ich hatte ein Erlebnis, ich kanns kaum glauben. Meine Großmutter (86) ist geistig sicher nicht mehr topfit, aber als sie sich vor kurzem eingebildet hat, jemand hätte ihr Geld gestohlen, hat ihr ihr Hausarzt nur aufgrund dieser Schilderung durch meinen Vater Risperidon gegeben. Er hat meine Großmutter überhaupt nicht untersucht!
Er kennt sie auch kaum, weil sie da nur zur Blutabnahme ist (sie ist Marcumar-Patientin) und das macht nicht der Arzt, sondern eine Sprechstundenhilfe. Mir erscheint es mehr als fragwürdig, ob das legal ist. Ich finde es unmöglich, aufgrund einer eigentlich nicht vorhandenen Arzt-Patienten-Beziehung auf gut Glück einfach mal ein Neuroleptikum zu geben. Meiner Meinung nach hat sie das nicht nötig, sie ist nicht so verwirrt und schon gar nicht psychotisch. Sie ist eine liebe, nette, alte Dame, die eben manchmal etwas vergesslich ist - aber alles andere als aggressiv.
Das Risperidon hat ihr nicht gut getan, sie lag eigentlich nur noch auf ihrer Couch oder im Bett und wirkte insgesamt sehr verlangsamt. Ich habe dem Arzt dann mal die Auswirkungen von der Risperidon-Gabe erklärt und daraufhin haben wir es ausschleichend wieder abgesetzt.
Und es kam, wie es kommen musste. Als wir noch beim Absetzen von Risperidon waren, ist meine Großmutter gestürzt und musste ins Krankenhaus. Ich nehme an, dass Risperidon dafür verantwortlich war. Nach meiner Erkenntnis führt dieses Medikament zu Störungen der Bewegungen, ist das richtig?
Ja, und nun meine Frage: Hätte der Arzt Risperidon ohne Untersuchung verschreiben dürfen? Hätte ich jetzt rechtliche Möglichkeiten, da meine Großmutter gestürzt ist?
Also abgesehen von den rechtlichen Möglichkeiten, die ich nicht kenne, denke ich wird es relativ schwer zu beweisen, das dieser sturz wirklich von dem medikament
kommt. Weil man muss bedenken, das deine Großmutter 86 Jahre alt ist und dann wird wahrscheinlich das Gericht argumentieren das das Alter schuld sein könnte, am Abbau der motorischen Fähigkeiten. oder ist sie ausgerutscht? da sind so viele Faktoren dabei die muss man erst noch klären. Aber was hat denn der Arzt genau gemacht als Ihr bei dem wart? weil irgendwie muss der doch einen Grund gehabt haben dieses zu verschreiben? und wie hat er das denn der Krankenkasse erklärt das er so ein medkament verschreibt, weil ich weiß aus erfahrung das dieses Medikament nicht gerade billig ist. Habt ihr den Arzt gefragt wie denn die Diagnose lautete? Man kann jetzt halt nur schwer sagen was man dagegen tun kann. Ich würde erst mal zu einem Facharzt für Neurologie gehen um zu checken ob das Medikament wirklich einen Schaden angerichtet hat. Und danach mal schauen was dieser Arzt sagen. Und ob man was dagegen tun kann, müsste man mit einem Anwalt abklären, ob das in diesem Fall erfolgsversprechend ist oder nicht.
Er hat
meine Großmutter überhaupt nicht untersucht!
Er kennt sie auch kaum, weil sie da nur zur Blutabnahme ist
(sie ist Marcumar-Patientin) und das macht nicht der Arzt,
sondern eine Sprechstundenhilfe. Mir erscheint es mehr als
fragwürdig, ob das legal ist. Ich finde es unmöglich,
Es ist legal, aber unmöglich.
Ich habe dem Arzt dann mal die Auswirkungen von
der Risperidon-Gabe erklärt
und das ist ein Punkt, der mich an der ganzen Geschichte etwas unruhig macht. Ein Laie erklärt dem Doktor die Wirkungsweise eines Medikamentes? Komisch.
und daraufhin haben wir es
ausschleichend wieder abgesetzt.
Vielleicht, weil der Doktor leicht genervt war. Sorry. Wenn unsereins auf Laienansichten eingeht, dann oft nur deshalb, weil man keine Lust hat sich herumzustreiten.
Und es kam, wie es kommen musste. Als wir noch beim Absetzen
von Risperidon waren, ist meine Großmutter gestürzt und musste
ins Krankenhaus. Ich nehme an, dass Risperidon dafür
verantwortlich war.
Das bei einer 86jährigen zu beweisen dürfte schwerfallen.
