Patientenverfügung

Von: , Frage gestellt am Sa, 25. Nov 2000

hallo

ich brauche dringend folgende information:

wenn man schwerkrank ist und im falle eines bewußtseinsverlustes keine lebensverlängernden maßnahmen (z.b. magensonde,...) erhalten möchte - was muss man dann zu lebzeiten machen??

reicht es aus nur mit dem behandelnden arzt zu reden?
muss man es ihm schriftlich geben?
muss man es notariell beglaubigen lassen?

kurz - alle infos zu diesem thema bitte

danke

matthias

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten hilfreich
    Re: Patientenverfügung

    wenn man schwerkrank ist und im falle eines
    bewußtseinsverlustes keine lebensverlängernden maßnahmen (z.b.
    magensonde,...) erhalten möchte - was muss man dann zu
    lebzeiten machen??

    reicht es aus nur mit dem behandelnden arzt zu reden?
    muss man es ihm schriftlich geben?
    Ich habe vor kurzem eine Patientenverfügung verfasst.
    Ich würde es immer schriftlich machen und das Schriftstück bei
    mehreren Stellen (Partnerin, Freunden, Arzt) hinterlegen. Denn
    wer garantiert, dass Du noch die Zeit hast mit dem Arzt zu reden!?!

    Außerdem muss sich der Arzt nur bedingt an eine PV halten. Du
    kannst ihn z.B. nicht anweisen aktive Sterbehilfe zu leisten.
    D.h. die PV ist immer nur im gegebenen Rechtsrahmen gestaltbar.

    AFAIK ist die notarielle BEglaubigung nicht so wichig. Ich habe
    es jedenfalls nicht gemacht und mein Anwalt meinte, das sein i.O. so.


    Ciao
    Kaj

  2. Antwort von nach 44 Minuten hilfreich
    Re: Patientenverfügung

    Hallo Matthias,

    das Ganze ist ein heikles Thema, auch und gerade für die behandelden Ärzte. Im ARD-Ratgeber Recht war vor kurzem ein Bericht über das Thema.
    Für den Arzt stellt sich das so dar: Er ist verpflichtet Patienten nach deren Willen zu behandeln. So weit man bei vollem Bewußtsein und zurechnungsfähig ist, kein Problem. Ist dies nicht mehr der Fall muß der Arzt sich nach dem mutmaßlichen Willen richten. Und im Allgemeinen wird davon ausgegangen, daß der Patient so lange wie möglich leben will. Will man etwas anderes, so muß man das vorher kundtun (schriftlich ist hier die geeignete Form). Dabei sind ein paar Dinge zu beachten:
    Viele Behandlungen sollten ausdrücklich als unerwünscht erwähnt werden. Damit gibt man zu erkennen, daß man sich über die Folgen der entsprechenden "Nichtbehandlung" im klaren ist. Es gibt Vereine, die da gute Vordrucke liefern (Adressen o.ä. habe ich keine, aber es findet sich bestimmt jemand, der die nennen kann). Ratgeber Recht empfielt allerdings diese Vordrucke noch einmal handschriftlich abzuschreiben, und nicht die Ankreuzmöglichkeiten zu nutzen (das Problem hinterher: war sich der Patient wirklich bewußt, was er da ankreuzt?).
    Es scheint sinnvoll zu sein, die handgeschriebene Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen zu lassen (es gibt immer noch Ärzte die den Patienten das Selbstbestimmungsrecht absprechen und entsprechend handeln wollen).
    Und natürlich sollte die Patientenverfügung mit den Angehörigen besprochen werden, damit es auch hier keine Unklarheiten gibt.

    Noch etwas: Die Verfügung sollte regelmäßig (mind. jährlich) "aktualisiert" werden, und sei es nur mit dem Satz, daß sie weiterhin Gültigkeit hat.

    Ich hoffe, es findet sich noch jemand, der konkrete Links/Adressen nennen kann.

    Gruß Stefan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Patientenverfügung

    Dieses Schriftstück hat mein Hausarzt und eine Kopie befindet sich in meiner Geldbörse. Dazu die Anschrift meines Kumpels der auch mein Arzt ist.

    Hauser

    -----------------------------------------------------------



    Peter Detlef Mustermann
    geb. am 11.11.19XX in
    98765 Neuberghausen
    Personalausweis Nr. 1234567898

    Derzeitiger Wohnsitz
    XYZ Strasse 24
    12345 Nettstadt


    Nettstadt, 09.01.1999


    Patientenverfügung


    Diese Patientenverfügung soll als Leitfaden für meine behandelnden Ärzte dienen um Sie vor moralischer/ethischer Verantwortung und vor Belästigungen durch die Justiz (Körperverletzung etc.) zu schützen.
    Diese Patientenverfügung regelt medizinisches Eingreifen bzw. Unterlassen in lebensbedrohenden Situationen oder/und im Falle eines Komazustandes.

    Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfüge ich folgendes:

    Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, das ich aufgrund der Störung vitaler Funktionen zu einer Willensäußerung nicht mehr in der Lage bin und an einer zum Tode führenden Krankheit oder Verletzung leide, wünsche ich weitestgehende Beseitigung von Begleitsymptomen, insbesondere von Schmerzen; eine damit unter Umständen verbundene Lebensverkürzung nehme ich in Kauf.

