PKV Leistungen

Hallo Leute,

seit etwa einem halben Jahr bin ich nun privat versichert. Bisher habe ich (zum Glück) die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen. Als gesetzlich versicherter war ein Arztbesuch für mich immer „kostenlos“, jetzt wird der Arzt ja seine Leistungen direkt mit mir abrechnen und ich dann mit meiner Versicherung. Doch jetzt taucht bei mir eine Frage auf, denn in den Versicherungsbedingungen steht folgendes:

Ambulante Heilbehandlung: 100 Prozent der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für ärztliche Leistungen (außer Psychotherapie), Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung);

Wenn ich jetzt zum Arzt gehe, um mich beraten zu lassen, zahlt die Versicherung dann auch? Angenommen ich will in irgendein Land reisen und mich über Impfungen informieren. (Zahlt die Versicherung überhaupt alle Impfungen?)

Und wie sieht es aus bei z.B. einem Aidstest, der aufgrund einer neuen Partnerschaft gemacht wird? Die GKV hat es bei mir bisher immer gezahlt.

Hallo,

ganz allgemein und fast richtig:
Die Versicherung zahlt alle Kosten die

  • vertraglich abgedeckt sind UND
  • du ihr mitteilst (Rechnungen aufheben!).
    Du musst natürlich auf evtl. Ausschlüsse im Versicherungsvertrag achten.
    Zunächst einmal zahlst du.
    Je nach Vertragsgestaltung kann es vorteilhaft sein, die Rechnungen erstmal nicht bei der Versicherung einzureichen und dafür in 1-2 Jahren einen Bonus zu kassieren.

Du kannst deine Versicherung oder besser den Vertreter übrigens jederzeit alles fragen.
Du kannst auch deinen Arzt fragen was was kostet.

Gruss,
TR

Hallo LL0rd,

Tja die PKV-Welt ist tatsächlich ein wenig anders. Grundlage von allem sind erst mal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In denen findest Du den Schlüsselsatz unter § 1 (2):
„Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung
einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.“

Zusätzlich gibts noch was für
a) Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlung wegen
Schwangerschaft und die Entbindung,
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte
Vorsorgeuntersuchungen).

Das wars erstmal.

Also Impfen und Impfberatung fürs Ausland: Bist Du krank? Ist das eine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung? Nein. Also nix gibts.

HIV-Test wegen neuer Partnerschaft? Selbes Ergebnis. Auch hier gibts nix.

Soweit die AVB. nun kann es natürlich sein, dass in Deinem Tarif, also dem Vertrag mit Deiner PKV, etwas anderes steht hast. Also z.B. dass Impfungen für Auslandreisen doch erstattet werden. Oder Vorsorgeuntersuchungen außerhalb von gesetzlich eingeführten Programmen. Dann wird natürlich schon geleistet. Das muss aber wie gesagt extra vereinbart sein und so im Tarifheft stehen.

Schöne Grüße, Bernhard.

Soweit die AVB. nun kann es natürlich sein, dass in Deinem
Tarif, also dem Vertrag mit Deiner PKV, etwas anderes steht
hast. Also z.B. dass Impfungen für Auslandreisen doch
erstattet werden. Oder Vorsorgeuntersuchungen außerhalb von
gesetzlich eingeführten Programmen. Dann wird natürlich schon
geleistet. Das muss aber wie gesagt extra vereinbart sein und
so im Tarifheft stehen.

Hi,

danke für die Antwort. Ich habe jetzt mal etwas in den Versicherungsbedingungen rumgestöbert. Tatsächlich steht ist bei mir eine Liste mit Impfungen enthalten, die bezahlt werden.

Es mag jetzt daran liegen, dass ich Versicherungsleistungen bisher zum Glück nicht oft in Anspruch genommen habe, aber irgendwie habe ich immer ein ungutes Gefühl erstmal in Vorleistung treten zu müssen.

Ich weiß nicht genau woran das liegt. Es ist immer diese Ungewissheit, ob die Versicherung für den Schaden eintritt oder sich irgendwie „heraus-windet“. Obwohl eine Rechnung mir gewiss nicht finanziell das Genick brechen kann.