Hi Leute!
Ich hab hier mal ne Frage an die Mediziner.
War mit meiner Freundin beim Arzt, sie ist 15.
Es ist ja nicht so wichtig um was es da ging.
Auf was ich hinaus will, ist dass dieser Arzt uns gegenüber seine Schweigepflicht gebrochen hat und der Mutter alles erzählt hat.
Ohne, dass wir beide bzw. meine Freundin damit einverstanden war oder gefragt wurde, sie hat auch nichts unterschrieben!
Die Mutter ist so Krankengymnastikfrau und kennt daher so 20 Ärzte unter anderem ist sie mit diesem gut befreundet und der hat alles erzählt!
Kann man diesen deswegen verklagen, weil rechtens kann dies ja nicht sein!
Würde mich sehr über euren Rat freuen!
Gruß Thommy
Deine Freundin ist noch minderjährig und unterliegt damit der Aufsichtspflicht und der Verantwortung der Eltern. Aus diesem Grund ist der Arzt befugt und sogar verpflichtet mit den Eltern zu sprechen.
Ich weis zwar nicht worum es ging, aber mit 15 Jahren bekommt man vom Frauenarzt auch keine Pille verordnet ohne Einverständnis der Eltern.
Gruß Kerstin
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… schnipp …
Kann man diesen deswegen verklagen, weil rechtens kann dies ja
nicht sein!
Würde mich sehr über euren Rat freuen!
Gruß Thommy
Servus Thommy,
Du hast recht!
Guckst Du: www.aerztekammer-bw.de/ 20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf
steht alles drin, was Du wissen willst.
Verklagen kann man nur, wenn ein Schaden nachzuweisen ist, nachdem es aber eine Straftat ist, kann man zum Staatsanwalt gehen.
Kai
* und link klickbar gemacht
Moin Kai
http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/datens…
klasse Link.
Ich hab den mal klickbar gemacht, weil beim Kopieren und Einsetzen hat der bei mir nicht funktioniert.
Gruß Kerstin
Hi,
vergiß das mit dem Verklagen. Der Gesetzgeber sieht das mit der Schweigepflicht generell zwar sehr eng, aber da Deine Freundin erst 15 ist unterliegt sie dem „Aufenthalts- und Bestimmungsrecht“ ihrer Erziehungsberechtigten.
Der Arzt würde sich womöglich strafbar machen wenn er NICHT mit den Erziehungsberechtigten redet…
Sich über eine Indiskretion zu ärgern ist vom Alter unabhängig, insofern verstehe ich euren Ärger. Aber machen kannst Du / könnt ihr nicht viel, da verschwendet ihr Zeit. Nehmt es so hin, auch wenn’s euch im Augenblick ärgert.
Gruß,
MecFleih
Ok, ich danke euch recht herzlich!!!
Ja, ihr habt Recht, wir müssen es wohl so hinnehmen, auch wenn es übel ist!
Gruß Thommy
hallo Thomas,
hab den Link nicht geklickt, vielleicht sagt der was anderes. Hab aber mal gelernt, daß ab 14 Jahre die ärztliche Schweigepflicht gelte, also auch gegenüber Minderjährigen.
Sollte das nicht zutreffen, wäre es immerhin nur fair von dem betr. Arzt gewesen, wenn er Euch darauf hingewiesen hätte. Gruß, I.
Sollte das nicht zutreffen, wäre es immerhin nur fair von dem
betr. Arzt gewesen, wenn er Euch darauf hingewiesen hätte.
So sehe ich das auch. Es ist, vorsichtig gesagt, eine Frechheit, daß der Arzt dies nicht im Gespräch erwähnt hat (wenn es denn so war). Unabhängig von der straf- und standesrechtlichen Seite ist dies ein gewaltiger Vertrauensbruch. Er hätte auf jeden Fall auch seine minderjährigen Patienten darauf hinweisen müssen, daß er verpflichtet ist, ggf. das Gespräch den Eltern gegenüber zu offenbaren.
Benni
Servus Thommy.
In wie weit man da mit verklagen weiterkommt, lasse ich mal dahingestellt.
Aber ihr könntet auch die Landesärztekammer deswegen einschalten.
(Und ich würde den Arzt wechseln!)
