Pille vergessen und verkehr gehabt

ich nehme die belara jeden abend zwischen 19 und 22 uhr, gestern abend hab ich vergessen sie zu nehmen und ungeschützten verkehr gehabt.
jetzt ist meine frage: soll ich die nächste pille nehmen oder die packung abbrechen?

habe mit der von gestern noch drei in der packung.
außerdem habe ich - leichtsinnigerweise - zwischen den letzten drei packungen keine pause gemacht, sie also durchgenommen. ich weiß, dass das ungesund ist…

für schnelle tipps bin ich dankbar,

Hallo!

jetzt ist meine frage: soll ich die nächste pille nehmen oder
die packung abbrechen?

Meiner Meinung nach solltest Du besser heute zum Arzt gehen, Dich beraten und Dir die „Pille danach“ verschreiben lassen.

(Mir ist klar, dass die Wahrscheinlichkeit unter den gegebenen Umständen wirklich schwanger zu werden, gering ist. Allerdings sollte man Empfängnisverhütung sehr ernst nehmen. Schließlich kann es sonst mit einer „ungeplanten“ Geburt oder einer Tötung (und nichts anderes ist eine Abtreibung) enden.)

Viele Grüße,
Stefan

DP
Hmm…
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Quelle: 12 Zeilen drüber

J~

Hy~

Allerdings sollte man Empfängnisverhütung sehr ernst nehmen.
Schließlichkann es sonst mit einer „ungeplanten“ Geburt oder einer
Tötung(und nichts anderes ist eine Abtreibung) enden.)

Huu… wieso flippen diese ganzen Abtreibungsgegner eigentlich immer völlig aus, wenn ein Beitrag à la Pille vergessen geposted wird??

Dieser Kommentar hilft der Posterin auch nicht weiter.

Sorry, aber solche Leute, denen es anscheinend lieber ist, jedes Kind auf die Welt kommen zu lassen, auch wenn es eine völlig überforderte „Mutter“ später vernachlässigt, es verhungern lässt, es schlägt, es WEGWIRFT?? Gabs alles schon!- solche Leute kann ich echt nicht ernst nehmen.
Dass diese „Recht-auf-Leben-Freaks“ anscheinend keine Ahnung haben, dass diese Einstellung oftmals das größere Leid darstellen, spricht auch nicht gerade für sie.

Auch schreibst du widersprüchliches Zeugs… Die Pille danach wäre doch in deinen Augen auch eine Abtreibung. Immerhin sorgt sie für einen plötzlichen Abgang. Trotzdem rätst du es der UP! Ahja…

An die UP:

Es ist wirklich unwahrscheinlich, dass du jetzt schwanger bist. Dass du die Pille davor durchgenommen hast, macht es noch unwahrscheinlicher. (Wie kommst du darauf, dass das schädlich ist???)
Außerdem bist du in der dritten Pillenwoche, wenn ich das richtig verstanden hab? Normalerweise ist es gut, wenn man die letzte Pillenwoche dann abbricht.

Was steht in deiner Packungsanweisung? Wieviele Stunden „vergessen“ waren es?
Der allerbeste Weg ist aber der zum Arzt!!

LG
Kathrina

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Hallo!

Wenn deine Pille ein Einphasen-Präparat ist und du sie jetzt schon fast 9 Wochen durchgehend genommen hast, würde ich an deiner Stelle jetzt einfach die Pause einlegen. Du hast dadurch den Zyklus doch sowieso schon extrem verlängert, wieso sollten da jetzt 3 Tage mehr oder weniger einen Unterschied machen?

Grundsätzlich kann man eine normale Pille (keine Minipille) noch innerhalb von 12 Stunden nachnehmen. Das wäre eine gute Idee, wenn du erst in der ersten Zyklushälfte wärst.

Also, je nachdem, welcher Art deine Pille ist, entscheide selbst.

Viele Grüße

Anne

Artiekl gelöscht

Nordlicht

MOD Erotik & Sexualität

für schnelle tipps bin ich dankbar

Guten Tag,
die klare Antwort:

Wird die Kontrazeption ausgelassen, kann zur Empfängnisverhütung Levonorgestrel bis zu 72 h (3 Tage postkoital) verschrieben werden (im Volksmund „Pille danach“). Levonorgestrel wirkt dem Nidationsprozeß entgegen - es ist also m.E. vollkommen abwegig, in diesem Prozeßstadium eine Verhütungskontroverse anzustoßen.
Es sei angemerkt, dass ein Schwangerschaftsabbruch sogar bis zur 12.Woche nach Empfängnis (14.W. p.m.) entweder nach Beratung oder ev. kriminologischer Indikation legitim ist. Für die medizinische Indikation gibt es keine Frist.

