Zahnarztkosten ohne Krankenversicherung

Hallo,

weiss jemand, was ein Besuch beim Zahnarzt kostet, wenn man in Deutschland nicht krankenversichert ist? Und eine Roentgenaufnahme? Kunststofffuellungen? Ich weiss, dass es bei denen auf die Groesse ankommt, aber ein ungefaehrer Wert waere schon hilfreich.

Danke fuer alle Antworten.

Gruesse,

Kris

Hallo Kris

…aber ein ungefaehrer Wert
waere schon hilfreich.

Naja, das ist ein weites Feld. Aber es wird etwas dadurch eingegerenz, dass der Zahnarzt Dir ja erst einmal erzählt, was so alles zu machen wäre und was das so kostet.
Insofern brauchst Du Dich nur auf eine Untersuchung und auf eine Beratung einzustellen. Da dürfte nicht viel mehr als n Hunni oder so bei rauskommen.
Gruß,
Branden

http://www.praxis-wiesbaden.de/gebuehrenordnung/gozf…

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Hallo Kris,

ich habe vor ca. 10 Jahren Kunststofffüllungen in den Backenzähnen bekommen. Davon hat jede ca. 180 DM gekostet - und sie halten immer noch. :smile:

Auch in den Frontzähnen sind leider schon Kunststofffüllungen. Die zahlt ja normalerweise die Kasse. Nun ist mir aber von einer ein Stück abgebrochen und der Zahn hat sich an der Stelle braun gefärbt. Sah sehr ungepflegt aus, natürlich wollte ich das so nicht haben. Der Zahnarzt klärte mich auf, dass die Kasse nur bei Karies zahlt.

Also habe ich selber gezahlt. Es war nur eine ganz kleine Sache, das konnte er auch schnell ohne Spritze machen. Auf der Rechnung standen dann EUR 65,-.

Man kann es also zahlen, aber es ist schon ein Betrag, der sich im Geldbeutel bemerkbar macht.

Schöne Grüße

Petra

Servus Kris,
eine ‚vollständige körperliche Untersuchung des stomatognathen System‘ plus eine Röntgenschichtaufnahme, wo alle Zähne drauf sind kostet nach der Gebührenordnung 55,38 €
Wenn Du soviel aufgewendet hast, sitzt Du schon bei dem/r ZahnÄrztin. Ein angeforderter schriftlicher Kostenplan kostet noch einmal 11,64 €.
Dann weißt Du schon eine Menge mehr - auch, ob Du Dich dort wohlfühlst, wenn es um die Füllungen geht.

PS: die angegebenen Gebühren entsprechen dem Mittelsatz der Gebührenordnung. Wenn Du vorher sagst, daß man Dir immer sagen soll, wenn es teurer wird als dieser Satz, bist Du auf der sicheren Seite.
Vor allem mit den WWW-Experten im Rücken :smile:

Gruß Kai

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Hallo Kai,

was ist unter einem Mittelsatz zu verstehen?

Oder logisch gedacht: dann musste es auch einen Untersatz (Minimalsatz) und einen Obersatz (Höchstsatz) geben.

Das wäre ganz nett, wenn du das erklären würdest. Dann wüssten sofort alle, wie ihr Zahnarzt von der Tendenz her abzurechnen pflegt.

Tschüss
Bernd

Hi,

sind kostet nach der Gebührenordnung 55,38 €

ich dachte, es gibt da dieses Punktesystem (das grade mal wieder abgeschafft werden soll) bei dem der Punktewert (=Geld) von der Krankenkasse und der Ärztekammer abhängt und der sich dauernd ändert? Stimmt das nicht (mehr)?

Grüße,
J~

ich dachte, es gibt da dieses Punktesystem (das grade mal
wieder abgeschafft werden soll) bei dem der Punktewert (=Geld)
von der Krankenkasse und der Ärztekammer abhängt und der sich
dauernd ändert? Stimmt das nicht (mehr)?

Doch, stimmt. Aber das gilt nur bei gesetzlich Versicherten Patienten. Privatpatienten bezahlen ihre Arztrechnung selbst und zahlen damit natürlich weitaus mehr, als jeder gesetzlich Versicherte über seine Krankenkasse. Bei Privatpatienten wendet der Arzt normalerweise die GOÄ oder GOZÄ an, in der staatlich festgelegte Preise festgeschrieben sind. Darauf nimmt er dann einen Aufschlagsatz (das 1,8 bis 3,5fache in der Regel). Alternativ kann er auch vollkommen frei kalkulierte Preise nehmen. Solche Honorarverträge muß der Patient aber unterschreiben, bevor mit der Behandlung begonnen wird.

Benni

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Servus Bernd,
nehmen wir ein Beispiel:
a) bei einem Patienten ist eine kleine Füllung herausgefallen. Es ist keine Karies zu sehen. Kein Bohren, Patient liegt relaxed auf seinem Stuhl. Neue Füllung ist in 45 Minuten drin. Easy, schnell.
Abrechnungsresultat: eine Beratung, eine einflächige Füllung

b) Pat kommt 12 Minuten nach vereinbartem Termin (vorgesehen waren 20 Minuten für Erstuntersuchung). Berichtet von früherem Zahnarzt, der ihn ‚verpfuscht‘ hat. Möchte kein Metall in den Zähnen haben, aber auch kein Geld für adhäsive Kunstoffüllungen asugeben. Eine Füllung ist ihm vor 14 Monaten rausgefallen, das Loch tut jetzt ‚auf einmal‘ weh. Spritze will er schon, geht aber nicht, wegen Phobie. … Vorhang …
24 Minuten nach Beginn des Termins für den nächsten Patienten ist eine Füllung drin. War nicht einfach, weil Patient sich zwischen den tupfenden Bohrversuchen immer wieder fassen mußte.
Abrechnungsresultat: eine Beratung, eine einflächige Füllung

In der Autowerkstatt würde es jetzt heißen: Stundensatz mal Zeit + Materialkosten. Bei Zahnarztens heißt es: Satz für Einzelleistung (hier: eine einflächige Füllung, eine Beratung) Einfachsatz mal Steigerungsfaktor zwischen 1- bis 3,5fach. Das ‚Mittel‘ aus 1 und 3,5 ist 2,3. Bis dahin darf man ohne eigene schriftliche Begründung variieren. Ab 2,3 mit Begründungen (besondere Schwierigkeit/Zeitbedarf bei der Ausführung o.ä.) Will man über die 3,5 hinaus, muß das VORHER schriftlich vereinbart sein.
Die Höhe des Basis (Einfach-)satzes ist seit 1988 (!) gleich. Eigentlich sogar schon seit 1969, aber das weiß keiner mehr.
Das führt dazu, daß nur ein betriebswirtschaftlicher Volldepp unter dem Mittelsatz bleibt - bei etlichen (personal-, oder investitionsintensiven) Leistungen, wäre es billiger, Patienten einen Fünfer in die Hand zu drücken, und sie zum Kollegen zu schicken .–D
Reicht das für’s erste?

Kai

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