Verletzungsgrade
Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Jan 2001
Könnte mir bitte jemand schreiben, wie die Grade der Verletzungen entstehen?
Damit meine ich leicht, "normal", schwer und lebensgefährlich.
Danke im voraus,
Sebastian
Könnte mir bitte jemand schreiben, wie die Grade der Verletzungen entstehen?
Damit meine ich leicht, "normal", schwer und lebensgefährlich.
Danke im voraus,
Sebastian
Diese "Grade" existieren meines Wissens nur im Polizeibericht, und da ist jeder Patient, der ins Krankenhaus eingewiesen werden muß, "schwer" verletzt. "lebensgefährlich" bezieht sich dann möglicherweise auf eine notwendige Intensivtherapie oder Notoperation, aber das habe ich jetzt nur spekuliert. Im medizinischen Kontext werden die Begriffe eigentlich nicht benutzt.
Gruss, Dennis.
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Diese "Grade" existieren meines Wissens nur im Polizeibericht,
und da ist jeder Patient, der ins Krankenhaus eingewiesen
werden muß, "schwer" verletzt.
Es ist ggfs sinnvoll aus forensischen Gründen auch bei kleineren Personenschäden einen ärztlichen Blick hinzuzuziehen. Am Wochenende ist da oft das Krankenhaus gefragt.
Tetanus bei leichter Schürfwunde...
Sebastian
Hi Sebastian,
was Dennis sagte trifft im großen und ganzen zu, wenn ich davon
ausgehe, daß du die Bezeichnungen in Zeitungen bzw.
Unfallberichten der Pol. meinst.
Ich wunder mich immer wieder, wenn ich bei einem Unfall im
Einsatz war und anderntags in der Zeitung was von 2
Leichtverletzten, 3 Schwerverletzten und einem lebensgefährlich
Verletzten lese.
Diese Bezeichnungen sind sicher selten kompatibel mit dem, was
wirklich notfallmedizinisch ablief.
Damit meine ich leicht
- meint meist Schürfungen, Prellungen etc., also Sachen, die
i.d.R. nicht stationär, sondern allenfalls ambulant behandelt
werden
"normal"
- habe ich ehrlich gesagt in dem Zusammenhang nie gesehen
schwer
- Transport durch Rettungsdienst ins Krankenhaus erforderlich
und meist stationäre Behandlung (z.B. Beinfraktur)
lebensgefährlich.
- Notarzt war erforderlich, Patient mit ernsteren Verletzungen
So kenne ich es aus dem Vergleich was ich gesehen habe und später in unserer Zeitung stand.
Aber das mag regional bzw. je nach Zeitung / Polizei unterschiedlich sein.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, Claus
Frage mal beim Arbeits-und Sozialministerium nach dem
Sozialgesetzbuch und dann nach dem Knochenkatalog.
Auch die Gewerkschaften haben solches.
Oder der VDK "Handbuch des Behindertenrechts"
VDK Wurzer Strasse 2-4
Bonn 2
0228-364061
Gruß
PiRo
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Achtung neue Telephonnummer VDK
Bonn
0228-820930
Das Handbuch ist vergriffen Anfang August neues Buch
PiRo
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