Herzliche Grüße
sunconure

Lies die Packungsbeilage!
Hallo,
in der Packungsbeilage ist für GENAU DIESEN Fall aufgeführt, was Du tun sollst. Die Ausgelassene Zwischenblutung darfst Du dabei ignorieren. Beiner Einphasenpille ist es in der letzten (3.)Woche am besten, jetzt mit der pillenferien Zeit zu beginnen.
LG maja

Hallo!

Allerdings sollte man Empfängnisverhütung sehr ernst nehmen.
Schließlichkann es sonst mit einer „ungeplanten“ Geburt oder einer
Tötung(und nichts anderes ist eine Abtreibung) enden.)

Huu… wieso flippen diese ganzen Abtreibungsgegner eigentlich
immer völlig aus, wenn ein Beitrag à la Pille vergessen
geposted wird??

Keine Ahnung. Ich bin auch kein „Abtreibungsgegner“. Und ich bin bestimmt nicht ausgeflippt. (Das ändert jedoch nichts daran, dass ein Schwangerschaftsabbruch juristisch eine strafbare Tötung darstellt. Und es existiert für Menschen in Deutschland nach dem Grundgesetz ein Lebensrecht. Dass es, das Lebensrecht, nach der Gesetzgebeung unter gewissen Situationen (Indikationen des Schwangerschaftsabbruchs) nicht geschützt werden kann und keine Strafverfolgung stattfindet, ist eine andere Sache.)

Dieser Kommentar hilft der Posterin auch nicht weiter.

Warum nicht? Empfängnisverhütung sehr ernst zu nehmen, erscheint mir als durchaus hilfreich. Und ich riet dazu, nach Beratung gegebenenfalls einen sicheren Weg zu gehen, um eine eventuelle ungewollte Geburt oder eine Verletzung von Lebensrecht zu verhindern.

Sorry, aber solche Leute, denen es anscheinend lieber ist,
jedes Kind auf die Welt kommen zu lassen, auch wenn es eine
völlig überforderte „Mutter“ später vernachlässigt, es
verhungern lässt, es schlägt, es WEGWIRFT?? Gabs alles schon!-
solche Leute kann ich echt nicht ernst nehmen.

Ja, gut. Das hat mit dem, was ich geschrieben habe, aber nichts zu tun.
Das ist nur in Deinem Kopf.

Dass diese „Recht-auf-Leben-Freaks“ anscheinend keine Ahnung
haben, dass diese Einstellung oftmals das größere Leid
darstellen, spricht auch nicht gerade für sie.

Du, das kannst Du ruhig denken. Dennoch gibt es Deutschland nach §2 GG ein Lebensrecht. Es ist in Deutschland einzig in Notwehr bei Bedrohung des eigenen Lebens erlaubt, jemanden zu töten.

Auch schreibst du widersprüchliches Zeugs… Die Pille danach
wäre doch in deinen Augen auch eine Abtreibung. Immerhin sorgt
sie für einen plötzlichen Abgang.

Unsinn. Du hast wohl keine Ahnung von der Thematik.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist sowohl biologisch als auch juristisch etwas völlig anderes.
Richtig ist, dass eine Nidationshemmung als Wirkung diskutiert wird. Nidationshemmung als Empfängnisverhütung ist (nach dem Embryonenschutzgesetz) ein juristisch sehr fragwürdiges Vorgehen. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.
Vermutlich liegt die Wirkung der „Pille danach“ jedoch letztlich in der Verhinderung einer Befruchtung, also bevor (nach juristischen oder biologischen Maßstäben) ein neuer Mensch entstanden ist.

Viele Grüße,
Stefan

Auch hallo!

