Hallo,
Person A muss wegen häufiger Abwesenheit von einer Pflichtveranstaltung ein Attest vorlegen. Dies geschieht, allerdings handelt es sich nur um eine Rezeptblatt eines Artzes mit dem Satz „Person A ist wegen rez. Spannungskopfschmerzen in meiner Behandlung“. Eigentlich war gedacht, dass das Attest belegt, dass Person A ein chronisches Leiden hat, das ihre Anwesenheit immer wieder zwingend verhindert. Was sagt dieser Satz nun aus?
Hallo Michael
Eigentlich war
gedacht, dass das Attest belegt, dass Person A ein chronisches
Leiden hat, das ihre Anwesenheit immer wieder zwingend
verhindert. Was sagt dieser Satz nun aus?
Er könnte z.B. aussagen, dass der behandelnde ASrzt sich nicht so gern von seinem Patienten die Wunsch-Diagbnose aus Auge drücken lässt.
Gruß,
Branden
Hallo,
Danke für den Hinweis. Ich kann vor allem mit der Abkürzung „rez.“ vor Spannungskopfschmerzen nichts anfangen.
Ich nehme das jetzt mal als nicht aussagekräftiges Attest hin und gehe in der Argumentation in Richtung Amtsarzt. Leider werde ich ja vom Arzt keine Auskunft über die tatsächlöiche Beinträchtigung bekommen.
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Hallo Michael
Ich kann vor allem mit der Abkürzung
„rez.“ vor Spannungskopfschmerzen nichts anfangen.
Das heißt „rezidivierend“ und bedeutet „immer wiederkehrend“.
Das ist bei Spannungskopfschmerz so üblich.
Einerseits ist der Spannungskopfschmerz eine Allerwelts-Diagnose, andererseits ist er eben eine Diagnose. Jedenfalls ist seine Grundlage meist psychosomatisch. Man hätte also hierbei -mindestens offiziell- einen soliden Grund für die Beanragung einer Psychotherapie.
Gruß,
Branden
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Hallo,
lässt sich so eine Diagnose überhaupt tatkräftig beweisen oder belegen? Oder ist es dabei nicht so, dass ich z. B. Migräne und vielleicht auch solche Kopfschmerzen gar nicht anhand vn Messwerten nachweisen kann, sondern allein auf die Aussagen des Patienten angewiesen bin? Böse formuliert: Patient klagt über immer wiederkehrende starke Kopfschmerzen, Arzt stellt keine körperlichen Probleme fest … Patient fehlt immer wieder in der Pflichtveranstaltung.
Es wurde auch eine CT gemacht und die das Ergebnis dieser CT liegt mir vor, aber ich kann natürlich absolut nichts mit dem Fachchinesisch anfangen.
Ich werde nun wieder Attestpflicht für jeden einzelnen Fehltag auferlegen und die Idee einer „Generalentschuldigung“ begraben.
Danke
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Hallo Michael,
die Abkürzung ‚rez.‘ steht in Attesten für ‚rezidivierend‘, d. h. ‚in wunderhübscher Regelmäßigkeit wiederkehrend‘. Somit wurde Dein Wunsch doch erfüllt.
Gruß
Renee
Hallo,
nein, wieso wurde er erfüllt? Das sagt nichts über Umfang der Kopfschmerzen aus und darüber, ob sie die Teilnahme verhindern. Jeder von uns hat ab und zu Kopfschmerzen, oder nicht? Fehlen wird deshalb im Monat durchschnittlich 5-6 Tage über Monate hinweg?
Das ist doch so, als wolle ich eine qualifiziertes Zeugnis und der Mensch bringt mir eine Zeugnis mit der Aufschrift „Herr X war als Verkäufer bei uns.“ Toll.
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Hallo Branden,
Einerseits ist der Spannungskopfschmerz eine
Allerwelts-Diagnose,
So kann man das auch nicht sagen… Jedenfalls nicht, wenn man sich die Klassifizierung der International Headache Society reinzieht: http://www.dgn.org/129.0.html.
Ich denke eher, dass der Arzt keinen Bock auf weitere Diagnostik hatte…
andererseits ist er eben eine Diagnose.
Eben! Und die kann ohne Weiteres nicht angezweifelt werden.
Gruß
Renee
andererseits ist er eben eine Diagnose.
Eben! Und die kann ohne Weiteres nicht angezweifelt werden.
Eben deswegen habe ich es ja auch so geschrieben!
Ich werde nun wieder Attestpflicht für jeden einzelnen Fehltag
auferlegen und die Idee einer „Generalentschuldigung“
begraben.
Das scheint mir jetzt eine reudsche Fehlleistung zu sein, Michael.
Ich denke mal, Du wirst die Attestpflicht nicht selber auferlegen, sondern eher auferlegt bekommen, auch wenn Du Dir (siehe vorheriges Procedere) sehr wünschst, in dieser Angelegenheit eine aktivere und dominantere Rolle zu haben.
Gruß,
Branden
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Hallo,
oh, ich bin psychologisch durchleutet
Hehe.
Also die Rollen sind schon ganz klar so verteilt, dass ich dieses Attest angefordert hatte und mit diesem lapidaren Satz nichts anfangen kann. Das ist mir zu unpräzise, vor allem nicht genau genug in den zwingenden Konsequenzen aus dem Krankheitsbild.
Deshalb werde ich nun wieder für Fehltage jeweils einzelne ärztliche Bescheinigungen einfordern und sie ansonsten als unentschuldigt betrachten. Mit den daraus folgenden Konsequenzen.
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hi Branden, vielleicht sind wir ja einem Irtum aufgesessen und haben nur das lesen wollen, was wir lesen wollten: nicht Michael ist der Kopfschmerzmensch, sondern ein ihm „Untergebener“ bzw. Anvertrauter bzw. zu Unterrichtender…?
Das Attest sagt aus, dass der Doc dem Patienten das Attest nicht verweigern wollte, aber auch nix schreiben wollte, was er nicht weiss.
Meine ständige elegante Lösung: Herr X gibt an, er leide an … und sei dehalb nicht in der Lage … zu machen, anzufertigen oder was auch immer.
Viel Vergnügen noch bei bei der Diskussion
wünscht synapse
Ich denke der Arzt hat Schweigepflicht und kann/will/darf deshalb kein Attest mit einer Diagnose für den Arbeitschef ausstellen.
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Hallo,
Ich denke der Arzt hat Schweigepflicht und kann/will/darf
deshalb kein Attest mit einer Diagnose für den Arbeitschef
ausstellen.
Wenn Person A ein Attest benötigt, um Nachteile am Arbeitsplatz zu vermeiden, wird Person A dies beim Arzt anfordern - ergo ist dies für diesen Fall eine Befreiung von der Schweigepflicht.
Viele Grüße
Frank