Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchung?

Hallo Allerseits,
heute hatten meine Freundin und ich einen Streit wegen der Praxisgebühr.
Wir waren beim Frauenarzt und dort musste man mal wieder die obligatorischen 10€ bezahlen.
Ich war dagegen aber meine Freundin wollte unbedingt.
Na wir habens ja!

Auf jeden Fall wollte ich nun gern wissen welche Leistungen gehören zur Vorsorgeuntersuchung?
Da ja für die Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr bezahlt werden muss (laut den Medien in den vergangenen Wochen).

Welche Leistungen sind keine Vorsorgeuntersuchung mehr, und rechtfertigen daher die Praxisgebühr?
Eigentlich sollte das ja irgendwo stehen, allerdings bin ich bei meiner Suche nicht drauf gestoßen.

Daher wende ich mich fragend an euch.

Vielen Dank,
Wizard of War

Hallo WoW,

m.W. nach ist die Vorsorge eben nur genau das. Also (je nach Alter) z.B. Abtasten der Brust, der Gebärmutter, Eierstöcke sowie ein PAP-Abstrich vom Gebärmutterhals.

Das Ausstellen eines Rezeptes oder Beantworten anderer Fragen gehören schon nicht mehr dazu und der Arzt kann dann die RG verlangen.

So habe ich es zumindest verstanden.

LG Maren

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Hallo,

die Praxisgebühr fällt bei Vorsorgeleistungen definitiv nicht an. Sobald der Arzt aber ein sogenanntes „Beratungsgespräch“ (Empfehlung zu zusätzlichen Untersuchungen, Aufklärung darüber, Antworten auf Fragen der Patientin usw.) führt, wird die Gebühr fällig. Wenn ihr nicht sicher seid: Fragt doch einfach in der Praxis nach!! Diese Auskunft müsst ihr erhalten.

Gruß

Kay

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Hallo,

m.W. nach ist die Vorsorge eben nur genau das. Also (je nach
Alter) z.B. Abtasten der Brust, der Gebärmutter, Eierstöcke
sowie ein PAP-Abstrich vom Gebärmutterhals.

Das Ausstellen eines Rezeptes oder Beantworten anderer Fragen
gehören schon nicht mehr dazu und der Arzt kann dann die RG
verlangen.

So habe ich es zumindest verstanden.

So ist das auch und damit die Befreiung ein Witz, denn einen Arztbesuch ohne einen Satz, der als allgemeine Beratung abgerechnet werden kann, gibt es nicht. Es wurde hier etwas eingerichtet, was den Patienten glauben macht man täte was für ihn. Tatsächlich zieht man ihm evtl. sogar noch mehr Geld aus der Tasche, weil er mir der Vorsorge vielleicht nicht 3 Wochen bis zum nächsten Quartal wartet.

Gruß Steffi

Hallo,
zur Vorsorgeuntersuchung gehört selbstverständlich auch das
Beratungsgespräch - wenn allerdings als Folge der Vorsorgeuntersuchung
eine Rezept ausgestellt wird, dann sind die 10,00 € fällig.
Bei ordentlich arbeitenden Praxen werden die 10,00 € ggf. hinterher
gefordert und nicht pauschal von vorneherein. Man kann sich bei der
Kasse beschweren. Dieses kassieren hat in einigen Fälle auch einen
Hintergrund , denn nur wenn auch die 10,00 € kassiert wurden können auch
andere Leistungen als nur die reine Vorsorgeuntersuchung abgerechnet werden,
man kann sich nun seinen Teil denken.
Gruss
Czauderna

Hi Maren,
also das mit dem stummen Arzt halte ich für eine Urban-Legend, die den Ärzten sehr gelegen kommt…

Ich habe in den Medien gelesen, daß das Beratungsgespräch definitiv zur Vorsorge zählt.
Vielleicht nicht wenn man sich zum Thema Brustvergrößerung beraten lässt :wink:

Wizard of War

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Vielen Dank Guenter!