Keine Ahnung. Ich bin auch kein „Abtreibungsgegner“. Und ich
bin bestimmt nicht ausgeflippt. (Das ändert jedoch nichts
daran, dass ein Schwangerschaftsabbruch juristisch eine
strafbare Tötung darstellt. Und es existiert für Menschen in
Deutschland nach dem Grundgesetz ein Lebensrecht. Dass es, das
Lebensrecht, nach der Gesetzgebeung unter gewissen Situationen
(Indikationen des Schwangerschaftsabbruchs) nicht geschützt
werden kann und keine Strafverfolgung stattfindet, ist eine
andere Sache.)

Sorry, das ist keine „andere Sache“, sondern auch GESETZ!

Dieser Kommentar hilft der Posterin auch nicht weiter.

Warum nicht? Empfängnisverhütung sehr ernst zu nehmen,
erscheint mir als durchaus hilfreich. Und ich riet dazu, nach
Beratung gegebenenfalls einen sicheren Weg zu gehen, um eine
eventuelle ungewollte Geburt oder eine Verletzung von
Lebensrecht zu verhindern.

Damit meinte ich auch nicht das ersnt nehmen von Verhütung, sondern den darauf folgenden Text.

Sorry, aber solche Leute, denen es anscheinend lieber ist,
jedes Kind auf die Welt kommen zu lassen, auch wenn es eine
völlig überforderte „Mutter“ später vernachlässigt, es
verhungern lässt, es schlägt, es WEGWIRFT?? Gabs alles schon!-
solche Leute kann ich echt nicht ernst nehmen.

Ja, gut. Das hat mit dem, was ich geschrieben habe, aber
nichts zu tun.
Das ist nur in Deinem Kopf.

Ich denke schon, dass das etwas damit zu tun hat. Immerhin passieren solche Dinge. Und das sind oft die Resultate des Gedankens an dein sogenanntes „Lebensrecht“.

Dass diese „Recht-auf-Leben-Freaks“ anscheinend keine Ahnung
haben, dass diese Einstellung oftmals das größere Leid
darstellen, spricht auch nicht gerade für sie.

Du, das kannst Du ruhig denken. Dennoch gibt es Deutschland
nach §2 GG ein Lebensrecht. Es ist in Deutschland einzig in
Notwehr bei Bedrohung des eigenen Lebens erlaubt, jemanden zu
töten.

Oh jetzt fangen wir mit Gesetzen an… OK:
Schon allein in §2 GG steht ebenfalls:
„(2)… In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“

Siehe nämlich: §218a StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html

Also GESETZ!

Auch schreibst du widersprüchliches Zeugs… Die Pille danach
wäre doch in deinen Augen auch eine Abtreibung. Immerhin sorgt
sie für einen plötzlichen Abgang.

Unsinn. Du hast wohl keine Ahnung von der Thematik.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist sowohl
biologisch als auch juristisch etwas völlig anderes.
Richtig ist, dass eine Nidationshemmung als Wirkung diskutiert
wird. Nidationshemmung als Empfängnisverhütung ist (nach dem
Embryonenschutzgesetz) ein juristisch sehr fragwürdiges
Vorgehen. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.
Vermutlich liegt die Wirkung der „Pille danach“ jedoch
letztlich in der Verhinderung einer Befruchtung, also bevor
(nach juristischen oder biologischen Maßstäben) ein neuer
Mensch entstanden ist.

Das stimmt schon. „Die Wirkung der „Pille danach“ besteht im Wesentlichen darin, den Eisprung zu verzögern oder ganz zu verhindern.“ Quelle: ProFamilia
Im übertragenen Sinne verhindert sie aber somit, dass sich die Eizelle einnisten könnte, wenn „etwas passiert wäre“ - also stellt sie sich auch deinem „Recht auf Leben“ in den Weg…!

Viele Grüße,
Stefan

Jau. Schönen Abend noch!
Kathrina

Hallo!

Und es existiert für Menschen in

Deutschland nach dem Grundgesetz ein Lebensrecht. Dass es, das
Lebensrecht, nach der Gesetzgebeung unter gewissen Situationen
(Indikationen des Schwangerschaftsabbruchs) nicht geschützt
werden kann und keine Strafverfolgung stattfindet, ist eine
andere Sache.)

Sorry, das ist keine „andere Sache“, sondern auch GESETZ!

Ja, ich schrieb ja auch „Nach der Gesetzgebung“. Es stimmt jedoch, dass ich hier einen falschen Begriff verwendet habe. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar wegen des Lebensrechts verboten aber unter gewissen Indikationen nicht strafbar.

