Kontaktlinsen GKV

Moin,

durch einen Thread weiter unten stellt sich mir jetzt folgende Frage. Die GKVen schreiben, dass sie Kontaktlinsen bei „Medizinischer Notwendigkeit“ bzw. schwer sehbeeinträchtigten Menschen erstatten.

Was genau bedeutet das? Gibt es irgendwo einen Dioptrin-Wert hierzu?

Danke,
Julia

Hallo Julia,

Zitat:
„Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann vor, wenn der Visus (das ist der Wert, der beim Sehtest gemessen wird) mit Korrektur 30 % oder schlechter ist. Auch Personen, die sehr stark kurz- oder weitsichtig sind oder starke Visus-Unterschiede auf beiden Augen haben, erhalten also künftig keine Sehhilfen mehr bezahlt, wenn die Korrektur, d.h. die Brille, dies voll ausgleicht. Auch Kontaktlinsen gibt es nur noch unter diesen Bedingungen und nur, wenn sie medizinisch notwendig sind (also eine Brille nicht ausreicht).“

[Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/index.php5?nid=31]

Viele Grüße
Diana

Hallo,
stimme meinem Vorgänger voll zu. Damals hatte ich sie (Wert liegt bei -7,75 + Hornhautverkrümmung (Regelung war damals, daß man mehr als -8 Diptrion inkl. HVK haben mußte) noch bezahlt bekommen. Die Regelung gilt aber schon seit 3 Jahren nicht mehr. Seit dem Zeitpunkt mußte ich die Kosten selber tragen.

Wo die GKV die Linsen noch bezahlt ist, wenn die Werte weit auseinanderliegen. Z. B. auf den einen -4 und auf den anderen -8. Dadurch würde die Brille dann immer schief auf der Nase sitzen. Da das dann ein optisches Problem ist, wird hier wohl auch noch gezahlt. Ob sich das jetzt auch ändert weiss ich nicht (meine Schwester die dies betrifft hat zumindest noch welche bezahlt bekommen).
Gruß eyeseen