Ich bin angehender Rettungssannitäter. Neulich war ich in der Stadt lag eine Person mitten in der Fußgängerzone. Ich habe sie (die Person) angesprochen. Klarer Fall von zu viel Alkohol.
Die Koordination hatte bereits größere Defizite, allerdings war die Person zpö(zeitlich-personell-örtlich)-oOrientiert. Auf die Nachfrage ob ich einen Rettungswagen bestellen soll erhielte ich mehrere Absagen.
Der RTW darf auch nicht gegen den Willen transportieren also dachte ich mir ich gehe weiter.
Von meiner Bahnhaltestelle konnte ich sehen das sich kurze Zeit nach mir noch wer erbarmt hatte und einen Rettungswagen gerufen hatte - wie der Zustand sich bis dahin entwickelt hat und ob er tatsächlich ins KH gebracht wurde weiß ich nicht.
Lange Einleitung kurze Frage:
Ab wann würdet ihr (dazu raten) einen RTW zu bestellten? Danke jetzt schon mal!
Ich bin angehender Rettungssannitäter. Neulich war ich in der
Stadt lag eine Person mitten in der Fußgängerzone. Ich habe
sie (die Person) angesprochen. Klarer Fall von zu viel
Alkohol.
Sieht man in der Tat hin und wieder, trotzdem kann auch in diesen Fällen etwas Ernstes ausser Alkohol im Spiel sein.
Die Koordination hatte bereits größere Defizite, allerdings
war die Person zpö(zeitlich-personell-örtlich)-oOrientiert.
Auf die Nachfrage ob ich einen Rettungswagen bestellen soll
erhielte ich mehrere Absagen.
Wobei auch hier Umstände vorliegen können, die durch den Alkohol überlagert werden. Suizid-Absicht?
Der RTW darf auch nicht gegen den Willen transportieren also
dachte ich mir ich gehe weiter.
Das überlasse ich dann der Entscheidung der RTW Besatzung…
Von meiner Bahnhaltestelle konnte ich sehen das sich kurze
Zeit nach mir noch wer erbarmt hatte und einen Rettungswagen
gerufen hatte - wie der Zustand sich bis dahin entwickelt hat
und ob er tatsächlich ins KH gebracht wurde weiß ich nicht.
Is vielleicht doch besser gewesen, auf jeden Fall kann man sich nicht „strafbar“ machen, wenn man einen RTW gerufen hat und sich dabei herausstellen sollte, dass keine Notwendigkeit bestanden hätte.
Lange Einleitung kurze Frage:
Ab wann würdet ihr (dazu raten) einen RTW zu bestellten? Danke
jetzt schon mal!
Immer dann, wenn ich nach Erstversorgung der Meinung bin, ich könne den Menschen nicht alleine zurücklassen.
Gruss na_nu?
Sieht man in der Tat hin und wieder, trotzdem kann auch in
diesen Fällen etwas Ernstes ausser Alkohol im Spiel sein.
Klasse einwand, wäre ich ehrlich gesagt gar nicht drauf gekommen.
Habe ehrlich gesagt wohl zu schnell die Klischeeschublade geöffnet.
Der RTW darf auch nicht gegen den Willen transportieren also
dachte ich mir ich gehe weiter.
Das überlasse ich dann der Entscheidung der RTW Besatzung…
Sanitäter sind nicht dazu befugt freiheitsberaubende Maßnahmen durch zu führen. Als solche zählt auch der Transport gegen den Willen des Patienten. Es besteht lediglich bei „Gefahr im Verzug“ das Recht das jeder andere Bürger auch hat, unter Rechtsgüterabwägung die Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Dieses aber nur mit geeigneten Mitteln. Die Polizei darf Fixierungen anordnen und ähnliches. - ich weiß das ist klugscheißerei
Is vielleicht doch besser gewesen, auf jeden Fall kann man
sich nicht „strafbar“ machen, wenn man einen RTW gerufen hat
und sich dabei herausstellen sollte, dass keine Notwendigkeit
bestanden hätte.
