Rettungssanitäter

Moin moin,

Ich wollte mal fragen ob des jmd von euch weiß…

Was geht schneller ?!
Die Ausbildung zum Sanitäter und dann weiter zum Rettungsassistenten ?
Oder direkt mit der Rettungsassistentenausbildung anfangen ?

Gruß Peter

Tach,

schneller geht „erst Rettungssanitäter werden und dann die Ausbildung zum Rettungsassistenten draufsetzen“. Ab initio mit einer Rettungsassistenten-Ausbildung zu beginnen dauert länger und kommt in der Praxis kaum vor.

Da zur RA-Ausbildung das praktische Jahr gehört muss man zu diesem Zeitpunkt auch zwangsweise schon RS sein, denn sonst darf man ja gar nicht tätig werden. Die Schulen bieten aus diesen Gründen auch fast nur das „Aufbau-Modell“ an.

Problem allerdings: man findet keine Ausbildungsplätze herkömmlicher Art, bei denen jemand ein Azubi-Gehalt bezieht und zugleich die Ausbildung absolviert. Eher läuft es so dass man für die Ausbildung bezahlen muß, zumindest den schulischen Teil - da kommen tausende Euro zusammen. Erst im praktischen Jahr gibt es eine Vergütung.

Nebenbei sei auch gesagt dass der Markt für RA’s nicht gut ist, denn es gibt ein trauriges Kuriosum: unabhängig von unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern - das Rettungsdienstgesetz ist Ländersache - war der Sinn, das Berufsbild Rettungsassistent zu schaffen, qualifiziertes medizinisches Personal mit entsprechenden Leistungen in einen entsprechenden Rahmen zu bringen.

Es hatte sich einfach gezeigt dass die Anforderungen in der Notfallmedizin rapide wuchsen, schneller und stärker als in fast allen anderen Bereichen der Medizin. Im Zuge dessen verschwanden die ehrenamtlichen Hobbyretter der 1960- und 1970er-Jahre und ihnen folgten Profis, die den Anforderungen moderner Rettungsmedizin gewachsen sein müssen. Die frühere Rettungssanitäter-Ausbildung reichte einfach nicht mehr, berufsausgebildete RA’s mussten her.

Vom etwas ungeschickten Titel mal abgesehen - „Assistent“ klingt als seien es Zuarbeiter für Rettungssanitäter, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist - soweit, so gut.

Es wurden dann weitere Gesetze erlassen, die für eine erweiterte Qualifikation der Besatzungen sorgen sollten und so führte man ein dass in vielen Ländern seit langem nicht mehr 2 RS zusammen im Rettungsdienst fahren dürfen, sondern mindestens der den Patienten betreuende Beifahrer MUSS RA sein.

Folge: Viele machten die Berufsausbildung und qualifizierten sich zum RA, es gibt inzwischen folgerichtig ein großes Angebot an RA’s, wer hauptberuflich in dieser Branche Fuss fassen will, hat keine Chance mehr ohne die Qualifikation der RA-Ausbildung.

Da aber laut Gesetz in vielen Ländern nach wie vor oft nur 1 Besatzungsmitglied RA sein MUSS, der Fahrer eines Rettungswagens aber noch RS sein darf, kamen und kommen immer mehr Rettungsdienste auf die fatale Idee nur noch RS-Stellen auszuschreiben. Sie rechnen genau aus wieviele Stellen mit RS besetzt werden können und konterkarieren damit die ursprüngliche Idee, möglichst flächendeckend RA’s in den Rettungsdienst zu bekommen.

Geschickterweise werden dann de facto zwar doch RA’s eingestellt - aber nur auf RS-Stellen zu RS-Gehältern! So werden einer eh schon nicht angemessen bezahlten Berufsgruppe weitere Dumpinglöhne zugemutet.

Ein weiteres Ärgernis, maßgeblich durch eine allzu starke Ärztelobby mit „Gott in weiß“-Allüre verursacht: Rettungsdienstler stehen regelmäßig ohne Notarzt vor schwer kranken Patienten, an denen sie mitunter lebensrettende Maßnahmen durchführen MÜSSEN weil der Patient sonst sterben würde. Oft bleibt nicht die Zeit auf einen Notarzt zu warten, der primär nicht alarmiert wurde oder in einem anderen Einsatz gebunden ist.
In der Ausbildung wird dem Rechnung getragen indem das Erlernen zahlreicher Maßnahmen, die dem Gesetz nach Ärzten vorbehalten sind, fester Bestandteil - und Prüfungsstoff! - der RA-Ausbildung ist.

In der Praxis geraten RA’s nun aber regelmäßig in die Situation derartige Maßnahmen notfallmäßig durchführen zu müssen. Sie machen sich dabei aber jedes Mal strafbar weil das kleinliche deutsche Gesetz ihnen diverse Behandlungen eigentlich nicht erlaubt. Währenddessen ist es in weiten Teilen der Welt absolut gängig und gar kein Thema dass bestimmte Maßnahmen legal von Paramedics durchgeführt werden.

Auch hier bei uns finden zahlreiche dieser Maßnahmen andauernd statt, müssen dann aber jedes Mal und standardmäßig unter die Begründung des „rechtfertigenden Notstandes“/Notkompetenz gestellt werden.
Eine absolut unbefriedigende und lächerliche Situation, dass sich RA’s tagtäglich strafbar machen, machen müssen, wenn sie helfen wollen. Sie sind dabei rechtlich nicht abgesichert und können sich immer nur auf Nothilfe herausreden (was aber vor Gericht zerrissen wird wenn eine Maßnahme schief gehen sollte - blöderweise kann allerdings niemand, der einen anderen behandelt, die Wirksamkeit der Behandlung garantieren. Zugleich wird hier Prozesshanseln, die Geld machen wollen, Tor und Tür geöffnet).

Dieses Ärgernis wird seit Jahren rauf- und runter diskutiert, es wird auch irgendwann gekippt werden müssen und gekippt werden. Nur ist die Frage: wann endlich? Bis das passiert werden in diesem Bürokraten- und Lobbyisten-Land wohl weitere Jahre ungenutzt verstreichen… und Patienten und RA’s mit Rechtsunsicherheit leben müssen.

Gruß,

MecFleih