Privat- und Kassenrezept

Hallo Leute,

ich habe letztens auf Privatrezept ein Mittel verschrieben bekommen und im Nachhinein erfahren, dass dieses Mittel der Arzt genauso gut auf Kassenrezept hätte verschreiben können. Kann man da nicht irgendwie gegen vorgehen? Finde ich 'ne ganz schöne Sauerei. Ich habe auch extra noch gefragt, da wurde mir gesagt, dass das nicht auf Kassenrezept ginge.

Gruß

Wilfried

Hallo,
das kann verschiedene Ursachen haben.

  1. Medikament ist zwar zugelassen, aber nicht für diese Diagnose.
    Das muss der Arzt aber im voraus dem Patienten genau erklären.

  2. Der Arzt hat „Angst“ wegen seinem Budget und stellt daher ein
    Privatrezept aus mit der lapidaren Bemerkung „das zahlt die Kasse
    nicht“ - ist eine Sauerei, kommt leider immer wieder einmal vor.

  3. Das Medikament war nicht medizinisch notwendig - hier darf der
    Arzt kein Kassenrezept ausstellen. Das ist immer so, wenn das
    Mittel unwirtschaftlich ist, das Mass des notwendigen übersteigt
    oder wenn es sich um eine Wunschverordnung handelt.

In allen Fälle sollte der Arzt das dem Patienten vor Ausstellen des Rezeptes klar erklären. Die Krankenkasse darf in die Verordnungshoheit
des Arztes weder positiv noch negativ eingreifen.
Gesetzliche oder vertragliche Hürden dürfen nicht auf dem Rücken eines
einzelnen Patieeenten aussgetragen werden.
Sicher werden hier schreibende Ärzte anderer Meinung sein - das
gehört aber hier dazu.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke für deine Ausführungen.

das kann verschiedene Ursachen haben.

Ich habe schon befürchtet, dass es nicht gar so einfach ist.

  1. Medikament ist zwar zugelassen, aber nicht für diese
    Diagnose.

Hm, es handelt sich um ein Medikament gegen Tinnitus- also ein durchblutungsförderndes Mittel. Der Arzt hat es so diagnostiziert, ist möglicherweise von einer Spontanheilung ausgegangen und hat es mir einfach mal so zu meiner Beruhigung hin verschrieben- anstatt was zu sagen, verschreiben.

Das muss der Arzt aber im voraus dem Patienten genau
erklären.

Hat er nicht.

  1. Der Arzt hat „Angst“ wegen seinem Budget und stellt daher
    ein
    Privatrezept aus mit der lapidaren Bemerkung „das zahlt
    die Kasse
    nicht“ - ist eine Sauerei, kommt leider immer wieder
    einmal vor.

Kenne ich vor allem im neurologischen Bereich, weil da wohl viele ihre Antiepileptika bekommen, das reißt Löcher ins Budget wie verrückt.

In allen Fälle sollte der Arzt das dem Patienten vor
Ausstellen des Rezeptes klar erklären. Die Krankenkasse darf
in die Verordnungshoheit

Ah, so nennt sich das also… Vornehm: „Verordnungshoheit“ (darf ich vorstellen: Eure Verordnungshoheit *g*)

Gruß

Wilfried

Hallo Wilfried,

das sind die Auswirkungen der Gesundheitsreform. Es wurde ein Budget eingeführt, das bedeutet, dass die Ärzte pro Patient nur noch einen (niedrigen zweistelligen) Betrag für ein Rezept zur Verfügung haben.

Wenn nun ein Patient kommt, dem man nichts verschreiben muss, kann man einem anderen etwas teureres verschreiben. Aber insgesamt muss man das Budget einhalten oder - die Differenz aus eigener Tasche zahlen!!!

Besonders unangenehm für die Ärzte: Für eine derartige Differenzzahlung gibt es nicht etwas zu jedem Monatsende eine Rechnung, sondern es kommt dann irgendwann mal nach zwei oder drei Jahren eine Nachforderung. Und die ist dann unter Umständen von der Höhe her existenzbedrohend.

Kann man dagegen vorgehen? Meiner Meinung nach nur auf politischem Wege: Protestbriefe schreiben, bei der nächsten Wahl das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen, etc.

Der Arzt kann ja nichts dafür - es wäre aber schön, wenn er dem Patienten erklärt, warum „seine Verordnungshoheit“ nun kein Kassenrezept ausstellt.

Schöne Grüße

Petra

Kann man dagegen vorgehen? Meiner Meinung nach nur auf
politischem Wege: Protestbriefe schreiben, bei der nächsten
Wahl das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen, etc.

Servus Petra,
könntes Du mir einen Hinweis geben, wo man (in diesem Kontext) das Kreuzchen hinsetzen könnte :—((
Gespannt…
Kai

Ähm, das kann ich leider nicht … denn ich bin ja nicht allwissend :wink:

Ich habe einmal vor langer Zeit im Fernsehen eine Zusammenfassung gesehen, wie die Parteien zur Gesundheitsreform stehen. Aber ich bekomme das jetzt nicht mehr so auf die Reihe, was die alle wollten. Am besten mal selber googeln.