Ja, und nun meine Frage: Hätte der Arzt Risperidon ohne
Untersuchung verschreiben dürfen?
Hatten wir oben schon.
Hätte ich jetzt rechtliche
Möglichkeiten, da meine Großmutter gestürzt ist?
Rechtliche Möglichkeiten gibt es immer, sonst würden die Juristen ja brotlos!
Der übliche Weg ist der Gang zur Schiedkommission der zuständigen Ärztekammer, keinesfalls zu einem Rechtsanwalt.
Als Beispiel: Ein Rechtsanwalt fordert die Krankennterlagen an. Bis er sie kriegt, muß er erst einen Gerichtsbeschluß erwirken. Und bis er den kriegt, das kann dauern. Vor allem, da Sie ja nicht die Patientin sind. Aber zahlen dürfen Sie schon einmal.
Bei der Schiedskommissioin ist das anders: Die fordert die Unterlagen und kriegt sie umgehend. Ganz einfach und kostenlos.
Ich habe dem Arzt dann mal die Auswirkungen von
der Risperidon-Gabe erklärt
und das ist ein Punkt, der mich an der ganzen Geschichte etwas
unruhig macht. Ein Laie erklärt dem Doktor die Wirkungsweise
eines Medikamentes?
Habe ich auch zuerst nicht richtig verstanden, ich denke aber, dass damit gemeint war, dass dem Arzt die konkreten, in diesem Fall beobachteten Wirkungen erläutert wurden.
Der DOC wird wohl allgemein die (erwünschtren und unerw.) Wirkungen kennen. Hier hat halt ein Angehöriger ihm mal ein Feedback gegeben, wie sich das Medikament auf das Verhalten dieser Person ausgewirkt hat.
also die Geschichte ist schon ziemlich merkwürdig, normalerweise sollte ein Arzt nicht einfach so ein starkes Medikament verschreiben, aber der wollte die alte Dame wohl einfach ruhigstellen.
Was willst du denn mit einer Klage erreichen? Da hätten wahrscheinlich nur die Anwälte was davon, wobei das bestimmt nicht zweifelsfrei zu beweisen ist. Solange der Arzt seine Sachen nä,lich gut dokumentiert hat, musst du beweisen, dass die Patientin gestürzt ist weil das Risperdal abgesetzt wurde.
Wenn du dich abers ehr ärgerst und du etwas unternehmen willst, ist es besser, dich bei der Ärztekammer zu beschweren. Das sollte eigentlich immer der erste Anlaufspunkt sein.
Das ist ja unglaublich, dass in einer Hausarztraxis eineer Patientin, deren Krankheitsverlauf dort kaum bekannt ist, so ein hoch wirksames Medikament einfach mal so verschrieben wurde. Risperidon ist ein Neuroleptika, welches seine Wirkung durch die Blockade des Botenstoffs Dopamim im Gehirn entfalten soll http://www.ellviva.de/Gesundheit/Risperidon-Wirkung… Dadurch sollen psychotische Störungen wie Halluzinationen und Wahnvorstellungen gelindert werden. Wenn ich mir die Liste der Warnhinweise, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen solcher Medikamente ansehe, hat das nicht gewissenhafte Verschreiben eines solchen Medikaments schon etwas Fahrlässiges. Auf jeden Fall würde ich den Sachverhalt erst einmal einem erfahrenen Neurologen schildern. Schließlich kann man solche Medikamente, auch wenn sie fälschlicherweise verschrieben wurden, nicht so einfach sofort absetzen. Juristisch kann ich den Sachverhalt leider nicht beurteilen.
Ja, klingt seltsam, nicht? Ich bin kein kompletter Laie. Arzt bin ich nicht, aber ich studiere Soziale Arbeit und bin sehr an Psychiatrie usw. interessiert und habe mich da eingehend mit der Fachliteratur beschäftigt. Wenn ich ein absoluter Laie wäre, hätte ich es wahrscheinlich als gegeben hingenommen, was der Arzt gesagt hat.
Ja, vielen Dank für die liebe Antwort! Ich denke auch, dass es schwierig werden würde, dies zu beweisen. Inzwischen habe ich mich bei meinem Jura-Professor erkundigt und der meinte, dass wir tatsächlich Schadensersatzansprüche stellen könnten, allerdings läge die Beweislast bei uns. Und das wird sicher nicht einfach. Ich möchte den Rechtsweg wohl so nicht beschreiten, weil ich einfach froh bin, dass sich meine Großmutter nichts gebrochen hat. Hätte sie aber einen Oberschenkelhalsbruch gehabt oder ähnliches, hätte ich es mir wohl wirklich überlegt.