Gruß
Mike
FALSCH
Hi,
vergiß das mit dem Verklagen. Der Gesetzgeber sieht das mit
der Schweigepflicht generell zwar sehr eng, aber da Deine
Freundin erst 15 ist unterliegt sie dem „Aufenthalts- und
Bestimmungsrecht“ ihrer Erziehungsberechtigten.
Das trifft hier nur bedingt zu.
Eine 15jährige ist medizinisch durchaus mündig. Das hat allein der baehandelnde arzt zu beurteilen.
Der Arzt würde sich womöglich strafbar machen wenn er NICHT
mit den Erziehungsberechtigten redet…
Ebenfalls nicht richtig. Wenn ich z.b. als gynäkologe der mutter einer 15jährigen erzähle, dass diese schon sexuell aktiv ist, DANN mache ich mich strafbar.
Sich über eine Indiskretion zu ärgern ist vom Alter
unabhängig, insofern verstehe ich euren Ärger. Aber machen
kannst Du / könnt ihr nicht viel, da verschwendet ihr Zeit.
Nehmt es so hin, auch wenn’s euch im Augenblick ärgert.
Wieder falsch.
Die schweigepflicht wurde hier gebrochen und dieses ist auch juristisch bewertbar…
LG Alex:smile:
falsch
Hi,
Deine Freundin ist noch minderjährig und unterliegt damit der
Aufsichtspflicht und der Verantwortung der Eltern. Aus diesem
Grund ist der Arzt befugt und sogar verpflichtet mit den
Eltern zu sprechen.
Ich weis zwar nicht worum es ging, aber mit 15 Jahren bekommt
man vom Frauenarzt auch keine Pille verordnet ohne
Einverständnis der Eltern.
Das ist schlicht FALSCH.
Ich wunder mich immer woher eine solche auffassung über die ärztliche schweigepflicht herkommt. Gerade in medizinischen kreisen ist die laxe handhabung zu sehr verbreitet.
Eine 15jährige darf sich die pille verschreiben lassen, wenn der arzt sie für „mündig“ genug hält. Und das geht die eltern dann einen feuchten dr… an…
LG Alex:smile:
Hi,
lass dich von den mitunter seltsamen meinungen nicht verunsichern. Hier liegt ein eindeutiger bruch der schweigepflicht vor, was für den betreffenden arzt böse konsequenzen haben kann.
Das dumme an der sache ist halt nur die konstellation. Mama ist mit dem arzt befreundet und der kann seine klappe nicht halten…
Ihr solltet den arzt offen darauf ansprechen und auch erwähnen, dass ihr euch vorbehaltet den vorfall der zuständigen landesärztekammer zu melden…
LG Alex:smile:
Nochmals, vielen vielen Dank!
Wie wendet man sich an die Ärztekamme, dumme Frage aber ich hatte sowas bisher noch nie nötig?
Meine Freundin ist sehr eingeschüchter von ihrer mum und nimmt dies einfach so hin, aber ich finde das eine bodenlose Frechheit dieses arztes, die Begründung „er wolle doch nur helfen“ ist meiner Ansicht fehl am Platz, da er für den ganzen Ärger mit der Mutter jetzt verantwortlich ist und sowas regt auf ohne Ende!
Vielen Dank!
Hi,
Wieder falsch.
Die schweigepflicht wurde hier gebrochen und dieses ist auch
juristisch bewertbar…
Beleg? Quelle?
nun, das kann man gaaanz einfach nachgooglen. Weiter unten gab es auch schon einen link zum thema.
Ansonsten: Einfach bei dr. quade (lehrbeauftragter für medizinische informatik in bonn) nachfragen. Der hat’s uns damals beigebracht…
LG Alex:smile:
link
Hi nochmal,
du kannst natürlich auch einfach bei wiki nachschauen. Da stehen die einschlägigen vorschriften.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztliche_Schweige…
zusätzlich steht da:
„Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind)“
Die angesprochene einsichtsfähigkeit ist m.E. bei einer 15jährigen gegeben.
