Antwort von
nach 16 Stunden
hilfreich
Re^2: was dürfen Heilpraktiker?
Holla
der Vergleich zwischen Tankwart und TÜV gefällt mir in dieser
Form nicht.
Naja, wenn man das Abwertende mal ausser acht laesst, passt es einigermassen, der eine hat die offizielle Erlaubnis, was aber nichts ueber die Qualitaet aussagt und der andere kann auch ohne Erlaubnis ziemlich gut sein. Was wer darf ist aber klar geregelt...
Patienten beschäftigt im öffentlichen Dienst, abhängig von der
Dienststelle, können sehrwohl für einige Tage vom HP
arbeitsunfähig geschrieben werden,sofern der Zustand dies auch
rechtfertigt.
Moment, das verstehe ich nicht. Doch entweder alle oder keiner?
Wichtig ist doch die Krankenkasse, erkennt sie die Bescheinigung an? Die Bescheinigung fuer den AG ist doch im wesentlichen "nur" zur Kenntnisnahme?
Gutachterliche Tätigkeit istebenfalls
möglich,sofern das notwendige Fachwissen vorhanden ist. Ich
praktiziere diese Vorgehnesweise seit mehr als zwanzig Jahre.
Das auf jeden Fall. Eine gutachterliche Taetigkeit ist keine "hoheitliche" Angelegenheit. Und das Problem, dass jemand das Gutachten nicht anerkennt, kann auch bei einem von einem Arzt ausgestellten passieren...
Im Übrigen gibt die Berufsordnung sehrwohl darüber Auskunft.
Was aber voellig egal ist. In dieser "Vereinssatzung" kann stehen was will, es hat keinerlei rechtliche Relevanz im Hinblick auf Anerkennung/Rechtmaessigkeit von Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen oder sonstigen Angelegenheiten (ausser bei den §, die sich auf andere Gesetze beziehen, wobei das leider nicht aus dem Text ersichtlich ist).
Gruss, Lutz