hallo,
wie lange sind ärzte verpflichtet, bilder von einer kernspintomographie aufzuheben? habe nämlich vor 6 jahren eine kernspintomographie machen lassen und die bilder davon sind noch bei dem neurologen, bei dem ich zu der zeit war. heute habe ich einen termin bei einem neuen neurologen gemacht und da wäre es natürlich von vorteil, wenn ich die bilder hätte.
gruß, psychobella.
N’Abend,
warum rufst du nicht einfach bei dem alten Neurologen an?
Gruß
Demenzia
Grund
ich will das erst mal auf diese weise abklären, weil ich nicht glaube, dass der alte arzt es gut findet wenn ich die unterlagen bei ihm hole und damit quasi zur konkurrenz marschiere.
gruß, pb.
ich will das erst mal auf diese weise abklären, weil ich nicht
glaube, dass der alte arzt es gut findet wenn ich die
unterlagen bei ihm hole und damit quasi zur konkurrenz
marschiere.
??
Und was bringt es dir, wenn du weißt, dass er sie noch haben müsste?
Dann gehst du nicht hin und holst sie dir?
Verstehe ich nciht wirklich… aber ist auch wohl nicht dafür da…
Gruß
Demenzia
Liebe Demenzia
hallo, schön, dass du mir schreibst obwohl du die antwort auf meine frage nicht weißt!
aber trotzdem wäre ich froh, wenn mir jemand auf meine konkrete frage eine konkrete antwort geben würde.
viele grüße
hallo,
wie lange sind ärzte verpflichtet, bilder von einer
kernspintomographie aufzuheben?
Bei Roentgenaufnahmen sind es 10 Jahre, ich nehme an das es beim MRT nicht anders ist, korrigiert mich wenn ich falsch liege!
Ich muss Demendingsda aber zustimmen, was interessierts Dich? Geh hin und verlang die Bilder Punkt aus Ende Amen. Ob der Arzt beleidigt ist kann Dir doch letztenendes egal sein.
hmhm
Hallo Psycho,
dass du das Internet kennst, wissen wir ja nun.
Aber warum kennst du google nicht?
Gruß
Demenzia
Hallo Psycho,
kurz und knapp: 10 Jahre, wenn es nicht schwerwiegende Gründe für eine längere Aufbewahrung gibt (Folgeleiden o.ä.)
Dein neuer Doc besorgt sich auch gern von seinem Kollegen die alten Unterlagen, wenn es es für nötig hält. Du bist dann außen vor…
Viel Erfolg
synapse
hallo, schön, dass du mir schreibst obwohl du die antwort auf
meine frage nicht weißt!
aber trotzdem wäre ich froh, wenn mir jemand auf meine
konkrete frage eine konkrete antwort geben würde.
viele grüße
Es sind in der Tat 10 Jahre. Nur wird sich Dein Neurologe für die 6 Jahre alten Bilder so garnicht interessieren. Vergiss die Bilder, sie bringen Dich nicht weiter. Die 10 Jahre sind gedacht, falls gutachterlich oder juristisch abgeklärt werden müsste. Medizinisch irrelevant.
Hallo,
die 10 Jahre stimmen hier, allerdings aufgrund einer ganz anderen Rechtsgrundlage.
Für Röntgenuntersuchungen gibt es eine eigene Verordnung die nicht für andere bildgebende Verfahren wie MRT gilt und an anderer Stelle (bei Minderjhärigen) auch von den „normalen“ Aufbewahrungsfristen abweicht.
Gruß
Werner
Hallo,
die 10 Jahre stimmen hier, allerdings aufgrund einer ganz
anderen Rechtsgrundlage.
Für Röntgenuntersuchungen gibt es eine eigene Verordnung die
nicht für andere bildgebende Verfahren wie MRT gilt und an
anderer Stelle (bei Minderjhärigen) auch von den „normalen“
Aufbewahrungsfristen abweicht.
Was Du meinst sind die Unterlagen , nicht die Bilder an sich!
Oder wo hast Du die Info her?
Hallo,
Was Du meinst sind die Unterlagen , nicht die Bilder an
sich!
Nein was ich meinte sind die Bilder und das ergibt sich aus der sog. Röntgenverordnung §28:
(…)
(3) Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren. Die Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren. (…)
(4) Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 können als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, (…)
Gruß
Werner
Hallo,
Was Du meinst sind die Unterlagen , nicht die Bilder an
sich!Nein was ich meinte sind die Bilder und das ergibt sich aus
der sog. Röntgenverordnung §28:
Ähm, nö aber ja nö, egal :o)
War wohl global mißverstanden, kommt aber aufs selbe raus, ich meinte genau dasselbe