Hi
in einem Erstgespräch wurde mir gesagt, dass ich ein
Ausfallhonorrar
zahlen muss wenn ich nicht 2 Wochen vorher absage.
Da ist in der Tat eine lange Zeit. Normalerweise ist die Absagefrist 48 oder 72 Stunden. Ich persönlich halte mich -wie die meisten Kollegen- an 48 Stunden. Das bedeutet, dass, wenn der Patient bis zu 48 Stunden vorher absagt, k e i n Ausfallhonorar für ihn anfällt.
Da ich mir
noch
überlegen wollte ob mir die Therapeutin dies Wert ist
vereinbarten
wir vorerst ein zweites „Erstgespräch“.
Ich konnte dies nicht einhalten und eine Woche später hatte
ich die
Rechung über 62€ im Briefkasten.
Was heißt das „konnte das nicht einhalten“ ? Hast du n i c h t 48 Stunden vorher abgesagt? 62 Euro sind wiederum erstaunlich wenig. Wie kömmt sie auf diese Summe? Die Sitzung für einen Kassenpatienten liegt bei 81 Euro, für einen Privaten bei 92,50 Euro. Die Erstgespräche (Anamnesen) sind allerdings kostspieliger! Da fängt es bei etwa 100 Euronen erst an.
Auf meine Erklärung, dass ich doch keine verbindliche
Behandlung mit
ihr eingegangen bin (werder mündlich noch schriftlich) und sie
mir
nicht gesagt hat dass,das Ausfallhonorrar auch schon vor
offiziellem
Therapiebeginn gezahlt werden muss, sagte sie nur, dass ich
verpflichtet bin die Rechung zu zahlen.
Die Erstgespräche und die probatorischen Sitzungen sind auch verbindlich, auch wenn sie nicht zum offiziellen (bewilligten) Beginn der Behandlung gehören.
Weiss jemand ob ich jetzt zahlen muss?
Wenn du nicht rechtzeitig abesagt hast, eigentlich schon. Juristisch zwar problematisch, aber irgendwie „Ehrensache“. (Etwa so wie früher der Handschlag bei Geschäften oder Spielschulden *g*).
Ich sehe es nicht ein, da ich keine Einwilligung zum
„offiziellem“
Therapiebeginn gegeben habe.
Das hat wiegesagt damit nichts zu tun. Du bist eigentlich dran, zu zahlen.
Gruß,
Branden