Hallo,
ich würde gerne wissen, welche Leistungen die GebüH umfaßt, da meine Zusatz KV einen Teil der Heilpraktikerkosten übernimmt, wenn es sich um solche handelt, die in der GebüH enthalten sind.
Danke!
LG
Avera
Hallo,
ich würde gerne wissen, welche Leistungen die GebüH umfaßt, da meine Zusatz KV einen Teil der Heilpraktikerkosten übernimmt, wenn es sich um solche handelt, die in der GebüH enthalten sind.
Danke!
LG
Avera
Hallo Avera,
hier zum einsehen:
http://www.heilpraktiker-online.com/kostenlos/gebueh…
Viele Grüße
Mara
Ergänzung
Hallo Avera,
hier zum einsehen:
wobei man dazu sagen muß, daß für Leistungen, die nicht in der GebüH erfaßt sind, die einzelnen GebüH-Ziffern analog angewandt werden können.
Außerdem sind die jeweils ansetzbaren Honorare von…bis…-Honorare und manche KK zahlen nur immer den niedrigsten Satz, anderen ist es egal, wie hoch die GebüH-Sätze sind, die zahlen immer ihre Prozente. Wieder andere zahlen egal was in der Rechnung steht immer den höchsten Satz.
Am besten nimmst du deine Versicherungsbedingungen mit zu deiner Heilpraktikerin und ihr besprecht das zusammen, dabei kommt dann in der Regel die höchstmöglichste Erstattungsmenge heraus.
Viel Erfolg und lieben Gruß
Kerstin
Hallo
Das GebüH ist allerdings von 1985. Ich weis nicht welcher Mensch sich mit Löhnen von vor 21 Jahren bezahlen lassen möchte und davon in der heutigen Zeit leben kann. Es ist nur eine Orientierung, was einige Kassen an Zuzahlung bereit sind. Die Kosten sind frei verhandelbar. Wenn Du mit Deiner Heilpraktikerin sprichst, wie die Abrechung erfolgen soll, wird sie Dir sicher entgegen kommen.
Gruß Kerstin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
noch ne Ergänzung
Hallo
Das GebüH ist allerdings von 1985. Ich weis nicht welcher
Mensch sich mit Löhnen von vor 21 Jahren bezahlen lassen
möchte und davon in der heutigen Zeit leben kann.
Tag,
aber es wurde und wird doch immer mal angepaßt und neu erfragt (es handelt sich ja angeblich um den Durchschnitt).
Meine Fassung ist z.B. von 2002, damals wurde z.B. festgelegt, daß sich die Sätze von GebüH-Ziffer 2 - homöopathische Repertorisation - jeweils auf angefangene halbe Stunden beziehen.
Wobei sich nur einige der Krankenkassen daran gebunden fühlen.
Gruß
Kerstin
Danke an alle owT
…