Einstufung der Invalidität

Von: , Frage gestellt am So, 17. Sep 2000

Hatte vor kurzem einen Unfall (linker Ellenbogen: Trümmerbruch; linker Oberarm: gebrochen). Es bleibt eine Einschränkung der Beweglichkeit des Ellenbogens wie des Oberarmes.
Jetzt soll der Grad der Invalidität festgesetzt werden. Worauf habe ich zu achten?
Heinz

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Einstufung der Invalidität

    Hallo Heinz,

    lass' den Antrag vor allem von einem Arzt stellen - mach es nicht selbst!

    Ich habe meinen Antrag selbst gestellt (2 Gehirn- und eine Rückemnmarks-OP) brachte mir 40 %. Mein Vater (gleiche Krankheit 1 Gehirn-OP) 100%. Er hat den Antrag über seine Hausärztin gestellt. Habe mehrmals Berufung eingelegt - vergebens!

    Viel Erfolg!
    Andreas

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