Hallo Leute,
ich war kürzlich nach längerer Zeit mal wieder beim Augenarzt (ich bevorzuge meinen Optiker).
Auch in dieser Praxis bekam ich gleich im Vorzimmer einen Zettel für IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) in die Hand gedrückt. Bei diesen Zetteln sträuben sich mir schon langsam die Nackenhaare (meine Ex-Gynäkologin hat ganze Arbeit geleistet).
Ich wurde auf diesem Zettel über die Notwendigkeit zur Früherkennung des Glaukoms informiert und daß die Kasse das nicht zahlt. Die Praxishilfe hat dann die Voruntersuchung bzw. Datenerhebung gemacht und bevor ich überhaupt den Arzt gesehen habe, sollte ich dieser kostenpflichtigen Untersuchung zustimmen.
Da ich mich noch nicht für diese Untersuchung entscheiden konnte, sollte ich den Zettel unterschreiben…
Das heißt, ich sollte bestätigen, daß ich den Zettel gelesen habe und darüber aufgeklärt wurde, daß „trotz Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennung ärztlich geboten ist.“ Weiterhin sollte ich ausdrücklich ankreuzen, daß „ich zur Zeit keine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung wünsche“.
Ich wurde darauf hingewiesen, daß der Arzt von der Kasse verpflichtet wurde, diese Unterschrift von mir einzufordern. Ich habe mich geweigert, dies zu unterschreiben, mit der Begründung: "Wenn die Kasse eine Untersuchung für notwendig hält, dann soll sie sie auch bezahlen. Und wenn sie sie nicht bezahlen will, dann werde ich die Kasse ganz sicher nicht durch meine Unterschrift aus der Verantwortung entlassen. Dann ist es meine ganz persönliche Entscheidung, welche IGeL-Leistungen ich in Anspruch nehme."
Hab ich da was völlig falsch verstanden oder ticken die (von der Kasse) jetzt völlig aus.
Bitte helft mir beim *Durchblick*
Ratlose Grüße
J. Doe
Hallo, das hast du ganz richtig gemacht, denn erst wird mit dem Arzt gesprochen, dann kannst du sehen, ob du evtl auch noch eine zusätzliche Untersuchung machen möchtest, die dann eben kostet.
Denn wenn du den Wisch in dieser Form unterschrieben hättest, hätte der Doc auch was in der Hand, dass eigentlich keine Beschwerden vorliegen und du dennoch die Untersuchung verweigerst. Damit könnte er dir dann dennoch jedesmal wenn du eine Glaukomuntersuchung machen lässt dafür Geld abziehen (du hast ja keine typischen Beschwerden und daher muss die Kasse nicht zahlen)
Aber wenn du Beschwerden hast, zahlt auch die Kasse. Und zwar auch, wenn du typische Risikofaktoren hast (bei mir ist es die hohe Kurzsichtigkeit im zweistelligen Bereich, bei dir könnte das Fortgeschrittene Alter dazuzählen, so ab 50 sollte man es schon mal machen lassen)Allerdings sind die wesentlichen Punkte auch Bestandteil einer normalen (intensiveren) Untersuchung, also wenn er dir den Augenhintergrund ausleuchtet(Pupillenerweiterung), kann er sowas erkennen und natürlich insbesondere wenn der Augeninnen-Druck gemessen wird. Zum GlaukomIGEL kommt dann noch eine Gesichtsfelduntersuchung, die aber eigentlich für die Früherkennung too much ist.
Gruß Susanne
Hallo Susanne,
vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
Naja, ich hab schon eingesehen (nach dem Arztgespräch), daß ich das beim nächsten Besuch machen lassen werde. Ich habe einen Termin für eine Netzthautuntersuchung (ohne Beschwerden), weil ich eben ‚kurz vor 50‘ bin und ich nur mit einem Auge sehe (das andere hat - 20 Dioptrien). Anscheinend reicht das noch nicht, damit die Kasse zahlt.
Aber seltsam finde ich dieses anscheinend von der Kasse verlangte Verhalten schon.
