Was verdient der Arzt an mir?

Bin ich hier richtig damit?

Also, einmal pro Quartal bekommt der Arzt eine Pauschale von der Krankenkasse für meinen Besuch.
Also gehe ich brav zweimal im Jahr zum Frauenarzt/Zahnarzt bekommt er zweimal eine Pauschale, gehe ich nicht hin bekommt er nichts.
Wo kann ich nachlesen wieviel das ist?
Beim Googlen fand ich nichts, weiß jemand wo sowas nachzulesen ist?

Bin ich hier richtig damit?

Also, einmal pro Quartal bekommt der Arzt eine Pauschale von
der Krankenkasse für meinen Besuch.
Also gehe ich brav zweimal im Jahr zum Frauenarzt/Zahnarzt
bekommt er zweimal eine Pauschale, gehe ich nicht hin bekommt
er nichts.

Der Zahnarzt bekommt keine Pauschale sondern nur Geld für das was er auch gemacht hat. Was extrem minimal ist!
Der Arzt (Facharzt) hat eine gewisse Pauschale pro Patient, wenn ich mich recht entsinne liegt das bei knap 30 Euronen im Moment.
Das heißt egal wie oft er dich sehen muss/darf mehr gibt es nicht.
In beiden Fällen bleiben Zahnarzt und (Fach)arzt nichts weiteres übrig als zusätzlich etwas vom Patienten zu verlangen.
Was im Großen und Ganzen eine riesen Schweinerrei ist, denn wozu werden Krankenkassenbeiträge gezahlt? Und im Endefekt heißt es dan die Ärzte wollen nur abzocken. Keiner denkt daran das er wirtschaftlich arbeiten muss, Personal hat, Miete zahlen muss etc.

Wo kann ich nachlesen wieviel das ist?

Beim Arzt selbst, gibt riesige Plakate wo sich Monatlich der Betrag drauf ändert :wink: *natürlich meißt niedriger* *hust* :frowning:

Beim Googlen fand ich nichts, weiß jemand wo sowas nachzulesen
ist?

Gruß

Hallo,

In beiden Fällen bleiben Zahnarzt und (Fach)arzt nichts
weiteres übrig als zusätzlich etwas vom Patienten zu
verlangen.

Was er aber in den meisten Fällen nicht darf, denn er hat sich als Kassenarzt vertraglich verpflichtet die Kassenleistungen für die vereinbarte Vergütung zu erbringen. Er darf also nur für Leistungen die darüber hinaus gehen etwas zusätzlich verlangen.
Das „darüber hinaus“ bezieht sich aber nicht auf die Häufigkeit, sondern nur auf die Art der Leistung.

Wenn er die Vergütung der Kassen für unzureichend hält, müsste er entweder über die ärztliche Vertretung bei den Verhandlungen mit Kassen und Politik eine bessere Vergütung durchsetzen lassen oder er müsste die Kassenzulassung zurückgeben. Dann wäre er frei von der Vertragsbindung. Allerdings würde dann auch der „Pool“ aus dem er Patienten behandeln würde, um etwa 85 % schrumpfen.

Gruß
Werner

Hallo,

In beiden Fällen bleiben Zahnarzt und (Fach)arzt nichts
weiteres übrig als zusätzlich etwas vom Patienten zu
verlangen.

Was er aber in den meisten Fällen nicht darf, denn er hat sich
als Kassenarzt vertraglich verpflichtet die Kassenleistungen
für die vereinbarte Vergütung zu erbringen. Er darf also nur
für Leistungen die darüber hinaus gehen etwas zusätzlich
verlangen.
Das „darüber hinaus“ bezieht sich aber nicht auf die
Häufigkeit, sondern nur auf die Art der Leistung.

Wenn er die Vergütung der Kassen für unzureichend hält, müsste
er entweder über die ärztliche Vertretung bei den
Verhandlungen mit Kassen und Politik eine bessere Vergütung
durchsetzen lassen oder er müsste die Kassenzulassung
zurückgeben. Dann wäre er frei von der Vertragsbindung.
Allerdings würde dann auch der „Pool“ aus dem er Patienten
behandeln würde, um etwa 85 % schrumpfen.

Richtig, so genau wollte ich darauf nicht eingehen, aber es ist numal eine große schweinerrei.
Was bringt es einem Arzt zwar viele Patienten zu haben aber eben wenig Vergütung nach Kassenleistungen zu kassieren.
Nehmen wir mal an er hat 30 Patienten am Tag x ca 30 Euro ( die er pro Quartal erhällt) = 900 Euro. Nun Gut aus diesen 30 PAtienten muss er 15 in dem Quartal noch weitere male sehen, die Pauschale ist verbraucht also arbeitet er quasi ins Minus = Unwirtschaftlich. ICh will das gar nicht auf ein ganzes Quartal und deren Fallzahlen hochrechnen.
Meiner Meinung nach müssten die Kassen in dem Fall, Ihre Versicherten genau aufklären und den Vertragsärzten erlauben, sobald die Pauschale pro Person verbraucht ist, zusätzlich etwas zu verlangen.
Wenn schon nicht mehr von der GKV gezahlt wird.

Kein einziger Selbsttändiger arbeitet auf umsonst oder eher auf Minus (weil Personal, Materialien etc. ja immer bezahlt werden müssen. Oder?

Gruß
Werner

Grüße

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Kein einziger Selbsttändiger arbeitet auf umsonst oder eher
auf Minus (weil Personal, Materialien etc. ja immer bezahlt
werden müssen. Oder?

Doch das kann leicht passieren, z. B. wenn ein Handwerker sich etwa bei einem Kostenvoranschlag versehen hat, dann darf er diesen etwas überschreiten, aber alles weitere ist dann sein Pech. Er muss die vereinbarte Leistung zum Vereinbarten Preis erbringe auch wenn er dabei zusetzt.
Natürlich sind die Bedingungen hier anders und durch massive politische Interventionen funktioniert das Gesundheitssystem an vielen Stellen ziemlich unlogisch.
Vom Prinzip her haben sich aber die Ärzte - in Gestalt ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen - vertraglich bereit erklärt die Versorgung der Kassenpatienten zu den Pauschalsätzen durchzuführen. Wenn sie nun merken, dass das worauf sie sich eingelassen haben ihnen keinen Gewinn mehr bringt, dann müssen sie das nächste mal eben bessere Bedingungen für sich heraushandeln.
Das Problem ist nur, dass sie anders als der Handwerker das Letzte Mittel, nämlich zu sagen dass sie unter den angebotenen Bedingungen eben keinen Vertrag abschließen, kaum einsetzen können, denn sie können ja keine anderen Patienten aquirieren wie der Handwerker Kunden. Sie haben sozusagen nur einen Kunden und darum kann der vieles diktieren.

Gruß
Werner