Arztrechnung - was meint Ihr?

Hallo,

einem Kollegen ist etwas passiert - würde mich sehr interessieren, wie Ihr (gerade auch die anwesenden Mediziner) darüber denkt:

Patient (privat vers.) hat immer wieder Entzündungen an den Nagelbetten. Zuhause wurde das mit medizinischer Hand- und Fußpflege in Schach gehalten. Jetzt ist er für 8 Monate an einem anderen Ort im Einsatz.

Er sucht einen Hautarzt aus dem Telefonbuch, ruft an und fragt „Führt Ihre Praxis auch medizinische Hand- und Fußpflege durch?“ - die Sprechstundenhilfe weiß das nicht und meint, er solle kommen die den Arzt fragen. Bekommt einen Termin.

Geht zum Termin, wartet eine Stunde, kommt dann zum Arzt.

Patient: „Ich möchte nur wissen, ob sie medizinische Hand- und Fußpflege durchführen, speziell falls sich die Nagelbetten entzünden.“

Arzt: „Tut mir leid, so etwas biete ich nicht.“

Patient: „Danke.“ will gehen (ärgert sich dabei, für so etwas eine Stunde Wartezeit verschwendet zu haben)

Arzt: „Soll ich Ihnen nicht noch ein Rezept schreiben, für den Fall der Fälle? Eine Cortisonsalbe zum Beispiel?“

Patient: „Nein danke, brauche ich momentan nicht. Falls ich mal was habe, komme ich vorbei.“

Patient geht, bekommt kurz darauf eine Rechnung über Untersuchung und Beratung.

Das findet er schon ziemlich dreist. Oder ist das üblich und okay?

Wie seht Ihr das?

(Der Betrag ist nicht hoch und die KV würde den auch erstatten, wenn er bezahlt, er findet es nur nicht gerechtfertigt und auch nicht - na sagen wir mal - koscher).

„Wäre ja in etwa so, als käme ein Kunde in eine KfZ-Werkstatt, fragt ob sie auch Innenraumpflege machen, die sagen nein und schicken ihm eine Rechnung für diese Beratung.“

Viele Grüße
Frank

hi

Geht zum Termin kommt dann zum Arzt.

Patient geht, bekommt kurz darauf eine Rechnung über
Untersuchung und Beratung.

Das findet er schon ziemlich dreist. Oder ist das üblich und
okay?

Wenn der Arzt die Nägel wirklich angeschaut hat zählt das als „Untersuchung“ - hat er dieses nicht würd ich die Rechnung um die „Untersuchung“ kürzen, weil diese Dienstleistung nicht erbracht wurde.

Ansonsten ist die Rechnung o.k… Der Arzt hat eine Dienstleistung erbracht (hatte auch neben seinem Zeitaufwand, noch eine Sprechstundenhilfe, mit Gehalt und sozialbeträgen zu finanzieren, Miete, Strom, Gas , Wasser etc.) und für die Dienstleistung bezahlt man

„Wäre ja in etwa so, als käme ein Kunde in eine KfZ-Werkstatt,
fragt ob sie auch Innenraumpflege machen, die sagen nein und
schicken ihm eine Rechnung für diese Beratung.“

FALSCH

denn mit der Werkstatt schliesst man keinen Dienstvertrag (wie mit dem Arzt) sondern einen Werkvertrag ab - der Arzt schuldet die Dienstleistung (Gespräch=Beratung) … ein Mechaniker den Erfolg der erbrachten Leistung …wobei hier ja kein „werk“ vollbracht wurde

Gruß H.

P.S: wenn ich telefonisch ein Rezept bestelle, mir dieses die Sprechstundenhilfe aushändigt, ohne dass ich den Arzt gehört oder gesehen hätte, kostet mich das eine „Beratung, auch telefonisch“

Hallo,

wenn ich telefonisch ein Rezept bestelle, mir dieses die
Sprechstundenhilfe aushändigt, ohne dass ich den Arzt gehört
oder gesehen hätte, kostet mich das eine „Beratung, auch
telefonisch“

Ehrlich? Sollte das nicht Ziffer 2 sein?

Am besten fand ich noch den Kniff eines Orthopäden hier in der Nähe: dessen Sprechstundenhilfen legen jedem Privatpatienten einen Aufnahmebogen vor, auf dem ein Feld steht „An welche Anschrift möchten Sie den Befundbericht?“. So gut wie jeder Patient trägt hier seine Anschrift oder die seine Hausarztes ein, ohne daran zu denken, dass er ja womöglich gar keinen bräuchte. Und schwuppst, steht auf jeder Rechnung auch schön die Ziffer 75 :smile:

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,
falls der Arzt sich die Hände angesehen hat, Deinem
Freund ev. Pflegehinweise oä. gegeben hat, dann ist es
tatsächlich eine erbrachte Dienstleistung.
Wenn es sich aber genauso abgespielt hat, wie du erzählst,
finde ich das ziemlich dreist, eigentlich schon
fast unverschämt.
Leider scheinen Tricksereien durchaus
verbreitet zu sein…wie ich selbst schon erlebt habe.

