Hallo,
meiner 80-jährigen Mutter wurde in der Apotheke die falsche Salbe ausgehändigt, Warzensalbe statt Hämorrhoidalsalbe. Sie hatte dann auch starke Schmerzen nach der Anwendung. Da sie schlecht sieht, hat sie (wir) es erst nach der Behandlung über ca. 14 Tage bemerkt.
Nun meine Fragen:
Welche gesundheitl. Folgen sind zu befürchten?
Wer haftet? Der Apotheker, der ihr die falsche Salbe gegeben hat?? Das Rezept war korrekt ausgestellt, und der Arzt hat getobt, als er davon erfuhr, was der Apotheker „gemacht“ hat.
Danke für Eure Antworten
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
ich könnte mir vorstellen, dass der Bereich geschädigt wurde.
Warzenmittel schädigen ja Gewebe - das ist ja bei diesen ein gewünschter Effekt.
Daher ist eine eingehende Untersuchung eines Arztes schon nötig.
Jedenfalls wäre das mein Weg.
Wenn keine Schädigung erfolgt ist - würde ich persönlich es dabei belassen und künftig zu einer anderen Apotheke gehen.
Bei einer Schädigung steht die Frage einer Klage an.
Aber hier würde ich auch den Nutzen und den Aufwand (Rechtsanwalt, Untersuchungen usw.) abwägen.
Jeder macht Fehler - aber zugegebener Weise ist die Tragweite hier schon erheblich und ein solcher Fehler zeugt schon von einer
Fahrlässigkeit die eigentlich nicht zu tolerieren ist.
Viele Grüße
Hagen
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Hallo Andreas,
würdest du mir netterweise genauer erläutern, was da verwechselt wurde. So rein aus beruflichem Interesse. Klingen die Namen der Arzneimittel ähnlich oder wurde eine Rezeptur angefertigt?
Bin neugierig
Caroline
Es handelt sich um ein homöopathisches Produkt. Apotheker hat wohl die Tube verwechselt und Heilpraktiker hat getobt, als er es gehört hat.
Beides nach dem Rezept von diesem Heilpraktiker. Und wenn der getobt hat… er muss ja wissen, was in seinen Salben drin ist.
Hinzu kommt die Angst, die meine Mutter jetzt hat… also die psychischen Folgen… Die Frau ist immerhin 81!
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Es handelt sich um ein homöopathisches Produkt. Apotheker hat
wohl die Tube verwechselt und Heilpraktiker hat getobt, als er
es gehört hat.
Beides nach dem Rezept von diesem Heilpraktiker. Und wenn der
getobt hat… er muss ja wissen, was in seinen Salben drin
ist.
Hinzu kommt die Angst, die meine Mutter jetzt hat… also die
psychischen Folgen… Die Frau ist immerhin 81!
Hallo, da es sich um eine Homöopathische Arznei handelt, sind die Folgen erträglich. Die Salbe konnte nicht so wirken, wie geplant und basta. Bei Chemischen Arzneien wären die Folgen schlimmer da Warzen normalerweise quasi weggeätzt werden, das ist schon ein Unterschied, wenn sowas an eine eh schon empfindleche Stelle kommt.
So sind die Folgen vergleichbar damit, wenn man Pefferminztee statt Fencheltee trinkt, hilft nicht gegen Blähungen, kann evtl auch negative Begleiterscheinungen haben, aber nach Absetzen des falschen Mittels und Ersatz gegen ein neues richtiges sollte sich das ergeben. Bei Homöopathika ist aber ggf. das passende Mittel neu zu bestimmen, da ja nun zusätzliche Störungen und Gemütsverfassungen dazukommen. Die Kosten hiefür sollte der Apotheker übernehmen. Ansonsten hat er grob gegen seine Sorgfaltpflicht verstoßen, dass darf einem Apotheker eigentlich nicht passieren, auch wenn es „nur“ ein Homöopathisches mittel ist. Wenn er die Salbe selbst zusammengemixt hat, ist er quasi doppelt schuld.
Ihr könnt euch bei der Apothekerkammer informieren (es gibt eine Bundes-AK, zB. für allgemeine Infos, und eine für jedes Bundesland, sobald ihr gegen den Apothekr vorgehen wollt), was man nun machen kann (Schlichtungsstelle, verklagen auf Schadensersatz, etc). Auch die sind daran interessiert, dass ihr Berufsstand sorgfältig arbeitet. Normalerweise müssen Apotheker immer strenge Richlinien befolgen, so dass es eben nicht zu solchen Fehlern kommen kann, zB. müssen sie sich auch darüber vergewissern, dass Aufbewahrungsgefässe immer in der korrekten Reihenfolge stehen und mit den korrekten Dingen befüllt sind. Das alles aufzudröseln sprengt hier den Rahmen. Auch für Fertigarzneimittel gibt es diverse Kontrollen, bis sie aus dem Versandpaket im Regal liegen.
In den älteren Apothekenordnungen gab es ziemlich viele Regelungen, um gerade solche Stoffverwechslungen auszuschliessen, zB. hinsichtlich der Flaschenform und Kennzeichnungen. Heute ist nur noch die Farbe relevant, wegen der Haltbarkeit.
Wie gesagt, sowas darf einfach nicht passieren.
Viel Glück
Susanne
Hallo Andreas,
wenn du berichtest, dass es sich um eine homöopatische Salbe, verordnet vom Heilpraktiker handelt, sagt mir das nur, dass es ein nicht verschreibungspflichtiges Fertigarzneimittel war, also keine Rezepturanfertigung. Kannst du genaueres in Erfahrung bringen? zB den Namen der beiden Arzneimittel?
Mal abgesehen davon, wie hat denn der Apotheker reagiert, als ihr es ihm berichtet habt?
Noch immer neugierig
Caroline