Seit einiger Zeit nehme ich das Antidepressivum „Neogama“. Gestern habe ich mir ein neues Rezept dafür abgeholt. In der Apotheke sagte man mir dann, dass wegen irgendeiner Rabattgeschichte der Krankenkasse (die ich nebenbei nicht verstanden habe) nur ein anderes Medikament: „Sulpirid STADA 50 mg“, das allerdings den gleichen Wirkstoff enthält, ausgegeben werden könnte…
Leider habe ich den Beipackzettel von Neogama nicht mehr, d.h. ich kann nicht vergleichen, ob es stimmt, dass beide Medikamente „gleich“ seien. Kann mir das jemand bestätigen bzw. gibt es eine Seite im Netz, wo ich diese Behauptung überprüfen kann?
Die Hersteller von Generika achten peinlichst darauf, das
gleiche Medikament herzustellen, um dem Geschwätz von besserer
Verträglichkeit und ähnlichem zu entgehen.
natürlich ist derselbe Wirkstoff auch in Generika enthalten. Jedoch kann die Bioverfügbarkeit sehr wohl ganz unterschiedlich sein. Das ist bei einer Kopfschmerztablette vollkommen egal. Bei Blutdrucksenkern oder auch Psychopharmaka, insbesondere bei Retardierungen, aber ganz und gar nicht.
Deshalb ist es nicht unbedingt „Geschwätz“ wenn von unterschiedlicher Verträglichkeit oder gar Wirkung berichtet wird.
Hallo,
ich kann mich Benni fast ganz anschliessen. Jedoch ist es auch bei Kopfschmerztabletten nicht egal auf welche Weise sie hergestellt sind und in welchem galenischen Prozess.
Generika haben zwar gleiche Wirkstoffe aber möglicherweise andere
galenische Herstellungsmethoden und wirken nicht immer gleich wie das Originalprodukt. Leider müssen wir weitgehend, wenn man es nicht beeinflussen kann, damit leben.
In diesem Sinne
kajax
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das ist kein Aberglaube. Insbesondere Retardierungen sind komplizierte Gebilde, die sich ohne Kenntnis der Originalrezeptur nicht 1:1 von den Generikaherstellern abbilden lassen. Dafür gibt es ja nun auch mittlerweile schon etliche Beispiele aus der Praxis.
Die Mehrzahl der Medikamente sind nicht retardiert und diesbezüglich unkritisch. Da spricht eigentlich nichts gegen die Verwendung von Generika. Bei Retardierungen muß und sollte ein Arzt immer vorsichtig sein und es mit dem Patienten zusammen ausprobieren. Wenn der das neue Mittel gut verträgt und die gewünschte Wirkung ebenfalls weiter unbeeinträchtigt vorhanden ist, ist das Genrika eine gute und vor allem preiswerte Alternative.
Man sollte nur nicht in den Fehler verfallen, anzunehmen, daß alle Medikamente mit demselben Wirkstoff auch automatisch wirkungsgleich sind. Das ist eben nicht der Fall und kann in Einzelfällen dramatische Auswirkungen haben.
Hi,
normalerweise tun die sich, wie die anderen schon gesagt haben, bei den Wirkstoffen echt nix, aber die Verträglichkeit ist immer unterschiedlich, sehe das bei uns im Seniorenheim. Vielleicht mal ggf. bei der Krankenkasse anfragen ob sich da nicht doch was machen läßt, ggf. mußt halt den Aufpreis gegenüber dem Generika bezahlen.
beispielsweise ein Blutdrucksenker, dessen Retardierung vom bisherigen Präparat abweicht. Wird der Wirkstoff dadurch anders freigesetzt, kann es zu gefährlichen Blutdruckspitzen kommen, die bis hin zum Schlaganfall führen können.