    Es sollen an mir keinerlei lebenserhaltenden Massnahmen (z.B. Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse, Bluttransfusion, Medikamente etc.) vorgenommen werden bzw. bereits begonnene abgebrochen werden. Ich wünsche keine Ernährung durch Magensonde oder Magenfistel und keine Antibiotikagabe bei fieberhaften Begleitinfekten.

    Zu Massnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung. Unterlassene Schmerzbehandlung interpretiere ich als unterlassene Hilfeleistung.

    Der Entnahme von Organen - im Sinne der Organspende - stimme ich ausdrücklich zu.

    Für den Fall, dass Ärzte diese Patientenverfügung nicht respektieren oder hiergegen verstoßen, ermächtige ich meine Angehörigen sowie jeden Dritten, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Körperverletzung zu erstatten.



    Unterschrift Peter Detlef Mustermann


    Unterschrift Zeuge 1: (Der Hausarzt)


    Unterschrift Zeuge 2: (MTA)



    Mit ihrer oben genannten Unterschrift bestätigen die Zeugen, dass sie von meiner Patientenverfügung Kenntnis genommen haben und dass ich diese Patientenverfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und unabhängig von Einflüssen Dritter unterschrieben habe.

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Patientenverfügung

      Hi. Text alles toll, hat jedoch o h n e Notarsiegel k e i n e n Wert. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Patientenverfügung

    Hi,
    bitte n u r zum n o t a r ( und nicht Rechtsanwalt) gehen, die Pat.Verfügung un d Vorsorgevollmacht ausfüllen lassen, ist nicht so teuer, wenn du kein weiteres Vermögen hast, ca.80,-DM
    ohne Notar machen die Ärzte und Vormundschaftsgerichte mit dir , was sie wollen. Laß dich nicht überreden, daß man diese Sachen auch so verfassen kann und entweder in den Schrank legt oder auch beim Amtsgericht hinterlegt, dies hat im Ernstfall k e i n Gewicht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Re^2: Patientenverfügung

      Hallo aaron,

      ohne Frage fährt man auf der sichereren Seite, wenn das ganze noch notariell beglaubigt ist. Aber dies ist IMHO keine unbedingte Voraussetzung. Man bedenke nur die Situation, daß es u.U. mal etwas schneller gehen muß.
      Ich möchte an dieser Stelle nochmal den link http://www.patientenverfuegung.de vorstellen, den ich dazu gefunden habe.

      MfG, Claus Hi,
      bitte n u r zum n o t a r ( und nicht Rechtsanwalt) gehen,
      die Pat.Verfügung un d Vorsorgevollmacht ausfüllen lassen,
      ist nicht so teuer, wenn du kein weiteres Vermögen hast,
      ca.80,-DM
      ohne Notar machen die Ärzte und Vormundschaftsgerichte mit dir
      , was sie wollen. Laß dich nicht überreden, daß man diese
      Sachen auch so verfassen kann und entweder in den Schrank legt
      oder auch beim Amtsgericht hinterlegt, dies hat im Ernstfall k
      e i n Gewicht.

  5. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Patientenverfügung

    Hallo,

    alle hier gegebenen Hinweise und Ratschläge treffen zu. Bezüglich weiterführender Literatur und bezüglich der verwendbaren Formulare sei auf den Verlag Klaus Vahle, Eisenacher Strasse 76, 10823 Berlin verwiesen. Zusammen mit den verwendbaren Formularen für eine Patientenverfügung kann man bei diesem Verlag eine Informationsbroschüre bestellen. Und was sehr wichtig ist, leider oft aber gar nicht bedacht wird: Man kann bei dem genannten Verlag auch Hinweiskarten für die Brieftasche erhalten. Denn im Falle einer plötzlichen Bewußtlosigkeit, z.B. nach einem Unfall, werden sich die erstbehandelnden Ärzte natürlich nicht primär danach erkundigen, ob eine Patientenverfügung irgendwo hinterlegt ist. Das müssen sie auch nicht. Die Karte enthält kurz die eigenen Personalien und verweist auf die Person, bei der die Patientenverfügung hinterlegt ist. Ein weiteres Formular und entsprechende Erklärungen in Kurzform sind entwickelt worden von der Ärztekammer Berlin (Ethikkommission) und können dort angefordert werden (Flottenstraße 28-42, 13407 Berlin). Nach meiner Kenntnis haben inzwischen aber auch viele andere Körperschaften solche Hilfen für eine Patientenverfügung geschaffen. In jedem Falle sollte man wenn überhaupt, dann rechtzeitig, also im Vollbesitz seiner physischen und psychischen Kräfte, eine solche Verfügung erlassen.

    Wolf

  6. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Patientenverfügung

    Hallo Matthias,

    die Hospitzbewegung hat ein eigenes Forum im Netz. Stelle Deine Frage doch mal dort, denn dort dürften Leute sein, die fast täglich mit der Problematik in Kontakt kommen:
    http://www.hospizbewegung.de/for/dialog.html

    Gruß
    Martin

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