Hallo Petra,

danke für deine Ausführungen.

das sind die Auswirkungen der Gesundheitsreform. Es wurde ein
Budget eingeführt, das bedeutet, dass die Ärzte pro Patient
nur noch einen (niedrigen zweistelligen) Betrag für ein Rezept
zur Verfügung haben.

Ein Budget gab’s aber doch immer- ich verstehe dich dahingehend, dass das Budget nun drastisch verkürzt worden ist, richtig?

Wenn nun ein Patient kommt, dem man nichts verschreiben muss,
kann man einem anderen etwas teureres verschreiben. Aber
insgesamt muss man das Budget einhalten oder - die Differenz
aus eigener Tasche zahlen!!!

Besonders unangenehm für die Ärzte: Für eine derartige
Differenzzahlung gibt es nicht etwas zu jedem Monatsende eine
Rechnung, sondern es kommt dann irgendwann mal nach zwei oder
drei Jahren eine Nachforderung. Und die ist dann unter
Umständen von der Höhe her existenzbedrohend.

Na ja, das ist zwar einerseits wirklich dumm, andererseits kann man sich ja schützen, wenn man weiß, wie’s läuft und entsprechende Rücklagen bilden. Das macht jedes Unternehmen.

Kann man dagegen vorgehen? Meiner Meinung nach nur auf
politischem Wege: Protestbriefe schreiben, bei der nächsten
Wahl das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen, etc.

Na ja, also ich werde jetzt vermutlich doch einfach den Arzt wechseln.

Der Arzt kann ja nichts dafür - es wäre aber schön, wenn er
dem Patienten erklärt, warum „seine Verordnungshoheit“ nun
kein Kassenrezept ausstellt.

Das wäre tatsächlich was- zumindest würde er einem damit die Entscheidungsfrage, ob man nun einen anderen Arzt aufsuchen soll oder nicht, erheblich erleichtern! So gerne renne ich nicht von Arzt zu Arzt.

Viele Grüße

Wilfried

Hallo Petra,
Hallo Kai,

Kann man dagegen vorgehen? Meiner Meinung nach nur auf
politischem Wege: Protestbriefe schreiben, bei der nächsten
Wahl das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen, etc.

Servus Petra,
könntes Du mir einen Hinweis geben, wo man (in diesem Kontext)
das Kreuzchen hinsetzen könnte :—((
Gespannt…

Das wüsste ich auch gerne!

Wilfried

Kann man dagegen vorgehen? Meiner Meinung nach nur auf
politischem Wege: Protestbriefe schreiben, bei der nächsten
Wahl das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen, etc.

Sehr richtig

Der Arzt kann ja nichts dafür - es wäre aber schön, wenn er
dem Patienten erklärt, warum „seine Verordnungshoheit“ nun
kein Kassenrezept ausstellt.

Dennoch ist der Arzt verpflichtet Kassenpatienten auch Kassenrezepte für medizinisch notwendige Medikamente auszustellen. Tut er das nicht und verweis auf das Budget, ist das von seiner Seite zwar verständlich, aber riskiert selbstverständlich letztlich damit seine Kassenzulassung, da ein solches Verhalten unzulässig ist. Seitens des Patienten bleibt neben dem Weg zu einem anderen Arzt auch die Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekamer.

Benni

Ähm, das kann ich leider nicht … denn ich bin ja nicht
allwissend :wink:

Ich habe einmal vor langer Zeit im Fernsehen eine
Zusammenfassung gesehen, wie die Parteien zur
Gesundheitsreform stehen.

… weil ich diese Programme durchaus kenne -, und das reale Handeln beobachte, frag’ ich ja ;-(
Kai

hi Wilfreid,
wenn Du mir mitteilst, um welches Medikament es sich handelt, kann ich Dir wahrscheinlich sagen, ob eine Verordnung zu Lasten Deiner gesetzlichen KK möglich war oder nicht.
Auf alle Fälle hätte Dein Arzt mit Dir über die Kosten sprechen sollen; hast Du denn an der Form des Rezeptes nicht erkennen können, dass es sich nicht um ein Kassenrezept handelt (grünes Rezept oder Privatrezept)?
Ob es sich lohnt, deswegen den Hausarzt zu wechseln, muss Dir überlassen bleiben, wenn Du ansonsten mit ihm zufrieden bist…
Übrigens hat Guenter von mir ein * bekommen, bin ganz seiner Meinung…
Gute Besserung wünscht synapse

Hi!

Naja, Günter! Wie sieht es denn mit der ganzen Liste an Medikamenten aus, die zwar verschreibungspflichtig sind aber nicht verordnungsfähig? (Mal als krasses Beispiel Viagra zu nennen)
So ist es nämlich auch mit dem hier wahrscheinlich verordneten Pentoxyfyllin: es ist zwar verschreibungspflichtig darf aber in der Indikation der Innenohrbehandlung nicht auf Kassenrezept verordnet werden

=> Grünes Rezept oder Privatrezept.

Hat also mit Budgetangst nichts zu tun sondern ist nur die korrekte Umsetzung der aktuellen Vorschriftslage.

Gruß
Peter

Hallo Peter,
wenn ich meinen Beitrag nochmals lese, hab ich genau das unter

  1. u.a. geantwortet, nämlich dass das Medikament ggf. für diese Diagnose nicht zugelassen ist.
    Gruss
    Günter