Hallo!
Und es existiert für Menschen in
Deutschland nach dem Grundgesetz ein Lebensrecht. Dass es, das
Lebensrecht, nach der Gesetzgebeung unter gewissen Situationen
(Indikationen des Schwangerschaftsabbruchs) nicht geschützt
werden kann und keine Strafverfolgung stattfindet, ist eine
andere Sache.)
Sorry, das ist keine „andere Sache“, sondern auch GESETZ!
Ja, ich schrieb ja auch „Nach der Gesetzgebung“. Es stimmt jedoch, dass ich hier einen falschen Begriff verwendet habe. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar wegen des Lebensrechts verboten aber unter gewissen Indikationen nicht strafbar.
Sorry, aber solche Leute, denen es anscheinend lieber ist,
jedes Kind auf die Welt kommen zu lassen, auch wenn es eine
völlig überforderte „Mutter“ später vernachlässigt, es
verhungern lässt, es schlägt, es WEGWIRFT?? Gabs alles schon!-
solche Leute kann ich echt nicht ernst nehmen.
Ja, gut. Das hat mit dem, was ich geschrieben habe, aber
nichts zu tun.
Das ist nur in Deinem Kopf.
Ich denke schon, dass das etwas damit zu tun hat. Immerhin
passieren solche Dinge. Und das sind oft die Resultate des
Gedankens an dein sogenanntes „Lebensrecht“.
Das ist nicht „mein“ „Lebensrecht“, sondern das in der Ethik hinter unserer Verfassung und in der Verfassung selbst.
Das (passive) Lebensrecht ist absulut. Die Einschränkung von §2 GG bezieht sich nach der bei uns vollkommen gängigen und so geübten Gesetzesinterpretation einzig auf das Recht auf Freiheit.
Es gibt in Deutschland
nach §2 GG ein Lebensrecht. Es ist in Deutschland einzig in
Notwehr bei Bedrohung des eigenen Lebens erlaubt, jemanden zu
töten.
„(2)… In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden“
Siehe nämlich: §218a StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html
Also GESETZ!
Als die Gesetze zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs gemacht wurden, da hat sich die Verfassung nach der Auffassung von vielen Juristen… arg gebogen.
Das Bundesverfassungsgericht hat damals in etwa begründet, dass zwar weiterhin der Lebensschutz absolut gelte, aber dass das Gericht nicht sieht, wie gegen den Willen der Mutter dieses Recht voll und gleichzeitig angemessen durchgesetzt werden könne. Deswegen ist der Schwangerschaftsabbruch (im Rahmen von Verhältnismäßigkeiten der Interessensabwägung, die durch die Indikationen repräsentiert werden) nicht strafbar, obwohl er sozusagen weiter verboten bleibt.
Das ist sicherlich in gewisser Weise paradox.
Aber so etwa wurde es damals begründet.
„Die Wirkung der „Pille danach“ besteht im
Wesentlichen darin, den Eisprung zu verzögern oder ganz zu
verhindern.“ Quelle: ProFamilia
Im übertragenen Sinne verhindert sie aber somit, dass sich die
Eizelle einnisten könnte, wenn „etwas passiert wäre“ - also
stellt sie sich auch deinem „Recht auf Leben“ in den Weg…!
Nene. Das ist schon etwas anderes.
Ein neues menschliches Leben wird in der Ethik, die unserer Gesetzesgebung unterliegt, als absolut neue Entität betrachtet.
Es wird hierbei angenommen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas gewissermaßen determiniertes, individuelles und neues entsteht, das durch Potenial und Kontinuität ohne größe Brüche in ein geborenes Kind übergeht.
Juristisch beginnt das menschliche Leben (ein Embryo) hierbei mit der Bildung der 1. Metaphasenplatte.
Danach genießt er in Deutschland Lebensschutz.
Das sind z.B. die Gründe, weshalb in Deutschland Empfängnisverhütung vor der Befruchtung juristisch und auch der entsprechenden Ethik zu Folge unproblematisch ist, jedoch keine embryonalen Stammzellen aus Blastocysten gewonnen werden dürfen.
Die Deutsche Rechtsethik leitet ein Recht auf Lebensschutz aus verschiedenen Facetten des menschlichen Wesens ab.
Es gibt jedoch für ein Spermium und eine Oocyte kein Recht auf Lebensschutz, weil sie nicht als individueller Mensch betrachtet werden.
Ein Recht darauf, dass Leben entsteht, geht aus der deutschen Rechtsethik deshalb nicht hervor.
Sowas machen z.B. manche Religionen, weil Zeugung von noch zukünftigem Leben als Auftrag gesehen wird.
Das macht den nicht kleinen Unterschied.
„Der Schutz des pränatalen Lebens“ von Ralf Müller-Terpitz von 2005 scheint einge gute Quelle zu sein, in der dazu vieles steht.
Viele Grüße,
Stefan