Aber selbst bei nicht retardierten Mitteln können erhebliche Probleme auftreten, wenn beispielsweise bei einem Generika die Trägersubstanz Laktose ist, der Patient aber eine starke Laktoseintoleranz aufweist. Das ist dann natürlich nicht lebensbedrohlich aber doch sehr unangenehm.
Weiterhin wäre denkbar, daß aufgrund anderer Trägersubstanzen, gegen die der Patient allergisch ist, es sogar zu starken allergischen Reaktionen kommt.
Dies hat alles nicht generell etwas mit Generika an sich zu tun, sondern kann bei einem jeden Wechsel des Medikamentenanbieters geschehen (auch weg vom Generika und hin zum Original).
doch, und ich kann sogar kontextbezogene Antworten geben. Es wäre nur schön, wenn Du meine Beiträge auch richtig lesen würdest, damit Du hinterher nicht über Antworten auf Deine Fragen enttäuscht bist.
Ich schrieb ganz bewußt davon, daß eine andere Bioverfügbarkeit in bestimmten Fällen dramatische Auswirkungen haben kann. Belege dafür, für denkbare Fälle, habe ich Dir geliefert.
Oder meintest Du stattdessen eigentlich fragen zu wollen, ob solche Fälle bereits bekanntgeworden sind? Falls ja, hättest Du das dann vielleicht auch tun sollen.
Aber bevor Du erneut fragen mußt: Probleme sind beispielsweise bei Ciclosporin-Präparaten bekanntgeworden. Wenn man den Einsatzzweck dieses Medikaments kennt, weiß man um die potentielle Lebensbedrohlichkeit, sollte die Wirkung nicht genau der gewollten entsprechen. Genauere Informationen kannst Du Dir gerne über Google holen.
Eine gute Übersicht über Soll und Ist (inklusive der Probleme) mit Generika findest Du außerdem hier:
Arzneimittelzulassung ist ja eine eine Wissenschaft für sich, aber uns wurde erzählt, damit Generika eine deutlich erleichterte Zulassung erhalten, müssen sie eben so formuliert werden, dass die Entwicklung der Plasmaspiegel etc. der des erstzugelassenen Präparats entspricht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob unter dieser Voraussetzung zumindest sowas wie Maisstärke gegen Kartoffelstärke ausgetauscht sein darf.
Arzneimittelzulassung ist ja eine eine Wissenschaft für sich,
aber uns wurde erzählt, damit Generika eine deutlich
erleichterte Zulassung erhalten, müssen sie eben so formuliert
werden, dass die Entwicklung der Plasmaspiegel etc. der des
erstzugelassenen Präparats entspricht.
ja, normalerweise ist das auch so. Offiziell liegt der Bereich der analogen Bioverfügbarkeit bei 80-125 % des Originalpräparats. Allerdings ist das die Theorie und die tatsächliche Bioverfügbarkeit hängt in der Praxis von vielen Faktoren ab. Darum ist der bedenkenlose Austausch, insbesondere von lebenswichtigen Medikamenten alles andere als unproblematisch. Bei einer jeden Medikamentenumstellung muß der Arzt genau abwägen und vor allem die Wirkung des neuen Mittels am Patienten beobachten.
Deine Idee mit der Zuzahlung zum Generikum ist im Prinzip gut und einsichtig, jedoch leider verboten. Wenn ein Patient nicht das günstigere Generikum statt des Original-Medikamentes haben will, muss er/sie den ganzen(!) Medikamentenpreis aus eigener Tasche bezahlen, nicht nur den Unterschied. Außerdem weiss niemand so genau, wieviel das Generikum kostet, da die Krankenkassen mit Informationen nicht herausrücken, wie teuer sie dank des Rabattvertrages die Medikamente bezahlen müssen. Eine saublöde Situation!
Ausweg für Arzt und Patient: ein Kreuz in die „aut idem“ Spalte, dann muss der Apotheker das Original abgeben und der Arzt darf, wenn er Pech hat, die Differenz auf dem Wege einer Regressforderung aus eigener Tasche bezahlen.
Gruß synapse