Psychotherapie verpasst wg. Arzttermin, Frage dazu

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Jun 2006

Hallo

Ich bin aufgrund einer chron. Schmerzerkrankung in Psychchotherapie (Schmerzbewältigung etc.) Nun musste ich vor 14 Tagen den Termin sehr kurzfristig absagen (akute Schmerzen, musste zum Arzt)
Nun war ich heute bei meiner Therapeutin und die gab mir ihre Rechnung in die Hand "Ausfallhonorar" in Höhne von 34€

Lt. meiner Therap. ist es eine gesetzliche Regelung? Und ich muss den Termin eine Woche vorher absagen..., nun frage ich mich aber, ob es so i.O. ist. Ich kann doch meine aktuten Schmerzen, evtl. Krankenhauseinweisung nicht planen!
Und es kann doch nicht sein, wenn es nicht vorstetzlich ist, das ich es zahlen muss, oder??

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Psychotherapie verpasst wg. Arzttermin, Frage

    Nun war ich heute bei meiner Therapeutin und die gab mir ihre
    Rechnung in die Hand "Ausfallhonorar" in Höhne von 34€
    Hey, Juma, da bist Du aber günstig davon gekommen!
    Die Therapiestunde kostet zwischen 66 und 120 Euro, beim "normal" privat Versicherten in der Regel 92,50 Euro. Lt. meiner Therap. ist es eine gesetzliche Regelung? Und ich
    muss den Termin eine Woche vorher absagen
    Üblicherweise kann man ohne Ausfallhonorar zahlen zu müssen bis zu 48 Stunden vorher absagen (zwei volle Tage also).
    ..., nun frage ich mich aber, ob es so i.O. ist. Ich kann doch meine aktuten
    Schmerzen, evtl. Krankenhauseinweisung nicht planen!
    Es ist ja auch keine Strafe, sondern halt ein Ausfall-
    Honorar. Deine Therapeutin kann ja ja auch nix dafür, wenn Du krank wirst oder Schmerzen bekommst. Das Flugzeug, das Du buchst, fliegt ja auch ohne Dich ab, wenn Du krank wirst und Du bekommst es kurz vorher nicht storniert.
    Gruß,
    Branden

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      slightly off topic

      Gibt's ein Kürzel für
      "dem ist nichts hinzuzufügen" (OWT)?
      Kai

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re: slightly off topic

        Ja ;-) vergebe ein Sternchen!
        Gruß Caschmi Gibt's ein Kürzel für
        "dem ist nichts hinzuzufügen" (OWT)?
        Kai

    • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
      Immer langsam...

      Es ist ja auch keine Strafe, sondern halt ein Ausfall-
      Honorar. Deine Therapeutin kann ja ja auch nix dafür, wenn Du
      krank wirst oder Schmerzen bekommst.
      So einfach ist es dann doch nicht. Hierzu ein Link zur Homepage der "Ärztlichen Praxis". Wegen der nervenden Reservierungspflicht hier der Link im Google-Cache:

      http://tinyurl.com/lskg9

      Benni

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: Immer langsam...

        Hallo Benni http://tinyurl.com/lskg9
        Dein Link bezieht sch auf ZAHNARZT-Termine. Hier ist die Frage doch schon ziemlich anders, ob der Zahnarzt nicht gut einen anderen Patienten in der ausgefallenen Zeit versorgen kann. Meistens wartet man ja doch ein bißchen beim Zahnarzt.
        Beim Psychotherapeuten verhält es sich anders:
        Hier hat man seinen festen Stundentermin, der üblicherweise vom Therapeuten auch auf die Minute eingehalen wird.
        Gruß,
        Branden

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Immer langsam...

          Dein Link bezieht sch auf ZAHNARZT-Termine.
          Das ist richtig. Aber das Prinzip ist daselbe. Kann der Arzt eienn anderen Patienten dazwischen schieben, steht ihm eh kein Ausfallhonorar zu. Kann er das nicht, steht ihm grundsätzlich eines zu. Davon gibt es aber Ausnahmen, wie sie der Artikel beschreibt.

          Psychotherapeuten werden, wie Du vollkommen richtig bemerkst, kaum einen anderen Patienten vorziehen können. Also steht ihnen grundsätzlich ein Ausfallhonorar zu. Zumindest nach Meinung des LSG Berlin gilt das aber nur solange, wie der Patient schuldhaft den Termin versäumt hat.

          Wie andere Gerichte entscheiden, weiß man nie vorher. Aber zumindest heißt ein unverschuldetes Fernbleiben nicht automatisch, daß dennoch ein Ausfallhonorar fällig wird.

          Benni

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^3: Immer langsam...

            Zumindest nach
            Meinung des LSG Berlin gilt das aber nur solange, wie der
            Patient schuldhaft den Termin versäumt hat.
            Nun wissen wir ja aus Erfahrung, dass fast jeder Patient nicht so gerne zugibt, dass er seinen Termin "schuldhaft" versäumt hat. Hier würde sich eine "zu dehnbare" Begrifflichkeit als Ausflucht für den Patinetne bilden, um nichts bezahlen zu müssen.
            Üblicherweise wird unter uns Therapeuten auch bei Krankheit des Patienten ein Asfallhonorar erwartet, da der Ausfall nicht vom Behandler getragen werden sollte.
            Das ganze Gebiet ist natürlich "hoch sensibel" und wird von Patienten-Seite gerne grundsätzlich anders gesehen als von Behandlerseite, der ja wirtschaftlich auf eine gewisse Kohärenz seiner Sprechstunden und Behandlungen angewiesen ist.
            Der Handwerker z.B. würde sich keineswegs damit abfinden, wenn er wieder nach Hause geschickt wird, weil der Hausherr gerade sehr unpässlich ist, ohne den Zeitausfall zu berechnen.
            Gruß,
            Branden

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