Sorry, aber solche Leute, denen es anscheinend lieber ist,
jedes Kind auf die Welt kommen zu lassen, auch wenn es eine
völlig überforderte „Mutter“ später vernachlässigt, es
verhungern lässt, es schlägt, es WEGWIRFT?? Gabs alles schon!-
solche Leute kann ich echt nicht ernst nehmen.

Ja, gut. Das hat mit dem, was ich geschrieben habe, aber
nichts zu tun.
Das ist nur in Deinem Kopf.

Ich denke schon, dass das etwas damit zu tun hat. Immerhin
passieren solche Dinge. Und das sind oft die Resultate des
Gedankens an dein sogenanntes „Lebensrecht“.

Das ist nicht „mein“ „Lebensrecht“, sondern das in der Ethik hinter unserer Verfassung und in der Verfassung selbst.
Das (passive) Lebensrecht ist absulut. Die Einschränkung von §2 GG bezieht sich nach der bei uns vollkommen gängigen und so geübten Gesetzesinterpretation einzig auf das Recht auf Freiheit.

Es gibt in Deutschland
nach §2 GG ein Lebensrecht. Es ist in Deutschland einzig in
Notwehr bei Bedrohung des eigenen Lebens erlaubt, jemanden zu
töten.

„(2)… In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden“

Siehe nämlich: §218a StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html

Also GESETZ!

Als die Gesetze zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs gemacht wurden, da hat sich die Verfassung nach der Auffassung von vielen Juristen… arg gebogen.
Das Bundesverfassungsgericht hat damals in etwa begründet, dass zwar weiterhin der Lebensschutz absolut gelte, aber dass das Gericht nicht sieht, wie gegen den Willen der Mutter dieses Recht voll und gleichzeitig angemessen durchgesetzt werden könne. Deswegen ist der Schwangerschaftsabbruch (im Rahmen von Verhältnismäßigkeiten der Interessensabwägung, die durch die Indikationen repräsentiert werden) nicht strafbar, obwohl er sozusagen weiter verboten bleibt.
Das ist sicherlich in gewisser Weise paradox.
Aber so etwa wurde es damals begründet.

„Die Wirkung der „Pille danach“ besteht im
Wesentlichen darin, den Eisprung zu verzögern oder ganz zu
verhindern.“ Quelle: ProFamilia
Im übertragenen Sinne verhindert sie aber somit, dass sich die
Eizelle einnisten könnte, wenn „etwas passiert wäre“ - also
stellt sie sich auch deinem „Recht auf Leben“ in den Weg…!

Nene. Das ist schon etwas anderes.
Ein neues menschliches Leben wird in der Ethik, die unserer Gesetzesgebung unterliegt, als absolut neue Entität betrachtet.

Es wird hierbei angenommen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas gewissermaßen determiniertes, individuelles und neues entsteht, das durch Potenial und Kontinuität ohne größe Brüche in ein geborenes Kind übergeht.

Juristisch beginnt das menschliche Leben (ein Embryo) hierbei mit der Bildung der 1. Metaphasenplatte.

Danach genießt er in Deutschland Lebensschutz.
Das sind z.B. die Gründe, weshalb in Deutschland Empfängnisverhütung vor der Befruchtung juristisch und auch der entsprechenden Ethik zu Folge unproblematisch ist, jedoch keine embryonalen Stammzellen aus Blastocysten gewonnen werden dürfen.
Die Deutsche Rechtsethik leitet ein Recht auf Lebensschutz aus verschiedenen Facetten des menschlichen Wesens ab.
Es gibt jedoch für ein Spermium und eine Oocyte kein Recht auf Lebensschutz, weil sie nicht als individueller Mensch betrachtet werden.
Ein Recht darauf, dass Leben entsteht, geht aus der deutschen Rechtsethik deshalb nicht hervor.
Sowas machen z.B. manche Religionen, weil Zeugung von noch zukünftigem Leben als Auftrag gesehen wird.
Das macht den nicht kleinen Unterschied.
„Der Schutz des pränatalen Lebens“ von Ralf Müller-Terpitz von 2005 scheint einge gute Quelle zu sein, in der dazu vieles steht.

Viele Grüße,
Stefan

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