verhandlungssache.
Ich bin beispielsweise ambulant gar nicht versichert. Meine Zahnärztin weiß das und ist sehr kulant und rechnet auch mal nur den 1,8fachen Satz ab udn bespricht mit mir vorher die Kosten.
Benni
Sondersätze? 
Hallo Mara,
Untersuchung und Beratung samt Rezept zum 2,3fachen Satz
belassen, (Ziff. 3 + 7), wärest Du mit 78,98 € dabei.
Das macht nach meiner GOÄ 41.56 € und selbst mit dem 3.5fachen Faktor ‚nur‘ 63,24 €. Nach welcher Gebührenordnung wurden Deine 3 + 7 abgerechnet? Vielleicht sollte ich sie meinem Chef empfehlen…
Schmunzelgruß
Renee
Hallo Renee
Rechenfehler! oberpeinlich!
Da war die Ziff. 251 mitgerechnet.
Grüße
Mara
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Hallo Susanne,
versuch erstmal locker zu bleiben. Mir ist es im vergangenen Jahr auch so gegangen daß ich überhaupt nicht krankenversichert war - in unserem schwachsinnigen System, wo die Krankenversicherung an die Arbeitssituation der Leute gekoppelt ist passiert es inzwischen immer mehr Menschen daß sie wie Du jetzt und ich im letzten Jahr gar nicht versichert sind weil man durch’s bürokratische Raster fällt.
Panik hilft aber jetzt nicht weiter. Die richtige Einstellung ist eher: Zerbreche Dir nicht den Kopf über Probleme, die Du gar nicht hast.
Du bist im Augenblick wohl gesund und mit etwas Glück bleibt’s auch so. Sollte irgendeine relative Kleinigkeit passieren - Magenverstimmung, Erkältung etc. - kann man das auch ohne Krankenversicherung hinkriegen, oft muß man deswegen nicht mal zum Arzt sondern kann sich in der Apotheke selber rezeptfreie Sachen kaufen oder auf Hausmittel zurückgreifen. Infos findet man ja zum Glück in jedem Fall hier im Netz 
Manche Dinge lassen sich auch etwas schieben - das passiert Dir doch heutzutage sowieso, daß man Termine erst in Tagen, Wochen oder Monaten bekommt - und das sogar in Fällen wo eigentlich akuter Handlungsbedarf wäre.
Sollte es wirklich ganz dicke kommen hättest Du natürlich wirklich ein Problem. Nur, wie ich oben schon schrieb: mach Dich nicht verrückt wegen etwas, was noch gar nicht passiert ist und mit etwas Glück auch nicht passieren wird.
Finanziell kann es einen zwar ruinieren wenn man tatsächlich akut sehr schwer verletzt wird oder erkrankt, aber in dem Moment ist das Geld erstmal nicht das Problem. Da muß man sich dann erstmal um die Gesundheit kümmern und zum Glück funktioniert der Sozialstaat doch noch soweit daß Dich niemand unbehandelt liegen lassen wird weil Du kein Geld/keine Versicherung hast.
Ich habe seinerzeit gemerkt daß ich schlicht und einfach etwas vorsichtiger wurde. Bei manchen Dingen habe ich bewußt noch stärker Acht gegeben als ich das eh schon mache - denn krank sein ist auch mit Versicherung eher nicht so toll.
Insofern: Ruhe bewahren, nicht verrückt machen lassen, und ansonsten vorsichtig sein und das Problem „aussitzen“.
Alles Gute,
MecFleih
Einwand
es gibt aber Ärzte, die verlangen bis zum 3,5fachen Satz
Das sind Spezialisten, und die Berechnung des 3,5-fachen Satzes müssen sie gut begründen und das auch vorher deutlich machen. Der Hausarzt wird das nie (99,9%) tun.
Einzuschätzen, wie teuer ein Besuch wegen Magenschmerzen sein
könnte ist schwierig, da nicht absehbar ist, was der Arzt
hierbei alles für notwendig erachtet. Sollte er es bei einer
Untersuchung und Beratung samt Rezept zum 2,3fachen Satz
belassen, (Ziff. 3 + 7), wärest Du mit 78,98 € dabei.
Was ist das denn?
Ziffer 1 „Beratung auch mittels Fernsprecher“ mit 2,3-fachem Satz 10,72 Euro
Ziffer 4 „Symptombezogene Untersuchung“ 10,72
Geht man in Ostdeutschland zum Arzt, wirds 10% günstiger. Gemäss Einigungsvertrag (auch heute noch gültig).
Es mag ja Ärzte geben, die Raubritter sind, aber das sind gewiss nicht alle.
