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Re: Patientenverfügung
Hallo Matthias,
das Ganze ist ein heikles Thema, auch und gerade für die behandelden Ärzte. Im ARD-Ratgeber Recht war vor kurzem ein Bericht über das Thema.
Für den Arzt stellt sich das so dar: Er ist verpflichtet Patienten nach deren Willen zu behandeln. So weit man bei vollem Bewußtsein und zurechnungsfähig ist, kein Problem. Ist dies nicht mehr der Fall muß der Arzt sich nach dem mutmaßlichen Willen richten. Und im Allgemeinen wird davon ausgegangen, daß der Patient so lange wie möglich leben will. Will man etwas anderes, so muß man das vorher kundtun (schriftlich ist hier die geeignete Form). Dabei sind ein paar Dinge zu beachten:
Viele Behandlungen sollten ausdrücklich als unerwünscht erwähnt werden. Damit gibt man zu erkennen, daß man sich über die Folgen der entsprechenden "Nichtbehandlung" im klaren ist. Es gibt Vereine, die da gute Vordrucke liefern (Adressen o.ä. habe ich keine, aber es findet sich bestimmt jemand, der die nennen kann). Ratgeber Recht empfielt allerdings diese Vordrucke noch einmal handschriftlich abzuschreiben, und nicht die Ankreuzmöglichkeiten zu nutzen (das Problem hinterher: war sich der Patient wirklich bewußt, was er da ankreuzt?).
Es scheint sinnvoll zu sein, die handgeschriebene Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen zu lassen (es gibt immer noch Ärzte die den Patienten das Selbstbestimmungsrecht absprechen und entsprechend handeln wollen).
Und natürlich sollte die Patientenverfügung mit den Angehörigen besprochen werden, damit es auch hier keine Unklarheiten gibt.
Noch etwas: Die Verfügung sollte regelmäßig (mind. jährlich) "aktualisiert" werden, und sei es nur mit dem Satz, daß sie weiterhin Gültigkeit hat.
Ich hoffe, es findet sich noch jemand, der konkrete Links/Adressen nennen kann.
Gruß Stefan
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