Praxisgebühr & Dienstleistung 'Spritzen' / Gynäk

Ok, ich weiß nicht wohin mit der Frage und die Suche im Forum und in den FAQs hat auch nix ergeben.

Es ist ja bekanntlich so, daß man quartalsweise eine Praxisgebühr zahlt. Diese gilt dann m.W. ärzteweit per Quittung.

Nun erzählt aber der Frauenarzt meiner Freundin, daß diese für den Gynäkologen nicht gilt. Dort müsse sie eine extra Praxisgebühr entrichten, die Quittung des Hausarztes wurde nicht akzeptiert. Ist das so richtig?

Desweiteren meine ich mal gehört zu haben, daß die Praxisgebühr beim Gynäkoloen in Sachen Verhütung und Vorsorge nicht eingezogen werden darf. Ist das so richtig?

Konkreter Fall: Meine Freundin war dieses Quartal beim Hausarzt, hat dort die Praxisgebühr entrichtet und darüber eine Quittung erhalten. Nun war sie beim Gynäkologen, um sich dort ein Rezept für die 3-Monats-Spritze ausstellen zu lassen, welche sie dann anschließend selber in der Apotheke kauft, damit zum Gyn. zurückkehrt und sich diese setzen lässt. Der Gyn. hat vor dem Ausstellen des Rezeptes die Praxisgebühr i.H.v. 10,- EUR verlangt und die Quittung des Hausarztes nicht akzeptiert. Der Gyn. hat sich geweigert, das Rezept ohne Praxisgebühr auszustellen. Ist das so richtig?

Diensteleistung? Im Normalfall läuft es wie oben beschrieben: Rezept wird ausgestellt, Spritze wird von Patientin besorgt, Gyn. setzt diese Spritze. In der Praxis werden für die Dienstleistung des Setztens der Spritze 5,- EUR verlangt. Das hat sie bisher nirgends erlebt. Ist das so richtig?

Wenn das bisher jedesmal falsch gelaufen ist bzw. wenn da was nicht stimmt, an wen können wir uns wenden? An die Krankenkasse? Was ist mit den 5 Euro? Ist das Lehrgeld? Es wurde nie eine Quittung ausgestellt.

Die Quittung nützt dem Arzt nichts. Überweisung!
Hi Mr.Moods

die Quittung des Hausarztes wurde
nicht akzeptiert. Ist das so richtig?

Ja. Die Quittung ist nur für den Patienten, damit er weiß, dass er gerade 10,- Euro gelöhnt hat. Der nächste Arzt kann damit nichts anfangen. Er benötigt eine Überweisung oder eben wieder 10,- Euro. Ich habe das Spiel in meiner Praxis auch schon gehabt.

Desweiteren meine ich mal gehört zu haben, daß die
Praxisgebühr beim Gynäkoloen in Sachen Verhütung und Vorsorge
nicht eingezogen werden darf. Ist das so richtig?

Nein. Wenn du als Kassenpatient zum Arzt gehst, musst du ihm die Versicherten-Karte geben und entweder a) 10,- Euro oder aber eine Überweisung.
Dem Arzt werden automatisch von der Kasse 10,- Euro abgebucht, wenn er keine Überweisung vorweisen kann. Er verdient ja nichts an den 10,- Euro, sondern muss sie gleichsam an die Kasse weiterreichen. Es ist sinnvoller, von einer KASSENGEBÜHR zu sprechen als von einer PRAXISGEBÜHR.
Wir Ärzte hassen die „Praxisgebühr“ genauso wie die Patienten. Die Kassen haben uns diese Sache zwangsartig aufgedrückt, um die Patienten besser kontrollieren zu können. Ärzte und Patienten haben beide nichts davon.

Der
Gyn. hat vor dem Ausstellen des Rezeptes die Praxisgebühr
i.H.v. 10,- EUR verlangt und die Quittung des Hausarztes nicht
akzeptiert. Der Gyn. hat sich geweigert, das Rezept ohne
Praxisgebühr auszustellen. Ist das so richtig?

Absolut korrekt. Wenn der Arzt umsonst arbeiten soll, kann er seine Praxis sofort zumachen.

In der Praxis
werden für die Dienstleistung des Setztens der Spritze 5,- EUR
verlangt. Das hat sie bisher nirgends erlebt. Ist das so
richtig?

Das wiederum kann ich nicht beurteilen. Vielleicht haben die Gynäkologen hierfür eine IGEL-Leistung.
Gruß,
Branden

die Quittung des Hausarztes wurde
nicht akzeptiert. Ist das so richtig?

Ja. Die Quittung ist nur für den Patienten, damit er weiß,
dass er gerade 10,- Euro gelöhnt hat. Der nächste Arzt kann
damit nichts anfangen. Er benötigt eine Überweisung oder eben
wieder 10,- Euro. Ich habe das Spiel in meiner Praxis auch
schon gehabt.

Sorry, es hat sich hier um einen Irrtum meinerseits gehandelt, da wir 2 Storys gleichzeitig durchgesprochen haben. Ich hab grad nochmal bei meiner Freundin nachgefragt. Das mit der Überweisung ist logisch, war mein Fehler. Das hat bis jetzt beim Gyn auch immer geklappt. Es ging hier eigentlich um den Zahnarzt. Bei diesem soll es wohl angeblich so sein. Gibt wohl scheinbar keine Überweisung vom Hausarzt zum Zahnarzt?!?

