Darf die Krankenkasse das?

Ich hoffe das ich hier richtig bin.Hatte vor ungfähr 5 Wochen auf der Arbeit einen Drehschwindel bekommen.Im Krankenhaus stellte sich heraus das ich Gleichgewichtsstörungen im rechten Ohr habe.Nun bekam ich von meiner Krankenkasse einen Brief,darin wurde ich Aufgefordert mitzuteilen was mir denn fehle .Und was ich Beruflich mache.Angeblich wollen Sie dazu beitragen meine Krankheit zu lindern.Nun Meine Frage muss ich auf diesen Brief antworten?Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
L.G.
Bärbel

Mahlzeit!

Nun Meine Frage muss ich auf diesen Brief antworten?

Ich denke schon.

Die Krankenkasse möchte vieleicht auch einfach nur ihr Geld zurück!
Da du schreibst es wäre auf der Arbeit passiert, muß doch sowieso
die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden und da wirst du noch
einige mehr Zettel ausfüllen müssen (dein Arbeitgeber übrigens auch).

Gruß
Stefan

Hallo Bärbel,

in der Regel weiss die Krankenkasse schon was du hast, denn es wird der KK direkt vom Krankenhaus mitgeteilt. Einige Krankenkassen wollen im Sinne der Sekundärprävention verhindern, dass sich Krankheiten verschlimmern, bzw. chronisch werden. (Was für die KK ein mehr an Geld kosten wurde. Dazu gehört u.a. Schwindel, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen…). In der Regel verfolgt die Krankenkasse nichts böses damit, allerdings sollte man immer ehrlich sein, denn die KK weiss mehr als man denkt.

Anja

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Danke für deine Meinung.Werde wohl deinen Rat befolgen,und darauf antworten.Vielen Dank .
L.G.
Bärbel

Weil es auf Arbeit passiert ist zählt das als Arbeitsunfall?Habe bis jetzt nichts von meinen Arbeitgeber oder Krankenkasse deswegen bekommen.
L.G.
Bärbel

hi Bärbel,
nicht alles, was während der Arbeit passiert, interessiert die Berufsgenossenschaft, lediglich Unfälle! Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen kommendes Ereignis, also fällt z.B. auch keine Zerrung unter diese Kategorie (Ausnahmen gibt es natürlich fast immer).
Du bist keineswegs verpflichtet, der KK Auskunft zu geben, vielleicht ruft Du einfach mal an und fragst, wozu sie diese Auskunft benötigen. Ansonsten kannst Du die KK an den Arzt verweisen, der dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (und nur dem) Auskunft geben muss.
Aber vielleicht fragst Du mal Günter C. hier im www, der ist AOK-Angestellter und kennt sich aus…
Gruß synapse

Hallo,
ich bin zwar Günter C., aber kein AOK-Angestellter !!!
Richtig - verpflichtet ist man dazu direkt nicht und die Gründe der Kasse sind auch bereits ausreichend dargelegt worden und entsprechen auch der Realität und der Praxis anderer Kassen auch.
Wenn du dich dazu entschliesst das zu beantworten, dann sich nur
auf das beschränken was den Vorgang direkt betrifft, also nicht bei „Adam und Eva“ anfangen.
Gruß
Czauderna

@Guenter,
entschuldige, ich wollte Dich nicht beleidigen… :wink:
Aber Du kennst Dich so gut aus mit diesen Dingen, von denen ein Laie so wenig versteht…
Nix für ungut
synapse