Ja, der Arzt hat ihr das verschrieben, weil mein Vater bei ihm war und gesagt hat „Meine Schwiegermutter erzählt, dass ihr Geld geklaut wurde und behauptet ich wars!“. Nur wegen dieser (übrigens natürlich subjektiven) Erzählung hat die Sprechstundenhilfe mit dem Arzt gesprochen (ja, richtig - mein Vater hat nicht mal direkt mit dem Arzt gesprochen, sondern das ging meines Wissens nach auch nur über die Sprechstundenhilfe) und daraufhin kam dann das Risperidon zum Einsatz. Aber wie er das der Krankenkasse erklärt, weiß ich leider nicht. Als ich persönlich mit ihm gesprochen habe, konnte ich die Akte sehen, die er am PC aufgerufen hatte. Ich habe nur gelesen, dass dort stand „desorientiert“ - also an dem Tag, als mein Vater von der Geld-geklaut-Geschichte erzählt hat.
Nein, wir haben dann direkt nicht nach der Diagnose gefragt. Als ich bei ihm war, hab ich ja vor allem erreichen wollen, dass das Medikament abgesetzt wird. Und er meinte dann ja, wenn es dann nicht besser werden würde, wäre es eben fortschreitende Demenz. Also scheint das seine Diagnose zu sein. Demenz mit psychotischen Zuständen… (Meine Großmutter ist übrigens keine Demenz-Patientin, das muss ich noch dazu sagen).
Danke für die fachliche Ansicht. Sie haben schon Recht, ich kann mir gut vorstellen, dass man als Arzt dann einfach irgendwann keine Lust hat, sich mit Angehörigen rumzuärgern. Allerdings kennt man als Angehörigen den Patienten ja besser als der beste Arzt. Jemand, der täglich mit dem Patienten zusammen ist und sich um ihn kümmert, bemerkt Veränderungen in der Psyche und in dem ganzen Wesen eher als der Arzt. Der Arzt kennt ja immer nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Leben des Patienten und hat ja auch nicht die Möglichkeiten und nicht die Zeit, den Patienten wirklich kennen zu lernen.
Danke auch für die Hinweise über das Rechtliche. Ich werde diesen Weg wohl nicht gehen, da ich einfach nur froh bin, dass meine Großmutter nicht etwa z. B. einen Oberschenkelhalsbruch hatte. In solchen Fällen hätte ich es mir sicher überlegt.
Das geht? Dass der Arzt ohne Untersuchung Risperidon verschreibt? Das hätte ich nicht gedacht. Ich hätte eigentlich angenommen, dass da schon genauere Untersuchungen gemacht werden müssten?
Und wenn ich dann morgen zum Arzt gehe und sage: Meine Oma ist so depressiv und ich denke, wir brauchen da ein Antidepressivum - krieg ich das dann auch?
Ok, für einen Familiengehörigen ein Rezept ausstellen lassen, für Tabletten, die er sowieso immer nimmt - gut. Aber eine Diagnose stellen, nur weil ein Angehöriger da war und auf gut deutsch sagt „Meine Schwiegermutter dreht langsam durch“?
Das geht? Dass der Arzt ohne Untersuchung Risperidon
verschreibt? Das hätte ich nicht gedacht.
Ich denke, wir haben uns ein klein wenig mißverstanden. Das Wort „unmöglich“ in meinem Posting war so etwa in diesem Sinne zu verstehen: „Das Verhalten dieses Menschen ist einfach unmöglich!“
Ich hätte eigentlich
angenommen, dass da schon genauere Untersuchungen gemacht
werden müssten?
Müssen: Nein; Sollten: Ja
Und wenn da etwas schiefgeht, hat der Doktor viel zu erklären.
Und wenn ich dann morgen zum Arzt gehe und sage: Meine Oma ist
so depressiv und ich denke, wir brauchen da ein
Antidepressivum - krieg ich das dann auch?
Leider ja.
Ok, für einen Familiengehörigen ein Rezept ausstellen lassen,
für Tabletten, die er sowieso immer nimmt - gut. Aber eine
Diagnose stellen, nur weil ein Angehöriger da war und auf gut
deutsch sagt „Meine Schwiegermutter dreht langsam durch“?
Da kann es sogar passieren, daß ein arbeitsscheuer Richter ohne weiteres eine Pflegschaft einrichtet. Das Schlimme daran ist: „Pflegschaft“ ist ein netter, verniedlichender Ausdruck. Als die Sache noch „Entmündigung“ hieß, waren die Richter vorsichtiger.