Ohren anlegen bzw Ohrkorrektur

Hallo Leute,

weiß jemand was zum Thema Ohren anlegen? Was zahlt die Kasse? Was zahlt man selber? Die Person ist über 18 J. Bin über jede Antwort dankbar.

Gruß Artur

Hallo,
grundsätzlich zählen „Schönheitsoperationen“ nicht zu den Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen - dies wurde gerade durch die Gesundheitsreform erneut wieder bestätigt.
Doch keine Regel ohne Ausnahme - wenn seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bestätigt wird dass die Kasse zuständig
ist, weil z.B. durch diese Op. psychische Erkrankungen behoben oder
vermieden werden können, dann kann es im Einzelfall schon sein, dass
auch die Kasse für solche Op`s die Kosten übernimmt.
In dem hier geschilderten theoretischen Fall sehe ich persönlich
das Problem dass der Versicherte bereits über 18 Jahre alt ist - von
daher kann die psych. Belastung wohl nicht mehr so groß sein - aber das
ist meine private Meinung.
Gruß
Czauderna