Krank in d. Schwangerschaft - Folgeerkrankungen?

Hallo.
Mich interessiert ob „vorzeitige Wehen und geöffneter Muttermund“ eine Folgeerkrankung auf „Schwangerschaftserbrechen“ ist bzw. ob eine Krankenkasse es einfach so nach Lust und Laune auslegen kann ??
Bzw. irgendwo muß ja definiert sein, was Folgeerkrankungen während einer Schwangerschaft sind und welche nicht?
Muß man doch nachlesen können

Hallo,
die Krankenkasse macht das nicht nach Lust und Laune !!
Wenn der ICD-Schlüssel der gleiche ist wie bei der Vorerkrankung
kann man in Regel auch von der gleichen Erkrankung ausgehen.
Wenn das nicht der Fall ist, fragt die Krankenkasse den
behandelnden Arzt und der entscheidet ob ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen den Erkrankung besteht.
Gruss
Czauderna

FrauenÄrztin hat mir aber gesagt, daß es keine Folgebescheinigung ist.
Und auch keine Folgeerkrankung.
Also entscheiden doch die KRK’s ob es eine Folgeerkrankung ist oder nicht?!
War bei darauf bei der FÄ und die rief in meinem beisein dort an.
Dort hieß es: „…ist eine Auslegungsache…“

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Hallo,
dann würde ich mich mal bei der Krankenkasse erkundigen, ob der oder
sie Sachbearbeiter/in auch Medizin studiert hat um das beurteilen
zu können - es ist nämlich keine Auslegungssache !!!
Die Kasse kann allerdings (wenn sie den Aussagen des behandelnden Arztes nicht raut) den Medizinischen Dienst beauftragen die Zusammenhangsfrage zu beurteilen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
dann würde ich mich mal bei der Krankenkasse erkundigen, ob
der oder
sie Sachbearbeiter/in auch Medizin studiert hat um das
beurteilen
zu können - es ist nämlich keine Auslegungssache !!!

Offenbar hält es trotzdem jeder, wie er will. Die Fragestellerin teilt uns hier ja mit, dass sie während des Telefonates der FÄ anwesend war, als gesagt wurde, es sei „Auslegungssache“.

Wie soll ein Medizinischer Dienst als Außenstehender das BESSER beurteilen können als der behandelnde Arzt, der sich über einen LÄNGEREN Zeitpunkt mit dem Patienten beschäftigt hat? Das ist schwer vorstellbar, eigentlich überhaupt nicht für mich.

Hallo,
hier machst Du deinem Namen aber keine Ehre - selbstverständlich kann
ein Arzt anahnd von medizinischen Daten (Befundberichten) beurteilen
ob zwischen Erkrankungen ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Es ist für mich alltägliche Praxis solche Fälle „abzuklären“ - z.B.
bei Versicherten die regelmäßig „krank“ sind und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich von verschiedenen
Ärzten erstellt wurden. Auch bei der Beurteilung des Gesamtkrankengeldanspruches, bei denen die Vorerkrankungen der letzten drei Jahre herangezogen werden müssen, benötigen wir einen
neutralen Entscheider, der nach Aktenlage beurteilt.
Gruss
Czauderna

Hallo zurück,

benötigen wir einen neutralen Entscheider

NEUTRAL?

der nach Aktenlage beurteilt.

Ich halte die Meinung eines behandelnden Arztes für glaubwürdiger als die Antwort eines Außenstehenden, der lediglich nach „Aktenlage“ entscheidet, aber die gesamten Umstände überhaupt nicht kennt.

Aber das ist - wie so oft im Leben - Ansichtssache.

Viele Grüße auch an dich zurück.