Auch Hautarztfrage - Muttermal entartet

Hi

Ich war früher mal beim Hautarzt, der sich ein „krummes“ Muttermal angesehen hat, damals war ich noch ein Kind und die (gesetzliche) Krankenkasse hat das übernommen. Dieses Muttermal hab ich immernoch und es hat sich seitdem auch nicht verändert, ist also wohl alles ok.

Muttermaluntersuchungen gibt es ja jetzt ab einem gewissen Alter auch „kostenlos“ also über die Krankenkasse. Ich bin jetzt 20 und an der Bauchseite habe ich einen „ausgelaufenes“ Muttermal, dass sich im letzten Jahr ordentlich in der Form verändert hat. Es ist nicht mehr klar umrandet, hubbelig und unterschiedlich hell. Also ein klarer Fall für den Arzt.

Muss ich jetzt trotzdem was bezahlen oder wie sehen da die Regelungen aus? Es handelt sich ja nur um dieses eine Muttermal, wo schon fast klar ist, dass es wegmuss. Und wer bezahlt die OP?

Danke und Grüße

Laralinda

P.S.: falls jetzt wie im unteren Artikel jemand meckert, ich wär zu geizig - ne, ich weiß einfach nur nicht wo man was bezahlen muss, soll, kann.

Hi

Es handelt sich ja nur um dieses eine
Muttermal, wo schon fast klar ist, dass es wegmuss. Und wer
bezahlt die OP?

Der Hautarzt entscheidet, ob es wegoperiert werden m u s s oder eben nicht. Und entsprechend wird die Üernahme der Kr’kasse sein.
Gruß,
Branden

Moin Moin,

meines Wissens nach wird das entfehrnte Stück zur Pathologie geschickt stellt es sich als bösartig/entartet heraus bezahlt es die Kasse egal wie alt man ist, ansonsten ist es eine Kosmetische Sache die der Patient selbst zu tragen hat.

Gruß

Hallo lucia,

meines Wissens nach wird das entfehrnte Stück zur Pathologie
geschickt stellt es sich als bösartig/entartet heraus bezahlt
es die Kasse egal wie alt man ist, ansonsten ist es eine
Kosmetische Sache die der Patient selbst zu tragen hat.

das stimmt so nicht. Wenn der Hautarzt unter dem Verdacht, es könne sich um bösartiges Gewebe handeln, das Mal entfernt, und es stellt sich (Gottseidank!) heraus, dass es gutartig ist, wird die Kasse bezahlen. Nur wenn von vornherein klar ist, dass die operative Entfernung aus rein kosmetischen Gründen erfolgt, tritt die Kasse nicht ein.

Grüße
Montanus

2 „Gefällt mir“