LG Alex:smile:
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zusätzlich steht da:
„Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch
Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei
hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind)“
Diese Aussage ist so natürlich nicht richtig. So sind bei Minderjährigen allein die Eltern (oer ein Vormund) erziehungsberechtig. Diese müssen also alle Entscheidungen für den Minderjährigen treffen, inklusive aller medizinischen Entscheidungen. Eine 15jährige darf eben nicht selbst entscheiden, welche Behandlungen sie bekommt oder welche Medikamente sie einnimmt. Alle medizinischen Entscheidungen sind von den Eltern zu treffen. Insofern ist die Schweigepflicht bei Minderjährigen allenfalls theoretisch existent. Wenn das Gesopräch mit dem Arzt keine Behandlung beinhaltete, also ausschließlich ein Beratungsgespräch war, mag die Schweigepflicht unter gewissen Umständen greifen, ansonsten aber nicht.
Benni
Nochmals, vielen vielen Dank!
Wie wendet man sich an die Ärztekamme, dumme Frage aber ich
hatte sowas bisher noch nie nötig?
Du hast es auch nicht nötig, sondern wenn allenfalls Deine Freundin! In Bayern zB www.blaek.de. Trotzdem:
Meine Freundin ist sehr eingeschüchter von ihrer mum und nimmt
dies einfach so hin,
…ist es primär ein Problem Deiner Freundin und ihrer Mutter und erst in zweiter Linie Deins. Überleg Dir dreimal, was Du machst, gerade wenn Du Deine Zukunft mit Deiner Freundin planst, denn dann solltest Du Dir sicher sein, daß Du das beste für Deine Freundin tust und nicht Dein eigenes angekratztes Unrechtsbewußtsein rächst. (Und wenn Du das nicht tust, solltest Du Dich aus sowas eh raushalten.)
aber ich finde das eine bodenlose
Frechheit dieses arztes, die Begründung „er wolle doch nur
helfen“ ist meiner Ansicht fehl am Platz, da er für den ganzen
Ärger mit der Mutter jetzt verantwortlich ist und sowas regt
auf ohne Ende!
Aber wie gesagt scheinbar nur Dich. Am besten ist es, sich erst mal abzuregen und dann mit klarem Köpfchen nachzudenken, bevor Du mit irgendwelchen Schnellschüssen ganz neue Probleme schaffst. Der beste und geradlinigste Weg in meinen Augen wäre zunächst auch, sich mit dem betreffenden Arzt mal von Nase zu Nase zu unterhalten.
Schöne Grüße
Chris
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Soweit ich weis ist Sex mit Minderjährigen strafbar und der Arzt hat auch die Pflicht, so er Kenntnis davon erhält, dies zu verhindern.
Letzten Endes ist eine 15-jährige noch nicht finanziell selbständig und die Eltern müssen die Medikamente oder auch Behandlungen anteilig bezahlen und auch die Voraussetzungen schaffen, dass eine Heilung erfolgen kann.
Traurig, dass ein 15-jähriges Mädchen so wenig Vertrauen zu Ihrer Mutter hat.
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Auch falsch.
Hallo Kerstin,
Soweit ich weis ist Sex mit Minderjährigen strafbar und der
Arzt hat auch die Pflicht, so er Kenntnis davon erhält, dies
zu verhindern.
Zur Frage, in welchem Alter der Partner Sex erlaubt ist und wann nicht, siehe bitte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Weiters zitiere ich aus dem Text im von Kai Müller angegebenen Link folgenden Absatz (S. 24):
Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber den Eltern/Personensorgeberechtigten eines Minderjährigen, wenn dieser selbst eine ausreichende Einsichtsfähigkeit zum Verständnis von Diagnose und Therapie besitzt. Das kann schon bei einer 14-Jährigen Jugendlichen der Fall sein, die den Arzt um ein Rezept für eine Anti-Baby-Pille bittet. Vorsorglich kann der Arzt den Minderjährigen um eine Schweigepflichtentbindungerklärung bitten.
Letzten Endes ist eine 15-jährige noch nicht finanziell
selbständig und die Eltern müssen die Medikamente oder auch
Behandlungen anteilig bezahlen und auch die Voraussetzungen
schaffen, dass eine Heilung erfolgen kann.
Auch das stimmt so nicht. Jugendliche ab 14 Jahre heißen mündige Minderjährige und sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen über eigenes Geld verfügen soweit die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet ist. In diesem Rahmen dürfen sie sich also auch ohne Zustimmung der Eltern ärztlichen Behandlungen unterziehen (soferne damit keine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit einhergeht), und z. B. die Anti-Baby-Pille in der Apotheke kaufen (gilt in Österreich, ich nehme an, es ist in Deutschland exakt gleich).
Grüße,
I.