Übrigens finde ich Deinen Vergleich mit einer
Autowerkstatt durchaus angebracht.

Viele Grüße.

… kostet mich das eine "Beratung, auch

telefonisch"

Ehrlich? Sollte das nicht Ziffer 2 sein?

Nein, Beratung, auch telefonisch, Ziffer 1.

Am besten fand ich noch den Kniff eines Orthopäden hier in der
Nähe: dessen Sprechstundenhilfen legen jedem Privatpatienten
einen Aufnahmebogen vor, auf dem ein Feld steht „An welche
Anschrift möchten Sie den Befundbericht?“. So gut wie jeder
Patient trägt hier seine Anschrift oder die seine Hausarztes
ein, ohne daran zu denken, dass er ja womöglich gar keinen
bräuchte. Und schwuppst, steht auf jeder Rechnung auch schön
die Ziffer 75 :smile:

Das halte ich allerdings für unseriös - undzwar als das EINZIGE UNSERIÖSE in diesem ganzen Thread.
Gruß,
Branden

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Tricksereien oder Usus?
Hallo,

na ich war ja nicht dabei, kann mich also auch nur auf seine Erzählung stützen. Demnach war weder was zu sehen da noch wurde etwas untersucht noch irgendein weiter Hinweis gegeben als nur „Machen wir nicht“.

Ich fand’s eben interessant, ob soetwas allgemein als eher normales ärztliches Vorgehen oder als unlauter angesehen wird.

Er meinte dazu nur: „Naja, solange es hilft, dass der Arzt nicht etwa streiken oder womöglich noch seinen Porsche verkaufen muss“ :smile:

Ich denke, das ist genau das Problem an solchen Abläufen: Durch so etwas wird den berechtigten Forderungen vieler Ärzte nach gerechter Honorierung ihrer Arbeit in den Rücken gefallen. Wenn sich Patienten abgezockt fühlen, dann wird das womöglich schnell verallgemeinert (kennt man ja auch mit anderen Berufsgruppen „die Anwälte sind soundso“, „die Lehrer sind soundso“…)

Viele Grüße
Frank

Ehrlich? Sollte das nicht Ziffer 2 sein?

Nein, Beratung, auch telefonisch, Ziffer 1.

Nein, es kommt darauf an:

Wird z.B. (wie es häufig geschieht) die Anforderung des Rezeptes der Sprechstundenhilfe mitgeteilt und mit dem Arzt fand kein Gespräch statt, so kann die Ziffer 1 nicht abgerechnet werden.

Eine Abrechnung der Ziffer 1 GOÄ hat eine Beratung zum Inhalt. Ein Arzt kann diese Ziffer nur berechnen, wenn er den Patienten auch tatsächlich beraten hat (dazu zählt auch das „Na wie geht’s uns denn heute?“ und die Antwort des Patienten darauf). Wurde lediglich eine Verordnung oder eine Überweisung ausgestellt, ohne auch nur eine Teilleistung einer Beratung zu erbringen (etwa Anhören der Beschwerden, Hinweise zur Anwendung des Präparats etc. - und hier fand ja gar kein Kontakt zwischen Arzt und Patient statt), so liegt lediglich ein nach Ziffer 2 GOÄ abrechenbarer Verwaltungsvorgang (Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes) vor.

Natürlich ist mir auch klar, dass viele Ärzte dennoch die Ziffer 1 abrechnen (zumeist noch mit schönem Steigerungssatz) - und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter - aber nach GOÄ ist dies nicht korrekt.

Wurde dagegen mit dem Arzt telefoniert und er hat somit eine Teilleistung der Beratung erbracht, so kann die Ziffer 1 verwendet werden.

Kommt eben darauf an, wie der Fall gelagert war.

Viele Grüße
Frank

hi Ihr
Branden ist wieder aus dem „Freizeitausgleich“ zurück (Urlaub kann man diese kurze Zeit ja nicht nennen; wie wars in Deinem 2.-Domizil?), und damit auch wieder sein herrlich bissigen Kommentare…

  • Die Ziffer 2 wird abgerechnet bei reinen Wiederholungsrezepten, bei neuen Rezepten ist die Ziffer 1 gerechtfertigt. Übrigens, Frank, das ist kein Trick mit der Geschichte des Orthopäden, sondern durchaus richtig, da der Hausarzt auch des Privatpatienten durchaus ein Interesse daran hat/haben sollte, wo „sein“ Patient war und welche Diagnosen gestellt wurden und welche Therapie empfohlen wurde. Sooo ein Spass ist das Diktieren von Arztbriefen auch nicht und sooo gut wird die Ziffer 75 auch nicht honoriert.
    Zum Hautarzt-Problem: wenn der Arzt lediglich eine Frage beantwortet hat, steht ihm kein Honorar zu, wenn er einen Blick auf die betreffende Stelle geworfen hat, schon
    meint synapse

Hallo Synapse,

danke für Deine Antwort!

  • Die Ziffer 2 wird abgerechnet bei reinen
    Wiederholungsrezepten, bei neuen Rezepten ist die Ziffer 1
    gerechtfertigt.

Ja, das kommt wie gesagt ganz auf den Fall an.