Viele Grüße
J. Doe
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Hallo Susanne,
vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
Naja, ich hab schon eingesehen (nach dem Arztgespräch), daß
ich das beim nächsten Besuch machen lassen werde. Ich habe
einen Termin für eine Netzthautuntersuchung (ohne
Beschwerden), weil ich eben ‚kurz vor 50‘ bin und ich nur mit
einem Auge sehe (das andere hat - 20 Dioptrien). Anscheinend
reicht das noch nicht, damit die Kasse zahlt.
Oh doch das müsste reichen ich hab nur -13, wennauch beidseits. Das was du auf dem einen Auge hast nennt sich vermutlich maligne Myopie (also eben krankhaft, nicht nur eine Lesebrillenkurzsichtigkeit, allerdings gehört da ein bestimmter Verlauf dazu und ich weiß auch nicht ob auf einem Auge dazugehört), aber ein so hoher Kurzsichtigkeits-Wert rechtfertigt durchaus eine Netzhautuntersuchung (da erhöhtes Risiko für Netzhautablösung)und erhöht auch das Risiko für erhöhten Augeninnendruck (der dann wieder ein Glaukom verursachen kann).
Aber seltsam finde ich dieses anscheinend von der Kasse
verlangte Verhalten schon.
Das ist absolut nicht von der Kasse verlangt, da kannst gerne nachfragen. Sag denen ruhig den Namen des Arztes oder zeig denen den Wisch, den du unterschreiben solltest (Durchschlag für Zuhaus??)
Die freuen sich über solche pappenheimer.
Und such dir lieber einen anderen Augenarzt, der sich das Geld da holt, wo es sein soll. IGEL ist für diejenigen die übervorsichtig sind und eben Extra-Vorsorge-Leistungen selbst bezahlen wollen/Können.
Nicht für diejenigen die bestimmte Untersuchungen brauchen um Folgen ihrer Krankheiten unter Kontrolle zu halten.
Mag sein dass er sich windet, weil er nur ein Auge wegen der einseitig hohen werte absetzen kann, aber an und fürsich ist es kein Problem ihn in das andere auch mal reinschauen zu lassen. (ich hatte das beispielsweise mal nach einer Verletzung. eigentlich war nur ein Auge betroffen, aber der Compliance wegen- quasi das Vertrauensverhältnis Arzt zu Patient- hat er auch das andere auge durchleuchtet, da ich angst hatte, dass da evtl auch was wäre, damit eben nichts übersehen wird…)
Also in deinem Fall Igel abzurechnen ist nicht gerechtfertigt. allenfalls wenn du unbedingt auch eine gesichtsfelduntersuchung machen willst. doch bei einseitig 20 dpt kannst du ja mal versuchen ohne Brille das Lichtpünktchen zu finden. Dasgeht eigentlich dann gar nicht oder nur mit Brille und das wäre nicht aussagekräftig, da der Brillenrand dabei stört und falsche Werte gibt.
Gruß Susanne
Schöne Grüße
Susanne
Nach dem von Ärzten und Krankenkassen geschlossenen Bundesmantelvertrag ist bei IGeL eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient erforderlich (sonst brauchst Du auch nichts zahlen).
Dass ist dafür da, dass Du weisst dass Du das selber zahlen musst und wieviel das ungefähr kostet (soll also den Patienten schützen).
Eine andere Verpflichtung zu irgendeiner Unterschrift gibt es nicht, das ist einfach agressives Marketing des Arztes.
Ich würde dieses Vorgehen einfach mal bei Deiner Kasse melden.
Schöne Grüße, Bernhard
Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten.
Habe mich gerade bei meiner Kasse erkundigt: es gibt keine derartige verpflichtung zur Unterschrift - das ist tatsächlich fragwürdiges Verhalten.
Ich habe den Arzt bei der Kasse „angeschwärzt“, habe aber den Eindrück, das geht in die Ablage Rundordner.
Viele Grüße
Petra Hövelkamp