Heilmittelverordnung - Arzt blockt ab

Hallo zusammen,

aufgrund einer Sprechstörung habe ich meinen Hausarzt darauf angesprochen, ob eine logopädische Behandlung von der Krankenkasse getragen wird. Der Arzt meinte, dass das mit einer Zuzahlung möglich ist, er sich aber bei meiner Krankenkasse nicht sicher ist, ob er, oder nur ein HNO-Arzt dies verordnen kann. Daraufhin hat er mich zum HNO-Arzt überwiesen. Dieser erklärte mir, dass er mir diese Verordnung nicht ausstellen kann, obwohl die Sprechstörung eindeutig vorliegt. Ich glaube, dass er in erster Linie Angst hat, im Nachhinein die Kosten selbst tragen zu müssen.

Ich weiß unser Gesundheitssystem ist komisch, aber ist dieses Vorgehen die gängige Praxis? Mittlerweile frage ich mich ernsthaft, warum ich schon seit Jahren den Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse bezahle, aber nicht einmal eine grundlegende Behandlung bekomme? Kann ich die Verordnung erzwingen, indem ich mich bei meiner Krankenkasse beschwere, oder soll ich gleich für die Behandlung selbstzahlen?

Danke für hilfreiche Antworten.

MfG
Stephan

Hallo,
ich weiß von einer Freundin im Raum Kiel, die Logopädin ist, daß sie immer die Rezeptverordnungen von Kinderärzten bekommt. Vielleicht hilft Dir das.

Gruß Rosa

Hallo Stephan,

man müsste mehr wissen um konkrete Tipps geben zu können, aber das wird hier zu weit führen.

Es hängt ganz viel von Deiner KK ab, sie sind sehr unterschiedlich „spendabel“.
Nachhaken, evtl. auch nochmal einen Tag später anrufen oder bei der Hauptzentrale, damit auch mal andere Sachbearbeiter Deine Fragen aufnehmen und evtl. beantworten.

Bei meiner KK habe ich bislang immer sehr freundliche und kompetente Hilfe bekommen.

Gruß Volker

Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Hallo Stephan,

vielleicht hilft es ja, es im Januar noch einmal zu versuchen? Das wäre dann zu Beginn eines Quartals - und damit auch zu Beginn einer neuen „Abrechnungsperiode“ für den Arzt.
Unabhängig davon kannst Du natürlich auch noch einen anderen HNO aufsuchen.

Frag doch am besten einfach mal hier nach:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de
Servicetelefon: 01803 / 117722 ( 9 ct/min pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)
Mo. - Fr.: 10 - 18.00 Uhr

Patienten-Infoline
Die Patienten-Infoline der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nennt konkrete Ansprechpartner für gesundheitlichn Fragen, hilft bei Beschwerden und Kritik und gibt Auskunft über grundsätzliche Fragen zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitswesen.
Telefon: 01802 / 97 97 97 (Euro 0,06 pro Gespräch, Mobilfunkpreise abweichend)
E-Mail: [email protected]

Lieben Gruß
Stefanie

Heile Stephan

Mein Problem ist das gleiche. Eine Behandlung mußt du selber zahlen, aber du kannst ca €300 beim Finanzamt geltend machen ob als Aufwendungen für eigene Behinderung oder die des Kindes.
Auch Sänger sind für Logopädie ausgebildet.

Alles Gute

peter s

Hallo, macht Stefan dir den Eindruck, dass er ein Problem mit dem Spracherwerb hat, das möglichst vor der Schulreife oder behoben werden sollte, damit er das Schreiben lernen kann.
Das ist der Regelfall und ein Kinderarzt hat dann keine Probleme ein Rezept auszustellen.
Aber…
Auch Erwachsene können Sprachprobleme bekommen, zB wegen Zahnproblemen oder einem Schlaganfall oder weil sie durch einen Luftröhrenschnitt Nebenluft ziehen oder oder…
Da ist jeder Fall anders gelagert und evtl hilft es wirklich mal mit jemandem von der Kasse zu sprechen, dann merkt er womöglich das Problem und kann sagen, was nötig ist für die Zahlung. Evtl muss der Arzt nicht einfach ein Rezept ausstellen, sondern eine Art Gutachten oder Attest schreiben, dass diese BEhandlung sinnvoll und nötig ist, so dass sie genehigt werden kann. Eine Art Heil- und Kostenplan.
Evtl hilft es auch sich schonmal einen Logopäden zu suchen, der auf die Behandlung von Erwachsenen mit eben Stefans Problem spezialisiert ist. Denn der weiß vielleicht wie in anderen Fällen die Kostenübernahme ablief.
Gruß burli

Servus Stephan,

schau zuerst einmal da hinein:

http://www.logopaedie.de/wissenswertes/index.htm

Es mag durchaus Ärzte geben, die nicht wissen, ob Deine Sprechstörung zu Lasten der Krankenkasse behandelt werden darf. Die Kasse wieder wird ohne Diagnose nichts sagen können.

Zwei mögliche Vorgehensweisen:

  • Den ‚medizinischen Dienst der Krankenkassen‘ heranziehen. Dabei hilft Dir Deine Kasse.

  • die Erstberatung bei dem/der Logopäden/din selbst bezahlen, nach der Diagnose fragen und damit zur Krankenkasse gehen. Natürlich wissen die Logopäden besser über mögliche Abrechenbarkeitsprobleme Bescheid als möglicherweise ein HNO-Arzt.

Gruß

Kai Müller