HAllo, ja Aspirin ist quasi Weidenrinde 
Es wäre also sinnvoller sich umzuschauen „Ab wann gibt es die Rezeptpflicht“
Da ist die Einführung des Arzneimittelgesetzes recht interessant, das war nämlich erst recht spät1961 , als Reaktion auf den Contergan-Skandal. http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelgesetz_(Deu…
Freiverkäufliche Arzneimittel bezieht sich aber eigentlich NUR auf Drogerie- und Supermarktware. Apothekenpflichtige aber rezeptfreie Arzneien sind OTC-Arzneimittel (over the Counter, übern Tresen).
Und das hat seinen guten Grund http://de.wikipedia.org/wiki/Drogerie#Geschichte
Die Drogerie IST eigentlich der ARZNEIhandel
http://de.wikipedia.org/wiki/Droge_(Pharmazie)
Die Apotheke ist ursprunglich ein GEwürzhandel oder auch für Exotisches Allerlei. Dann kam im 14 Jh der Wandel dass in der Apotheke v.a. Arzneimittel HERGESTELLT wurden.
Und das kam dadurch dass einige Rohstoffe nur in Apotheken verkauft werden durften bzw dass der Umgang nur Apothekern gestattet war.
Und erst seit die HErstellung in Fabriken stattfindet und der Apotheker zunehmend zum Schubladenzieher wurde (sowie Prüfer der angelieferten Ware), wurden die beiden wirkliche Konkurrenten. Ausserdem wurde der Bedarf an einigen Dingen größer und es gab neue Berufe, die auch mitmischten (Benzin gab es früher nur in der Apotheke, das GEschäft ging an die Tankstellen).
Manche Dinge erklärten sich nur aus der althergebrachten Gewürzhändlergeschichte, zB. durfte Marzipan wegen der Mandeln nur in Apotheken verkauft werden. Doch inzwischen darf das jeder Supermarkt.
Es macht also schon sinn, das freiverkäuflich von Apothekenpflichtig zu trennen.
Das Rezept beinhaltete früher auch die HErstellanweisung, also war da jedes Arzneimittel rezeptpflichtig (nur nicht im heutigen Sinn), sonst hätte der Apotheker nur die Rohsubstanzen mitgeben können.
Durch das Arzneimittelgesetz wurde dann mehr auf die Sicherheit (Neben und Wechselwirkungen) geachtet und somit unterschieden in nur apothekenpflichtig und Rezeptpflichtig.
Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass Wechel und NEbenwirkungen auch bei den nur Apothekenpflichtigen Arzneien nicht zu unterschätzen sind, und daher gibt es immer wieder auch da Arzneien, die in die Rezeptpflicht einbezogen werden oder wo dies diskutiert wird (NAsentropfen, Ibuprofen, Paracetamol). Da die Dosis das Gift macht, sind niedrigdosierte Präparate oftmals frei.
In der Drogerie dürfen im wesentlichen nur pflanzliche Arzneien verkauft werden (Tee, Heilpflanzenzubereitungen), da ist auch noch zu unterscheiden von Nahrungsergänzungsmitteln, die der Lebensmittelgesetzgebung unterliegen (Vitamine, Mineralpräparate, Mineralwasser, Peloide wie Heilerde). Das ist noch hergeleitet vom alten Drogeriebegriff. Verkauf geht auch nur wenn man eben einen Drogistenschein hat, also eine Sachkundeprüfung ablegte.
Da ist also eher die frage wieso darf die Drogerie das immer noch, obwohl sich der Arzneimittelverkauf mehr und mehr in die Apotheke verlagerte. Und das liegt ua. daran, dass eine Vielzahl der eigentlichen Arzneien gar nicht als solche angesehen werden (zB Kamillentee) und sich darauf beruhend natürlich auch die alten Pfründe beibehalten liessen.
Da ist fieseste Lobbyarbeit von beiden Seiten am Werk, denn diese letzten freiverkäuflichen Arzneien in die Apotheke zu bekommen bzw. im Dogeriemarkt zu belassen.
Von daher ist es gar nicht sinnvoll die mit Apothekenpflichtigen rezeptfreien Arzneien in einen Topf zu werfen bei solch einer Erörterung. Denn dann kann man gar nicht sinnvoll Position erinnehmen.
Gruß Susanne