(Anm.: bin zwar kein Abrechnungsfachmann, aber dieser Punkt war vor kurzem Bestandteil einer Diskussion mit einem guten Bekannten, der gerade zu Abrechnungsfragen für eine Reportage recherchiert hat - daher stammt übrigens auch das Beispiel mit dem Orthopäden.)

Wenn der Arzt nur mit Ausstellen und Unterzeichnen des Rezeptes beschäftigt war, ist nur Ziffer 2 anzusetzen. Egal, ob das Präparat schon einmal verschrieben war. Die Formulierung „Wiederholungsrezept“ in der GOÄ ist da etwas missleitend.

Ziffer 1 ist nur anzusetzen, wenn eine Beratung stattgefunden hat.

Und hier gibt es eine besondere Möglichkeit. Mancher mag dies „Schlupfloch“ nennen, ein anderer „Ausgestaltung“: Wenn nämlich der Arzt auch mit der Auswahl und Abwägung des Medikaments beschäftigt war, kann er Ziffer 1 abrechnen.

Bei echten Erstrezepten kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass der Arzt hier abgewogen hat, was zu verschreiben sei und in welcher Dosierung. Somit Ziffer 1 - und zwar auch wenn der Patient nicht mit dem Arzt gesprochen hat (Beispiel: Patient hat Schmerzen, will ein Schmerzmittel, sagt das telefonisch der Sprechstundenhilfe, die hält Rücksprache mit dem Arzt und der stellt ein Rezept aus).

Ansonsten (Patient bittet um „Diclofenac ratiopharm Kps. N1“, Rezept wird dementsprechen gedruckt und abgezueichnet ohne sonstige Involvierung des Arztes) - Ziffer 2.

Übrigens, Frank, das ist kein Trick mit der
Geschichte des Orthopäden, sondern durchaus richtig

Den Sinn von Befundberichten wollte ich auch nicht in Abrede stellen. (Wobei der einfache Befundbericht ja in den Leistungsziffern enthalten sein sollte.)

Allerdings ist die Formulierung (absichtlich?) missleitend. Korrekt (und koscher) wäre: „Soll ein Bericht erstellt werden ja/nein - wenn ja, an welchen Adressaten“.

Oder?

Viele Grüße
und schönen Wochenausklang

Frank

  • und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter - aber nach
    GOÄ ist dies nicht korrekt.

Richtig. Ich habe selbst einen Hausarzt, der mir die tollsten Rechnungen schreibt, auf denen in schöner Regelmäßigkeit Dinge auftauchen, die niemals erbracht wurden. Ein zehnminütiges Gespräch in der Praxis (symptomatisch, therapeutisch und dann noch ein bißchen privat) wird dann schnell schon mal zu einem sozialtherapeutischen Gespräch zum Lebenswandel (oder so ähnlich), was natürlich gleich €30, €40 oder mehr kostet. Selbst als ich früher noch privat versichert war (jetzt keine Versicherung mehr), hat meine Versicherung schon mal die Kostenübernahme abgelehnt und Posten aus der Rechnung gestrichen. Und das ist bei einer KV schon eine Seltenheit, da diese normalerweise relativ klaglos alles zahlt.

Aber der Arzt ist gut, sehr engagiert und meiner Einschätzung nach auch sehr kompetent. Ich bin von der Leistung her äußerst zufrieden. Und es es ist klar, daß wenn ich anfange an den Rechnungen herumzunörgeln, so berechtigt dies auch wäre, daß dann das Vertrauenverhältnis zerstört wäre und ich dort wohl kaum mehr hingehen könnte. Also halte ich brav meinen Mund und zahle. Das ist das Problem - letztlich sitzt der Arzt am längeren Hebel. Es gibt zwar Wettbewerb, weil ich jederzeit einen anderen Arzt wählen kann, aber aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist dies eher eine theoretische Möglichkeit. Dazu kommt dann das Werbeverbot für Ärzte, was einen Vergleich zwischen verschiedenen Ärzten zusätzlich sehr erschwert.

Benni

Übrigens finde ich Deinen Vergleich mit einer
Autowerkstatt durchaus angebracht.

Servus,
angebracht wird er dann sein, wenn der Staat sich entschlossen hat, für Autowerkstätten eine Gebührenordnung festzusetzen. Bis dahin kann jede Werkstatt ihre Preise selber machen. Die Arzt’preise’ bestimmt nicht der Markt, sondern die Bundesregierung - zusammen mit dem dazugehörigen Regelwerk.
Also, Birnen zu Birnen und Äpfel …

Kai

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Danke der Nachfrage
Hi Synapse

Branden ist wieder aus dem „Freizeitausgleich“ zurück (Urlaub
kann man diese kurze Zeit ja nicht nennen; wie wars in Deinem
2.-Domizil?),

Hast recht, die Zeit ist kurz, sehr kurz.
Es war wieder schön wie immer, aber zurück in Berlin ist es auch wieder schön…das Wetter…heute, am 1.Mai Riesenausflug mit Frau und Jüngstem nördlich von Berlin…8 Stunden…Morgen früh gehts wieder rabotern.
Gruß,
Branden