Sorry nochmal für den Denkfehler.

Desweiteren meine ich mal gehört zu haben, daß die
Praxisgebühr beim Gynäkoloen in Sachen Verhütung und Vorsorge
nicht eingezogen werden darf. Ist das so richtig?

Nein. Wenn du als Kassenpatient zum Arzt gehst, musst du ihm
die Versicherten-Karte geben und entweder a) 10,- Euro oder
aber eine Überweisung.
Dem Arzt werden automatisch von der Kasse 10,- Euro abgebucht,
wenn er keine Überweisung vorweisen kann. Er verdient ja

Das heißt im Umkehrschluss, daß jede Frau, die mit der Pille verhütet und dafür ein Rezept braucht, dazu verdonnert ist, jedes Quartal 10 Euro zu zahlen, auch wenn sie nicht krank ist?

Gyn. hat vor dem Ausstellen des Rezeptes die Praxisgebühr
i.H.v. 10,- EUR verlangt und die Quittung des Hausarztes nicht
akzeptiert. Der Gyn. hat sich geweigert, das Rezept ohne
Praxisgebühr auszustellen. Ist das so richtig?

Absolut korrekt. Wenn der Arzt umsonst arbeiten soll, kann er
seine Praxis sofort zumachen.

Ist hinfällig wegen obigem Mißverständnis, es war ja dann in dem Fall der Zahnarzt… :smile:

werden für die Dienstleistung des Setztens der Spritze 5,- EUR
verlangt. Das hat sie bisher nirgends erlebt. Ist das so
richtig?

Das wiederum kann ich nicht beurteilen. Vielleicht haben die
Gynäkologen hierfür eine IGEL-Leistung.

Nunja, wie gesagt, das hat sie bisher bei keinem anderen Gyn erlebt, dieser ist der erste der das macht. Sie ist zwecks Zusammenziehens umgezogen. Nun ist die Frage, ob dies während des Umzugs neu eingeführt wurde oder ob das eine Spezialität dieses Gyn ist. Aber das wird sich bald klären, da sich einen Wechsel in Erwägung gezogen hat.

Danke!

zahnarzt ist extra fällig!
hallo!

zahnarzt ist extra, da zählt keine überweisung!
wenn allerdings nur eine kontrolluntersuchung gemacht wird und keine eigentliche behandlung (bohren, rezeptausstellung etc.) stattfindet, müssen die 10,- € nicht gezahlt werden.

viele grüße
tanja

Hi,

Das heißt im Umkehrschluss, daß jede Frau, die mit der Pille
verhütet und dafür ein Rezept braucht, dazu verdonnert ist,
jedes Quartal 10 Euro zu zahlen, auch wenn sie nicht krank
ist?

kommt drauf an. Meine Ärztin stellt für sechs Monate aus - aber ja, pro Besuch in einem neuen Quartal 10 Euro bzw. Überweisung.

Gruß
Cess

3 Kammern: Zahnärzte, Tierärzte, Ärzte
Hi Mr.Moods

Es ging hier eigentlich um den
Zahnarzt. Bei diesem soll es wohl angeblich so sein.
Gibt wohl scheinbar keine Überweisung vom Hausarzt zum
Zahnarzt?!?

Richtig. Die ZAHNÄRZTE haben ihre eigene Kammer und deshalb formal mit den anderen (Fach-)Ärzten nichts zu schaffen. Genauso gut hättest du eine Überweisung zum Tierarzt oder zum Rechtsanwalt verlangen können. :wink:
Gruß,
Branden

2 „Gefällt mir“

Servus Branden,

damit es nicht so einfach ist: es stimmt, daß Zahnärzte eine andere Kammer haben. Das hat aber mit der Praxisgebühr nichts zu tun. Diese wird nur von gesetzlich Versicherten (vulgo: Kassenpatienten) erhoben. Zuständig sind bei Vertragsärzten (wie Du weißt) die kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) und bei Vertragszahnärzten die KZV’en. Ärztekammern habt Ihr natürlich auch.
Besserwissermodus off und ich wünsche Dir eine erfüllte Woche im Schoß von ‚uns Ulla‘ (Schmidt) :wink:)

Gruß aus der Rente!

Kai

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Desweiteren meine ich mal gehört zu haben, daß die
Praxisgebühr beim Gynäkoloen in Sachen Verhütung und Vorsorge
nicht eingezogen werden darf. Ist das so richtig?

Das gilt nur für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__28.html

Wenn das bisher jedesmal falsch gelaufen ist bzw. wenn da was
nicht stimmt, an wen können wir uns wenden? An die
Krankenkasse? Was ist mit den 5 Euro? Ist das Lehrgeld? Es
wurde nie eine Quittung ausgestellt.

Die Hormonspritze musste sie besorgen und selbst bezahlen? Wenn das kein Mittel ist, was die Kasse bezahlt, dann habens bisher wohl die anderen Ärzte falsch gemacht indem sie das Setzen der Spritze einfach über Kasse mit abgerechnet haben.

Injektion eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Arzneimittels auf Wunsch des Patienten (z.B. Vitamin- und Aufbaupräparate, knorpelschützende Präparate)
252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär - 2,33 € - 5,36 €
http://www.e-bis.de/igel/igelidx.htm
in dem Fall der 2. Betrag (2,3/1,8facher Satz)

MfG