was dürfen Heilpraktiker?

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Mär 2001

Hallo,

letztens wurde in unserer HPA-Runde diskutiert, ob HP´s Krankschreibungen für den Arbeitgeber/ Krankenkasse ausstellen dürfen und ob sie berechtigt sind, bestimmte Bescheinigungen / Attests über Diagnosen als eine Art Gutachten auszustellen,
z.B. über Asthma/ Atembeschwerden in feuchter Wohnung o.ä. ...

Kann mir jemand genaueres dazu sagen, denn ich hab´s weder in der Berufsordnung noch sonst irgendwo gefunden!

Vielen Dank schonmal!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Tankwart und TÜV

    Ein Heilpraktiker ist in den medizinischen Berufen hinsichtlich seiner Befugnisse etwa so einzuordnen, wie der Tankwart in der Kfz-Branche. So wie dieser keine TÜV-Gutachten verfaßt, schreibt der Heilpraktiker keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

    Nähe Informationen findest Du z. B. hier:
    http://www.paracelsus.de/index.html?ausbildung/pf_ma...

    Gruß
    Wolfgang

    PS: Kein Grund für Prügel!

  2. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: was dürfen Heilpraktiker?

    Hallo Herr Kollege,
    der Vergleich zwischen Tankwart und TÜV gefällt mir in dieser Form nicht.
    Patienten beschäftigt im öffentlichen Dienst, abhängig von der Dienststelle, können sehrwohl für einige Tage vom HP arbeitsunfähig geschrieben werden,sofern der Zustand dies auch rechtfertigt. Gutachterliche Tätigkeit istebenfalls möglich,sofern das notwendige Fachwissen vorhanden ist. Ich praktiziere diese Vorgehnesweise seit mehr als zwanzig Jahre. Im Übrigen gibt die Berufsordnung sehrwohl darüber Auskunft. Also nochmal intensiv hineinschauen.
    Grüße
    H. Links [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: was dürfen Heilpraktiker?

      Holla der Vergleich zwischen Tankwart und TÜV gefällt mir in dieser
      Form nicht.
      Naja, wenn man das Abwertende mal ausser acht laesst, passt es einigermassen, der eine hat die offizielle Erlaubnis, was aber nichts ueber die Qualitaet aussagt und der andere kann auch ohne Erlaubnis ziemlich gut sein. Was wer darf ist aber klar geregelt... Patienten beschäftigt im öffentlichen Dienst, abhängig von der
      Dienststelle, können sehrwohl für einige Tage vom HP
      arbeitsunfähig geschrieben werden,sofern der Zustand dies auch
      rechtfertigt.
      Moment, das verstehe ich nicht. Doch entweder alle oder keiner?
      Wichtig ist doch die Krankenkasse, erkennt sie die Bescheinigung an? Die Bescheinigung fuer den AG ist doch im wesentlichen "nur" zur Kenntnisnahme? Gutachterliche Tätigkeit istebenfalls
      möglich,sofern das notwendige Fachwissen vorhanden ist. Ich
      praktiziere diese Vorgehnesweise seit mehr als zwanzig Jahre.
      Das auf jeden Fall. Eine gutachterliche Taetigkeit ist keine "hoheitliche" Angelegenheit. Und das Problem, dass jemand das Gutachten nicht anerkennt, kann auch bei einem von einem Arzt ausgestellten passieren... Im Übrigen gibt die Berufsordnung sehrwohl darüber Auskunft.
      Was aber voellig egal ist. In dieser "Vereinssatzung" kann stehen was will, es hat keinerlei rechtliche Relevanz im Hinblick auf Anerkennung/Rechtmaessigkeit von Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen oder sonstigen Angelegenheiten (ausser bei den §, die sich auf andere Gesetze beziehen, wobei das leider nicht aus dem Text ersichtlich ist).

      Gruss, Lutz

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!