Es interessiert mich vor allem was im Zuge der Schwangeren-Vorsorgeuntersuchung Praxisgebühren rechtfertigt…

Werde wohl mal direkt bei der Krankenkasse nachfragen!

Gruß Wizard of War

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Hi Maren,
also das mit dem stummen Arzt halte ich für eine Urban-Legend,
die den Ärzten sehr gelegen kommt…

Ich habe in den Medien gelesen, daß das Beratungsgespräch
definitiv zur Vorsorge zählt.
Vielleicht nicht wenn man sich zum Thema Brustvergrößerung
beraten lässt :wink:

Wizard of War

Moin,

ja, wenn die Beratung sich ausschließlich mit der Vorsorgeuntersuchung befasst, aber wie schnell „driftet“ man mal ab und erwaähnt dann, dass man „da doch noch eine Frage hat“. Und schwupps - ist es nicht mehr nur Vorsorge. Aber probiert es doch das nächste mal aus und achtet darauf.

Gruß Maren

Hallo WoW,

m.W. nach ist die Vorsorge eben nur genau das. Also (je nach
Alter) z.B. Abtasten der Brust, der Gebärmutter, Eierstöcke
sowie ein PAP-Abstrich vom Gebärmutterhals.

Das Ausstellen eines Rezeptes oder Beantworten anderer Fragen
gehören schon nicht mehr dazu und der Arzt kann dann die RG
verlangen.

So habe ich es zumindest verstanden.

LG Maren

Hallo Allerseits,
heute hatten meine Freundin und ich einen Streit wegen der
Praxisgebühr.
Wir waren beim Frauenarzt und dort musste man mal wieder die
obligatorischen 10€ bezahlen.
Ich war dagegen aber meine Freundin wollte unbedingt.
Na wir habens ja!

Auf jeden Fall wollte ich nun gern wissen welche Leistungen
gehören zur Vorsorgeuntersuchung?
Da ja für die Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr bezahlt
werden muss (laut den Medien in den vergangenen Wochen).

Welche Leistungen sind keine Vorsorgeuntersuchung mehr, und
rechtfertigen daher die Praxisgebühr?
Eigentlich sollte das ja irgendwo stehen, allerdings bin ich
bei meiner Suche nicht drauf gestoßen.

Daher wende ich mich fragend an euch.

Vielen Dank,
Wizard of War

Hallo,
nein, das ist eben kein Witz - Die Befreiung von den 10,00 € wurde
als Anreiz gesehen, dass die Menschen überhaupt zur Vorsorge gehen.
Solange sich das Gespräch auch um die Vorsorge dreht werden eben die
10,00 € nicht fällig. Wir haben desöfteren Beschwerden von Patienten
vorliegen, denn trotz Vorsorgeuntersuchung die 10,00 € abverlangt wurden. In vielen Fälle ergab sich aber schon aus dem Gespräch mit dem
Versicherten, dass da mehr war als nur die Vorsorge - und warum
war das so ??
Man war gerade da und die Gelegenheit zur Frage ergab sich dann,
und es war auch nur eine Frage, da muss man doch nicht gleich die 10,00 € verlangen.
Genau so wie es bei den Ärzten Abzocker gibt, genau so geschäftstüchtig sind aber auch zum Teil die Patienten.
Gruss
Czauderna

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Hallo Guenter,

so sehr
ich Deine fundierten Ansichten schätze, hier muss ich Dir doch vehement widersprechen: wenn ein/e Patient/In außer die Vorsorge betreffend noch eine Frage hat „ach Herr Doktor, wo ich schon mal hier bin: was für Impfungen empfehlen Sie mir denn noch“, dann ist trotz allem Wohlwollen auch die Praxisgebühr zu zahlen, denn die Zeit des Arztes wird ja eh schon sehr knäpplich bezahlt.
Meinst Du nicht?
gruß synapse

Hallo,
ja, das genau meine ich doch auch - ist mein Beitrag so
unklar ?? - wenn ja, dann sorry.
Ich bin da voll deiner Meinung !!!
Gruss
Czauderna