Einstufung der Invalidität
Von: , Frage gestellt am So, 17. Sep 2000
Hatte vor kurzem einen Unfall (linker Ellenbogen: Trümmerbruch; linker Oberarm: gebrochen). Es bleibt eine Einschränkung der Beweglichkeit des Ellenbogens wie des Oberarmes.
Jetzt soll der Grad der Invalidität festgesetzt werden. Worauf habe ich zu achten?
Heinz
