Hallo,
ein Fitnessstudio möchte zur Eingangsuntersuchung und zur Trainingskontrolle ein EKG-Gerät anwenden.
1.) Darf ein Fitnessstudio ein EKG-Gerät betreiben und anwenden?
2.) Darf das EKG von Fitnesstrainern ausgewertet werden?
Hallo,
ein Fitnessstudio möchte zur Eingangsuntersuchung und zur Trainingskontrolle ein EKG-Gerät anwenden.
1.) Darf ein Fitnessstudio ein EKG-Gerät betreiben und anwenden?
2.) Darf das EKG von Fitnesstrainern ausgewertet werden?
Hallo,
1.) Darf ein Fitnessstudio ein EKG-Gerät betreiben und
anwenden?
Ja, warum nicht? Das ist ja nichts weiter als ein Schaubild der elektrischen Herztätigkeit und kein irgendwie invasiver Eingriff. NAtürlich darf jeder, der möchte, ein EKG betreiben, wenn die Kunden/Patienten mitspielen.
2.) Darf das EKG von Fitnesstrainern ausgewertet werden?
Auch das. Es darf ja auch jeder eine Meinung zur Außenpolitik von Frau Merkel haben ohne Politik studiert zu haben. Also dürfen auch Fitnesstrainer EKG-Bilder anschauen und auswerten.
Der Haken ist: ich glaube nicht dass ein Fitnesstrainer ausreichend geübt ist um kleine Veränderungen festzustellen. Ganz grobe Unregelmäßigkeiten, die fast ein Blinder erkennt, kann natürlich auch jeder Fitnesstrainer erkennen - und wenn das der Sinn ist, also Menschen mit ST-Streckenhebung erstmal vom Trainingsgerät zu holen oder jemanden, der sonst irgendwelche grob auffälligen Bilder zeigt, entsprechend vorsichtig trainieren zu lassen - dann ist das doch gar keine schlechte Idee.
Mit dem EKG wird ja nichts behandelt, das ist nur ein Gerät zum schauen. Genauso könnte man Blutdruckmessungen durchführen, das ist nicht verboten und auch nicht schädlich. Insofern: Entwarnung, lass sie machen.
Was natürlich nicht passieren darf ist dass der Fitnesstrainer ambulant Schrittmacher implantiert und programmiert weil er glaubt einen AV-Block II. Grades Typ 1 Wenckebach erkannt zu haben… 
Gruß,
MecFleih
heikle sache…
Hi,
nun theoretisch spricht nicht viel dagegen, in einem fitnessstudio ein ekg-gerät zu betreiben.
Nur mit welchen zweck???
Es gibt zwar ekg-geräte, die eine automatische auwertungsfunktion haben, diese sind aber meist recht störanfällig, so dass fast jedes zweite „normale“ ekg als pathologisch bewertet wird.
Auswerten darf ein ekg eigentlich nur ein arzt.
Selbst wenn der trainer genügend geübt ist, kann(darf) sein urteil niemals eine konsequenz nach sich ziehen.
Wie oben schon gesagt, müsste er theoreitsch jedem zweiten kunden den zugang zu seinem studio untersagen, da er im zweifelsfall nämlich für sein urteil auch zur verantwortung gezogen wird.
LG Alex:smile:
genau. 100%Ack 
J~
Hallo,
1.) Darf ein Fitnessstudio ein EKG-Gerät betreiben und
anwenden?
tüllisch, dürfen die das.
2.) Darf das EKG von Fitnesstrainern ausgewertet werden?
Auch das. Nur er darf (theoretisch) nichts dazu sagen. Er darf höchstens dazu raten, einen Kardiologen zu konsultieren.
Gandalf
Moin, Gandalf,
2.) Darf das EKG von Fitnesstrainern ausgewertet werden?
Auch das. Nur er darf (theoretisch) nichts dazu sagen.
wer verbietet ihm das? Wenn ich sehe, wie Du stolperst, die Treppe runterkugelst und dann weiß um die Nase bist, darf ich Dir doch sagen, dass Du Dir wahrscheinlich etwas gebrochen hast.
Gruß Ralf
Moin auch,
wer verbietet ihm das?
sagen wir es mal so.
Wenn er als explizite Privatperson etwas sagt, dann stellt er streng gesehen keine Diagnose. Ist aber irgendwie geartet Geld im Spiel, z.B. reicht da schon der Vertrag mit dem Fitnesstudio, dann kann man streng genommen von einer Diagnose sprechen und das dürfen nun mal nur Ärzte und in einem sehr engen Rahmen Heilpraktiker tun.
Gandalf
1.) Darf ein Fitnessstudio ein EKG-Gerät betreiben und
anwenden?2.) Darf das EKG von Fitnesstrainern ausgewertet werden?
Nur das nicht!!!
Mein erstes EKG wurde von der MTA betrachtet und als sehr gut befunden. Ich sollte ganz beruhigt sein. Fünf Minuten später der Befund des Arztes: Schwerer Herzinfarkt. Sofort ins Krankenhaus.
Was soll das werden, wenn irgendein Möchtegernexperte ein EKG auswertet?!
Das darf nur ein Arzt! Natürlich, wenn der Muckibudenchef gleichzeitig Kardiologe wäre, hätte ich damit kein Problem.
mfgConrad
Konsequenzen bedenken
Hi,
Wenn ich sehe, wie Du stolperst, die
Treppe runterkugelst und dann weiß um die Nase bist, darf ich
Dir doch sagen, dass Du Dir wahrscheinlich etwas gebrochen
hast.
Du beantwortest die frage selbst.
Das schlüsselwort hier heisst „wahrscheinlich“.
Welche konsequenz sollte eine solche aussage haben ausser dass man dem patienten empfielt einen arzt aufzusuchen???
Andersherum, wenn du sagst: „da ist nichts.“ trägst du für diese aussage auch die verantwortung. Vor allem, wenn du dem ganzen einen pseudoprofessionellen ton verleihst.
LG Alex:smile:
Nein darf er nicht, denn das wäre eine Handlung zur Feststellung von Krankeiten/Diagnose. Aber evtl ist er Heilpraktiker oder Arzt oder beschäftigt dazu einen?
Schau Heilpraktikergesetz § 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
UND nicht zu vernachlässigen
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Davon ausgenommen sind nur Notfälle (da gibt es ja diese automatischen defibrillatoren, die von jederman angewendet werden können, wenn eben ein Notfall vorliegt) und Ausführung von ärztlichen Anweisungen (also die Arzthelferin die EKG-Elektroden aufklebt und Laboruntersuchungen macht oder auch mal den Blutdruck überprüft; oder Krankenschwestern, die irgendwas untersuchen oder Therapieren/spritzen oder auch der Physiotherapeut, der auf ärztliche Anweisung/Rezept handelt und ggf. auch selbst Diagnosen erstellt; ohne rezept darf der Physiotherapeut nicht diagnostizieren und nur beschränkt therapieren)
Gruß Susanne
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