Samenspende

ich habe vor kurzen von meiner mutter erfahren das sie sich damals künstlich befruchten lassen hat, damit sie mich bekommt, mit hilfe einer samenspende. und nun würde ich gern wissen ob man das irdendwie herraus bekommt wer der spender war.

bin für jeden hinweis dankbar

gruß

anja

Das muss der Arzt nach der Berufsordnung in Deutschland dokumentiert haben. Von ihm bekommst Du dann die entsprechende Auskunft:

Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Rich…

Hier findest Du dann folgendes:

5.3.3.2. Dokumentation
Die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt muss

* die Identität des Samenspenders und die Verwendung der Samenspende dokumentieren;

außerdem muss sie / er dokumentieren,

* dass sich der Samenspender mit der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende und für den Fall eines an sie / ihn gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes mit einer Bekanntgabe seiner Personalien einverstanden erklärt hat,

* dass sich die künftigen Eltern mit der Verwendung von heterologem Samen und der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende einverstanden erklärt haben und die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt - für den Fall eines an diese / diesen gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes oder eines der künftigen Elternteile von ihrer / seiner Schweigepflicht entbunden haben.

Dies gilt auch für den Fall, dass die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt mit einer Samenbank kooperiert; die Dokumentation kann nicht auf die Samenbank delegiert werden.

Hi Bernhard,

wie sieht es rechtlich eigentlich mit Vaterschaft, Alimenten etc. aus.
Muß der Samenspender fürchten, daß irgendwann jemand (das Kind, die Mutter, das Sozialamt, wer auch immer) an ihn herantritt und die Hand (zum Bezahlen) aufhält?

Gandalf

Hi Gandalf,

in den Fällen, in denen die Samenspende für eine bestehende Ehe gemacht werden, gilt (soweit ichs gefunden) habe folgendes:

BGB § 1600 (4): Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.

Der Ehemann muss also für das Kind sorgen. Die Verpflichtung entfällt aber, wenn das Kind die Vaterschaft anficht.

Ansonsten isis sicher noch komplizierter, da beissts dann bei mir leider aus. Das kann wahrscheinlich nur ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt sagen.

Das muss der Arzt nach der Berufsordnung in Deutschland
dokumentiert haben. Von ihm bekommst Du dann die entsprechende
Auskunft:

Servus Bernhard,
was sich leider dort NICHT findet, ist eine Aussage darüber, wie eine über 20jährige (wie in diesem Fall) an diese Daten kommt. Die Dokumentationsdauer von 30 Jahren, die empfohlen wird, ist ohne rechtliche Bindung. Bleibt also die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht, die ansonsten für Ärzte gilt, und da ist meines Wissens nach 10 Jahren Schluß. Liebe alte Landärzte mit großen Villen schmeißen ihre Aufzeichnungen vielleicht nicht nach 10 Jahren weg, aber das ist IMO Glückssache.

Kai

Hi Kai,

sicher, einfach wirds nicht. Es gibt zu dem gesamten Thema nur wenig gesetzliche Regelungen und Unterlagen von vor 20 Jahren sind immer schwer oder gar nicht mehr zu bekommen.

An wen soll man sich aber sonst wenden? Ist zumnindest eine Anfrage wert.

off topic
warum willst du deinen eltern das antun?

Nun, wenn es so waere, dann wuerde sich wohl kaum jemand mehr als Spender zur Verfuegung stellen - ich bin sicher, dass das rechtlich abgesegnet ist; am einfachsten waere es sicherlich, bei einer Samenbank anzurufen (oder im Internet zu suchen) und zu fragen; man kann ja sagen, man sei ein potentieller Spender doch wuerde sich darueber Sorgen machen.
Tille71

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