Umtauschrecht bei Medikamenten?

Ich habe am Montag von meiner Neurologin neue Medikamente verschrieben bekommen.
Leider hab ich diese gar nicht vertragen.
Ich bin nicht befreit bei Zuzahlung. (Mein Mann verdient zu viel.)

Meine Frage: Die eine Packung der Medikamente ist noch gar nicht angefangen und bei der anderen fehlen gerade mal drei Tabletten.
Die Zuzahlung war recht hoch und nun muss ich für die neuen auch noch zahlen.

Kann man für die Tabletten nicht das Geld zurückerhalten??

Auch wenn meine Frage vieleicht „dumm“ sein mag. Aber es beschäftigt mich schon sehr. Da ich auch nicht weis, ob ich die neuen vertrage.
Hm schwierig.

MfG
Marion 139

Hallo Marion!

Leider wird die Apotheke die Medikamente nicht zurücknehmen dürfen.
Mir ist es vor einiger Zeit ähnlich ergangen wie Dir, und ich bin mit der nicht angebrochenen PAckung Tbl. in die APotheke zurück.

Die Apothekerin sagte mir, dass sie aufgrund irgendeines Gesetzes die einmal ausgehändigten Medikamente, auch wenn noch OVP, nicht mehr zurücknehmen dürfe.

Angelika

P.S. Nimm die Packung zu Deinem Arzt mit, vielleicht kann er damit einem anderen Patienten helfen und händigt Dir ein Ärztemuster zum Testen aus

Hallo Marion,

Angelika hat recht. Die Apotheke darf die Arzneimittel nicht zurück nehmen. Ist auch ganz gut so, denn der Apotheker kann nicht wissen, was mit dem Arzneimittel außerhalb der Apotheke passiert ist. Ich denke da z.B. an Arzneimittel, die gekühlt aufbewahrt werden sollen.
Es gibt auch noch Arzneimittelpackungen, die man öffnen kann, ohne dass man man es hinterher sieht. Aber auch bei verblisterten Tabletten wollte ich als Patient keine Packung als „Neue“ kaufen, die jemand anderes im Hochsommer bei 35 Grad im Schatten vielleicht schon 2-3 Stunden im Auto liegen hatte. Du?

Liebe Grüße
Caroline

Sagen wir mal so:
THEORETISCH darf die Apotheke die Medikamenten-Packung nicht zurücknehmen.
PRAKTISCH kommt es darauf an, ob Du da Stammkundin bist und der Apotheker sich erinnert "Ach ja, die Marion, die ist sympathisch, und die Packung hat sie erst vorgestern gekauft und sonst kauft sie auch soviel hier " usw usf. …
Du verstehst schon.
Gruß,
Branden

Hi,
ich wollte mich nur nochmal Angelika anschließen: bevor du die Medis wegwirfst, gib sie doch deinem Arzt. Der kann sie dann noch jemandem schenken. Ist ja besser, als wenn sie weggeworfen werden. Hab ich auch mal gemacht. Der Arzt hat sich echt gefreut.

Gruß
Nelly

Hallo an alle!
Danke für eure Antworten. Ihr habt Recht. Jetzt wo ich so darüber nachdenke, möchte ich auch keine „gebrauchten“ aus der Apotheke.
Ich werde nächste Woche die Packungen mit zu meiner Ärztin nehmen. Hoffentlich verträgt der nächste sie besser als ich.

MfG
Marion 139

Sagen wir mal so:
THEORETISCH darf die Apotheke die Medikamenten-Packung nicht
zurücknehmen.
PRAKTISCH kommt es darauf an, ob Du da Stammkundin bist und
der Apotheker sich erinnert "Ach ja, die Marion, die ist
sympathisch

… zwar heiße ich nicht Marion, aber irgend wie finde ich mich in dieser Beschreibung wieder. Ich gehe jetzt sofort zur Apotheke und bringe die Tabletten, die ich vor JAHREN … :smile:))

Hallo,

bevor du die
Medis wegwirfst, gib sie doch deinem Arzt. Der kann sie dann
noch jemandem schenken.

Oder jemanden geben, der sie zum ersten Mal bekommt, und die Verträglichkeit daher noch nicht bekannt sein kann.

Der Arzt hat
sich echt gefreut.

Das will ich wohl gern glauben. Zumal anscheinend völlig vergessen wurde, dass es vielleicht nicht besonders klug ist, bei einer Neu verordnung gleich zwei Packungen aufzuschreiben. Und das in Zeiten der Gesundheitsreform, Kontigentierungen und dem allüberall zu hörendem Geschimpfe auf die „Pharma-Mafia“, die viel zu viel . . . . .na ja, und so weiter.

Natürlich wäre es gerade unter diesem Gesichtspunkt gut, wenn wenigstens die nicht angebrochene Packung weitergereicht würde. Wobei sich mir die Frage stellt, warum der Arzt nicht den gleichen Bestimmungen unterliegen sollte, wie die Apotheke. Er kann schließlich auch nicht wissen, was Marion in der Zwischenzeit mit den Medikamenten „angestellt“ hat, von unsachgemäßer Lagerung bis hin zu böswilligen Manipulationen (Selbstverständlich glaube ich das nicht wirklich!)

Wozu gibt es eigentlich verschiedene Packungsgrößen? Sind Ärztemuster inzwischen nur doch dafür da, damit der Arzt nach seiner Einschätzung finanzschwachen Patienten helfen kann? Diese Einstellung in allen Ehren, aber warum soll Marion eigentlich den finanziellen Nachteil aus dem unbedachten Handeln ihrer Ärztin erleiden?
Sollte diese Überlegung, aus Gründen, die hier nicht bekannt gegeben wurden, unzutreffend sein, träfe natürlich auch die Kritik nicht zu.

Gruß
Renate

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Ich gehe jetzt sofort zur

Apotheke und bringe die Tabletten, die ich vor JAHREN …

-)))

Da musst Du allerdings dann schon SEHR sympathisch rüberkommen bzw. des Apothekers „Typ“ sein :wink:

Ich gehe jetzt sofort zur

Apotheke und bringe die Tabletten, die ich vor JAHREN …

-)))

Da musst Du allerdings dann schon SEHR sympathisch rüberkommen
bzw. des Apothekers „Typ“ sein :wink:

Wessen „Typ“ wäre ICH wohl nicht … :smile:))))

Wessen „Typ“ wäre ICH wohl nicht … :smile:))))

Das klingt spannend!

Wessen „Typ“ wäre ICH wohl nicht … :smile:))))

Das klingt spannend!

Ja …