Schwangere Lehrerin, NRW, BAD-Untersuchung

Hallo Ihr,
vielleicht ist ja zufällig auch eine Lehrerin schwanger und kann mir ein bißchen weiterhelfen:
Seit Neuestem gibt es ja ein generelles Dienstverbot für schwangere Lehrerinnen in NRW, bis sie bei dem arbeitsmedizinischen Dienst waren und von denen eine Gefährdungsbeurteilung resp. Gutachten erhalten haben.
Weiß jemand, worauf genau neben dem Infektionskrankheitenrisiko die achten? Im Netz finde ich sehr wenig und z.T. Widersprüchliches und auch die Fragebögen, die ich ausfüllen musste (Gibt es möglicherweise agressive Jugendliche an Ihrer Schule? *grins*), waren nicht sehr aufschlussreich.
Bin für Erfahrungen und Ideen dazu dankbar,
Grüße
Judith

Hallo Judith,

ich selber bin leider nicht schwanger und meine Frau ebenso nicht. Herumgesprochen hat es sich aber, dass sich die schwangeren NRW-Lehrerinnen erst mal einem Immunitätssnachweis unterziehen müssen. Das wäre z.B., ob sie gegen Röteln immun sind.
Die genaue Auflistung müsste eigentlich in den Dienstmitteilungen zu erfahren sein.

Gute Zeit
Bernd