Nicht richtig ist, dass Ärzte für gesetzlich KV-Versicherte
den 1,1fachen Satz der GOÄ bekommen. Für diese Patienten
erhalten Ärzte von der KV einen Pauschalbetrag, der sich in
keiner Weise nach der GOÄ richtet.
Das stimmt, war früher anders.
Nur eingeschränkt richtig ist, dass Du bei einem
unverschuldeten Unfall vom Unfallgegner die Kosten erstattet
bekommst.
Na da dürfen Sie aber sogar ganz sicher sein, wer mir einen Schaden zufügt, kommt für die Kosten auf.
§ 823 BGB [Schadenersatzpflicht]
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
VG von einem seit 11 Jahren zufrieden privat versicherten
TS
Einwand Korrektur
Ziffer 4 „Symptombezogene Untersuchung“ 10,72
muss natürlich Ziffer 5 heissen oder alternativ halt die grosse Untersuchung Ziffer 7 „Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines … Organsystems“, für nur 21,46
Hallo,
Eine einfache Durchsicht mit Parodontalstatus
und Zahnsteinentfernung kommt auf etwa €60.
Habe gerade die Zahnarztrechnungen meiner beiden Kids vor mir liegen.
Einmal nur „normales Nachschauen lassen“ und „säubern“ : 105,85 Euro.
Einmal ebenso und zusätzlich einen Milchzahn ziehen der nicht von alleine wollte: 187,41 Euro.
Grüße von
Tinchen
hallo Susanne,
Du musst immer krankenversichert sein, das ist ganz wichtig, denn die Ärzte können eine Behandlung ablehnen, wenn es sich nicht um eine lebensbedrohende Krankheit handelt, das ist das Schlimme, ich habe mal einen Fall gelesen, da hat der Arzt vor Gericht sogar noch Recht bekommen, dass er die Behandlung verweigert hat. So etwas finde ich entsetzlich, extrem schlimm und ganz furchtbar. Es ging in der Sache darum, dass der Arzt den Hypokratischen Eid verletzt hat. Mir ist total unverständlich, wie in unserem Staat so etwas vorkommen kann, und so ein Horror auch noch gesetzlich geregelt zu sein scheint ! Gehe also zur Arbeitsagentur oder Argeagentur/Sozialamt, melde Dich da und lass Dich auf jeden Fall krankenversichern über diese Behörde.
alles Gute
Gruss
chatboy
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Nachtrag
hallo Susanne,
der von mir beschriebene Fall ist im Heft *Stiftung Warentest, Nr. 2 Februar 2006 in der Rubrik „Urteile“ zu lesen.
viele Grüsse
chatboy
Hallo,
Mir ist total
unverständlich, wie in unserem Staat so etwas vorkommen kann,
und so ein Horror auch noch gesetzlich geregelt zu sein
scheint ! Gehe also zur Arbeitsagentur oder
Argeagentur/Sozialamt, melde Dich da und lass Dich auf jeden
Fall krankenversichern über diese Behörde.
Ich darf dazu diese Lektüre empfehlen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/587/51…
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/865/53…
Man darf es sich tatsächlich nicht so vorstellen daß nur Obdachlose oder Illegale nicht versichert sind, sondern das passiert inzwischen auch sehr vielen „Menschen wie Du und ich“.
Jeder Selbstständige oder privat Versicherte, der aus irgendwelchen Gründen Einnahmeverluste hat und seine Versicherung nicht mehr zahlen kann droht versicherungslos zu werden. Und wem kann es nicht passieren daß er arbeitslos wird, pleite geht, etc.?
Bei mir war es so daß ich einfach nur den Job gewechselt habe und dadurch vom vorher privat Versicherten zum gesetzlich Versicherten wurde. Als ich dann die Probezeit in der neuen Firma nicht überlebt habe hieß es beim Arbeitsamt: „Keinerlei Leistungen weil man die nur bekommt wenn man in den letzten 3 Jahren mindestens 1 Jahr in die Sozialsysteme eingezahlt hat“. Und schon stand ich auch ohne Versicherung da, denn das Arbeitsamt zahlt nicht, man selber ohne Job ja auch nicht mehr… Theoretisch kann man zum Sozialamt gehen, aber die rechnen natürlich erstmal auf welche Eigenmittel Du noch hast - und als „Normalbürger“ hast Du erstmal immer ein paar Werte, und sei es nur das 10 Jahre alte Auto, was erstmal angerechnet wird.
Es kann also jedem sehr schnell passieren ohne Versicherung dazustehen, das passiert nicht nur den Randgruppen der Gesellschaft.
Gruß,
MecFleih