Re^4: Asbest und seine Folgen
Da kann man Peter nur zustimmen:
Der Neubau einer Konstruktion mit asbesthaltigem Material ist verboten. Die Altlastenentsorgung ist streng geregelt, erfordert eine Dreikammerschleuße für den Klamottenwechsel und eine Vollmontur mit Schutzmaske bei der Arbeit, etc. (vgl. TRGS 519). Dabei sind Zuschnitte zu vermeiden und wenn erforderlich, mit einer speziellen Zange vorzunehmen. Das Material muß eingetütet und in diesem Zustand entsorgt werden.
In seiner Freizeit Asbest zu verarbeiten ist schlicht Leichtsinn. Wenn da ein Dachdecker professionell am Werk war, ist das ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Den krebserregenden Staub, den die geflexten Dachschindeln bei Wind absondern, atmen noch Jahre später Passanten (auch Kinder) ein. Glückwunsch.
Der einmalige Atemzug ist unerfreulich, aber die Beschwerden sind weder ein Krebssymptom, noch ist unmittelbar eine Krankheit zu erwarten. Die langfristigen Risiken bei einmaliger Exposition sind ebenfalls nicht dramatisch. Die Beschwerden können zwar von dem Asbeststaub kommen, jedoch im Sinne einer unspezifischen Reizwirkung, die auch Mineral- oder Glaswollstaub hätte verursachen können.
War das Asbest ein Russen- oder Indienimport? Die arbeiten dort ja noch munter weiter mit dem Zeug.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]