Welche Rechte hat man als Angehöriger?
Wie wehrt man sich, wenn man den Eindruck hat, dass etwas schief läuft?
Meine Kollegin brachte ihre Mutter, 80 J., mit Verdacht auf Schlaganfall in die Notaufnahme ins Krankenhaus. Der Mund war schief, sie sprach sehr schlecht, der Arm war gelähmt. Die Ärztin tippte auf Demenzschub. Die Hinweise meiner Kollegin, ob es nicht Schlaganfall sein könnte, wurden verneint. Die Frau kam auf die Demenzabteilung. Meine Kollegin versuchte einen anderen Arzt zu finden, da die zuständige Ärztin ganz genervt reagierte. Die alte Frau wollte nicht trinken, trotzdem bekam sie keine Infusionen. Meine Kollegin kam zur Visite, doch kein Arzt kam, da auf der Demenzabteilung nicht jeden Tag ein Arzt komme.
Erst am 3. Tag hat sie es geschafft, dass ein Oberarzt sie angehört hat und die alte Frau angesehen hat - es war Schlaganfall. Jetzt erst wurden die Maßnahmen eingeleitet.
Mir macht das ganz Angst, weil es auch nicht das erste Mal ist, das ich das von unserem Krankenhaus höre.
Meinem Schwager wurde auch der Zutritt zur Notaufnahme verweigert und meine Schwägerin war da ganz alleine und hilflos, weil nur eine Schwester da war und die keine Zeit hatte, sie zur Toilette zu führen. Angehörige könnten da doch wenigstens helfen.
Und eine Bekannte hat einmal 5 Tage gebraucht, bis sie einen Arzt bekam, der ihr über den Zustand ihres Mannes Auskunft gab.
Was darf man denn als Angehöriger und welche Rechte hat man da.
Wie geht man am besten vor?
Petra
Wie geht man am besten vor?
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Petra
t_c
Der Mund war
schief, sie sprach sehr schlecht, der Arm war gelähmt. Die
Ärztin tippte auf Demenzschub. Die Hinweise meiner Kollegin,
ob es nicht Schlaganfall sein könnte, wurden verneint. Die
Frau kam auf die Demenzabteilung.
Bei der rechtlichen Beurteilung kann ich Dir leider nicht helfen. Allerdings finde ich es erschreckend, daß so etwas, wie Du schilderst, im 21. Jahrhundert und mitten in Deutschland tatsächlich noch möglich ist. Ich habe echt Angst, daß diese „Ärztin“ bei einem anderen Patienten wieder so verfährt. Eigentlich müßte man schon aus Gründen des Schutzes anderer Menschen schnellstens eine standesrechtliche Untersuchung gegen die Ärztin einleiten lassen.
Benni
HAllo, wende dich doch an die Ärztekammer des bundeslandes, solche Fehldiagnosen werden von der dort ansässigen Schlichtungsstelle bearbeitet, wo ua. festgestellt wird, ob echt ein Behandlungsfehler vorlag. Mit einem solchen ergebnis kann man dann glaub ich noch Gerichtlich zB. für daraus entstandene Schäden Ersatz einklagen etc.
Ausserdem lenkt man dann die standesrechtliche Aufsichtsbehörde (eben die Äk, die ua. auch die Approbationen verteilt und auch wieder entziehen kann)auf die Klinik.
Es ist allerdings glückssache, wie die so alle dort verknüpft sind, manche sind gut und tun was, andere eben nicht so sehr…
Gruß Susanne
Schwierig aber wahr!
- Im akuten Fall nutzt eine Bechwerde bei der zuständigen Ärztekamnmer nichts, weil sie nicht schnell genug greift. (N:B: Ein Schlaganfall muss in ein AKUTKRANKENHAUS eingeliefert werden. Gab es einen einweisenden (Haus)Arzt?
2.Einzige Möglichkeit: Gegen ärztlichen Rat (Unterschrift) Angehörigen in ein anderes Krankenhaus transportieren lassen, evtl. zunächst auf eigene Kosten. Vorher Diagnose verlangen. (Kann wegen „Transportunfähigkeit“ verweigert werden, dann aber nicht „Demenzkrank“. - Erst später Beschwerde möglich oder am nächsten Morgen im 1. Krankenhaus nach Facharzt = Chef oder Oberarzt fragen und darauf bestehen. Dieser M U S S in einem Akutkrankenhaus rufbar und ansprechbar sein!
- Die Beschwerde bei der Ärztekammer / Schlichtungsausschuß führt zu einem Ergebnis, dass aber für beide Teile nicht verbindlich ist, sondern Gericht überprüfbar ist.
Gruß Rudi