Hallo Julia,
Antwort von einem, dem täglich dieses Damoklesschwert über dem Haupt hängt:
Jeder niedergelassene Arzt/Ärztin (also eine/r mit eigener Praxis) hat ein Medikamenten-Budget, das richtet sich nach Fachrichtung (Kinderarzt hat ein geringeres als ein Allgemeinarzt) und nach Anzahl der Patienten und weiter differenziert nach dem Alter der Patienten (ein 70jähriger benötigt mehr und teurere Medis als ein Tennager).
Dazu kommt noch das Rabatt-Gebot der Krankenkassen, das von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.
Der Arzt (natürlich auch die Ärtzin) fährt also gewissermaßen ohne Tachometer auf der Autobahn und muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten, von der er nicht weiss, wie hoch sie ist.
Der Arzt wird aber bei Überschreitung des Budget nicht von der Kasse verklagt, sondern die Kasse stellt einen „Regress-Antrag“, sprich: sie verlangt das Geld vom Arzt zurück, das die Kasse „zuviel“ für die Medikamente bezahlen musste, die der Arzt verschrieben hat. Der Arzt zahlt aus seinem „Privatvermögen“, also von seinem Nettoeinkommen.
Deshalb auch die Diskussionen in Arztpraxen, wenn der Patient nicht sein gewohntes Medikament verschrieben bekommt, sondern ein preisgünstigeres Nachahmer-Medi.
Dass diese Bestimmung den Arzt nicht froh stimmt, versteht sich wohl.
(Beispiel: Aspirin 20 Tbl 4€, ASS ratiopharm 2€,der Vergleich hinkt, aber nur so als Erläuterung)
Diese Regresse können in die zig Tausende gehen, da sie erst nach 1-2 Jahren ausgesprochen werden und der Arzt bis dahin nichts von seinem „Glück“ weiss. Abhilfe gibt es manchmal vor dem Sozialgericht nach 4-6 Jahren… Das Gleiche gilt übrigens für die Verordnung von Massagen etc.
Alles klar?
Gruß synapse