Sicherlich nicht! Dann würde wohl auch niemand mehr den Notruf wählen, außer Mama oder Papa gehts schlecht aber bloß für keinen anderen das Risiko eingehen. Ich frage nur weil ich in dem Bereich tätig bin und weiß wie entnervend solche Fehleinsätze und unnötigen Leerfahrten sind.
Immer dann, wenn ich nach Erstversorgung der Meinung bin, ich
könne den Menschen nicht alleine zurücklassen.
war in diesem Fall gegeben
und wenn nicht? meint ihr direkt um nen streifenwagen bitten - ohne Alarm - damit die Jungs ihre „Überzeugungskraft“ mal einsetzen?
spätesten wenn er sich selbst gefähren könnte oder
bewusstseinslosigkeit möglcih ist
Selbstgefährden kann sich jeder. Ein Kind, ein Retner, ein „Nüchterner“, … Ich stimme dir zu, nur muss man da finde ich auch abwägen.
Bewusstlosigkeit - finde ich ist eine gute Idee, auch die werde ich mir merken. Danke! Hast du noch einen Tipp woran du das festmachst? Also hast du einen gewissen Alkoholpegel bei dem du sagen würdest bis hier hin und nicht weiter?
Sanitäter sind nicht dazu befugt freiheitsberaubende Maßnahmen
durch zu führen. Als solche zählt auch der Transport gegen den
Willen des Patienten. Es besteht lediglich bei „Gefahr im
Verzug“ das Recht das jeder andere Bürger auch hat, unter
Rechtsgüterabwägung die Person bis zum Eintreffen der Polizei
festzuhalten. Dieses aber nur mit geeigneten Mitteln. Die
Polizei darf Fixierungen anordnen und ähnliches. - ich weiß
das ist klugscheißerei
Schon irgendwie richtig, nur brauche ich mich dann nicht mehr mit dem Problem auseinandersetzen, sondern die Leute aus den roten Autos…
Ich würde ihn rufen, wenn die Person ihn selbst wünscht oder nicht mehr widersprechen kann und ich den Eindruck habe, dass er nötig ist. D.h. wenn deutlich sichtbare Anzeichen einer Verletzung oder Krankheit vorhanden sind. Andersherum gesagt: Für einen schlafenden Obdachlosen auf einer Parkbank mit normaler Atmung würde ich keinen holen.
Hallo,
rein rechtlich gesehen ist es wirklich so, das kein KTW oder RTW kommt, solang die betroffene Person dies ablehnt und bei voller Orientierung ist. Wäre die Person jedoch somnolent bis bewusstlos gewesen, muss man die Leitstelle anrufen. Auch wenn die Person das Bewusstsein verliert und vorher abgelehnt hat, ist dies zu tun, da sich die Meinung ja auch hätte ändern können und konnte nur nicht mehr geäußert werden.
Vielleicht konnte ich ja etwas helfen. lg
Hallo,
rein rechtlich gesehen ist es wirklich so, das kein KTW oder
RTW kommt, solang die betroffene Person dies ablehnt und bei
voller Orientierung ist.
Stimmt absolut nicht. Schon mal von der Leitstelle gefragt worden, ob die betroffene Person mit dem Transport einverstanden sei?
Ausserdem finde ich es hier absolut fehl am Platze, dem Laien hier einreden zu wollen, dass mit dem Absetzen eines Notrufes Probleme entstehen könnten.
Lieber einmal zu häufig, als einmal zu wenig!
Gruss na_nu?
Andersherum gesagt:
Für einen schlafenden Obdachlosen auf einer Parkbank mit
normaler Atmung würde ich keinen holen.
Leider war er ja nicht schlafend, somnolent oder gar sopor, dass ist ja das was mich jetzt so im nahinein wurmt. Ich wünsche niemanden was böses! Wäre es allerdings so gewesen wäre die Sache für mich eindeutig gewesen.
Ganz klar sobald eine Person in einer hilflosen Situation ist.
die Motrik zum Trinken von dagebotenen Wasser war einwandfrei, nur beim aufstehen war Hife nötig. Aber ich habe auch meine Probleme mit dem gehen nach ein paar Bier. Davon abgesehen das ich mich weigern würde aufzustehen sobald ich auf die Fresse gefallen bin